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Gesundheit und Krankenversicherung

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  #1  
Alt 17.08.2010, 10:16
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sidic sidic ist offline
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Standard Nachversicherungspflicht

Hallo erstmal

Habe am 29.6.10 einen Aufhebungsvertrag nach 21 Jahren im Betrieb unterschrieben und bin seit dem 1.8.10 Arbeitslos(suchend).
Seit dem 6.8.10 Krank und werde das auch noch ne weile sein!
Nun meine Fragen Agentur für Arbeit gibt mir die normale sperrfrist bis 23.10.10 nd dann ne Ruhenszeit bis 31.12.10 wegen Abfindung.
Die ARGE sagt Krankenversichert vom 1.9.10-23.10.10.
Die KK sagt muß mich selber versichern vom 1.810-31.8.10 und von 23.10.10-31.12.10.
Kann mir jemand helfen wäre echt nett!!!!!!
Weil seit ich den Vertrag unterschrieben habe, wollen alle Geld von mir.
Ich war mein ganzes Leben noch nie Arbeitslos, und da braucht man einmal was und schon zahlt keiner.
Bekomm ich nach sechs Wochen Krankengeld?
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  #2  
Alt 17.08.2010, 18:55
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

Hallo sidic,

klar ist, dass durch die Agentur der erste Monat der Sperrzeit nicht versichert ist. Ab dem 2. Monat bis zum Ende der Sperrzeit wird dann durch die Agentur die KV sichergestellt.
Sollte innerhalb des versicherten Teils der Sperrzeit Arbeitsunfähigkeit entstehen, wird keine Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III gewährt. Insofern würde während der Sperrzeit auch ein eventuell entstehender Anspruch auf Krankengeld ruhen.
Für den gesamten Ruhenszeitraum nach Ablauf der Sperrzeit bis zum Ende des Ruhenszeitraumes wird durch die Agentur ebenfalls keine KV durchgeführt.
Alternative:
- selbst versichern,
- wenn es geht, die Familienversicherung in Anspruch nehmen!
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  #3  
Alt 18.08.2010, 09:20
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Danke erstmal

Also hab ich gar keinen anspruch auf Krankengeld.Selbst wenn ich jetzt 6 Wochen Krank bin und mich selber versichere?
Aber solang ich Krank bin, kann ich auch keinen neuen Job anfangen.
Habt Ihr noch nen Tipp was ich noch machen kann?
Weil ich sollte irgendwie meinen Lebensunterhalt und den von meiner getrennt lebenden Tochter bezahlen.
vielen Dank, weil ich will niemand abzocken hab mein ganzes Leben garbeitet bis jetzt, und nun kann ich nicht weil ich krank bin.

Hab noch was Vergessen will eigentlich Heiraten meine Freundin Studiert
Kann ich mich dann Familien versichern?
Ja ich weiß voll viele Fragen aber ich hab echt keinen Plan was ich jetzt tun soll!!!
Immer wenn ich was gemacht hab war es falsch!
Danke

Geändert von Step (18.08.2010 um 12:14 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
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  #4  
Alt 18.08.2010, 11:13
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

Wenn du verheiratet bist und deine Frau einzahlen würde, dann würdest du wieder in die Familienverischerung fallen.

Ansonsten gibt s da leider keinerlei Möglichkeiten. Evtl könnte man einen Minijob oder einen TZ Job finden, aber das ist ja nicht einfach.

Sieh es positiv.

Ich muss jetzt 5 Monate meine Krankenversicherung zahlen ohne jegliche Einkünfte zu haben.
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  #5  
Alt 18.08.2010, 12:16
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

Zitat:
Zitat von spaceman Beitrag anzeigen
Ich muss jetzt 5 Monate meine Krankenversicherung zahlen ohne jegliche Einkünfte zu haben.
Und wie machst Du das ?
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  #6  
Alt 18.08.2010, 13:05
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

Ehrlich gesagt ich weiß es nicht. Geht erst in 1 Monat los

Auf H4 hab ich keinen Anspruch da meine Mutter arbeitet und wir knapp über der Grenze liegen und ich erst im Feb. 25 werde.

Hab sämtliche Versicherungen die gehen aufgelöst, ebenso einen Sparvertrag und gekündigt was geht.

Werde dann einiges von meinem Ersparten aufgeben müssen unter anderem auch eine Art Festgeld das eigentlich für eien Wohnung oder ein Auto gedacht war.

Aber da fragt ja keiner danach.
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  #7  
Alt 19.08.2010, 14:40
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

Ok danke werd mal sehen was sich noch so alles rausfinden lässt
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  #8  
Alt 19.08.2010, 16:37
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

Das Problem ist eben die Pflicht.

Wenn man es nicht macht bekommt nach ein paar Monaten eine Zahlungsauforderung vom Zoll. Evtl sogar Früher.

Und man ist ja nicht versichert wenn was passiert.

Sind schon fast amerikanische Verhältnisse. Von Nichts soll man fas 300 Mark zahlen.
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  #9  
Alt 20.08.2010, 11:46
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

warum vom Zoll?
ich lass mir ein Angebot von der KK schicken
aber Krankengeld bekomm ich warscheinlich net!!!!
Obwohl ich 6 Wochen krnk bin und bezahle!?
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  #10  
Alt 20.08.2010, 12:10
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Standard AW: Nachversicherungspflicht

Weil es vom Zoll vollstreckt wird, wenn man mehrere Monate unversichert war. Wäre aber nur bei mir interssant.

Naja wenn man sich selbst versichert ist es egal wo man hin geht, weil der Mindestsatz vom Gesetz her überall gleich ist.
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Stichworte
abfindung, krankengeldanspruch, versicherungbeitrag


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