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| Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen. |
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#1
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Hallo zusammen,
hoffe ich poste hier richtig und es kann mir jemand helfen!!! vor jahren habe ich durch einen unfal meinen geschmack und geruchssinn bei einen unfall verloren..... für mich als koch ist eine welt zusammen geprochenen:-( nach der bestätigung durch die uni-klinik und einen amtsarzt wurde mir eine umschulung genehmigt.... ich bin dann zur beruffindung und einen psychologischen gutachter ,ich hab mich für den beruf des hotelkaufmanns entschieden und ich wollte es im BFZ eckert machen. meine reha beraterin verneinte das obwohl die psychologen sagten es wäre besser wen ich es in einen BFZ machen würde. da eine umschulung betrieblich aber nicht möglich wahr sagte man mir ich soche doch eine weiterbildung machen...wäre kürzer und billiger... koch = weiterbildung küchenmeister.....ohne geschmack und geruch ein blödsinn ![]() also sagtenn sie mir ich solle halt den hotelmeister machen..... ich fand die idee anfangs nicht schlecht da hotelmeister gesucht werden!! hotelmeister werden normal leute die hotelfach restaurantfach hotel-betriebswirtscht gemacht haben ich bin der erste koch gewesen der jemals diese schule besucht hatt. jetzt meine frage!! ich habe alle prüfungen die man lernen kann bestanden..... ausser eine prüfung:-( fach-praktisch!!! laut prüfer werde ich und kann ich diese auch nicht bestehen da mir die praktische erfahrung in restaurant und hotelerie fehlt nächtes jahr im märz hab ich nun meine letzte chance die prüfung zu bestehen ![]() laut agentur hab ich nun durch die weiterbildung jeden anspruch auf eine umschulung verloren!!!! ist das richtig??? ich steh ja da ohne ausbildung und allen falls ich die prüfung nicht besteh..... bitte helft mir!!!! lg chris |
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#2
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Wird die Weiterbildung vom Amt oder von der BG bezahlt ? Also wenn mein eine Umschulung genehmigt bekommt , sollte man Immer darauf bestehen , das man auch eine Umschulung macht und keine Weiterbildung ! Ich denke auch nicht das der Hotelmeister das richtige für dich ist , da die meisten Hotels erwarten , das ein Hotelmeister , Hotelkaufmann gelernt hat. Das Problem ist , das du jetzt bereits diese Weiterbildung gemacht hast und damit keinen Anspruch mehr auf Umschulung hast .Hättest mal eher schreiben sollen !
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#3
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Hi,
nur um das nochmal verständlich zu machen: 1) Du hättest eine Umschulung bekommen, hast dich aber dann breittretten lassen nur eine Weiterbildung zu machen und jetzt willst du wieder eine Umschulung starten ? ODER 2) Ist jetzt hier nur die Frage was evtl besser seinen könnte, also die Weiterbildung oder Umschulung ? |
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#4
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hallo ihr beiden,
Vielen dank für euere schnellen Antworten!!! @butterbrot weiterbildung wurde vom Amt bezahlt...... aber nicht abgeschlossen,sprich ich habe bis jetzt gar nichts!!! der hotelmeister ist 100% das falsche gewesen aber diese einsicht habe ich leider erst jetzt...... habe ich wirklich keinen anspruch mehr da ich ja die weiterbildung nicht bestanden habe???? @pharao zu punkt eins: ich hätte eine bekommen aber nicht schulisch sondern betrieblich!! in bayern gibt es nur einen betrieb der es überhaupt angeboten hätte.... da mir aber die grundlegenden sachen wie buchhaltung,schreibmaschine usw. fehlen hab ich mir eine betriebliche verkürtzte gar nicht zugetraut. zu punkt zwei: am besten wäre eine schulische umschulung in einen BFZ gewesen....meiner meinung!! leider hab ich jetzt eine sinnlose weiterbildung ohne aussicht auf erfolg eines abschlusses lg chris |
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#5
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Hi,
also mir ist kein Gesetz bekannt, welches nach einer Weiterbildung keine Umschulung mehr zulässt. Man könnte sich jetzt streiten, ob die Weiterbildung in Deinem Fall wirklich die richtige Idee gewesen ist, aber wenn Du am Ende der Weiterbildung nichts vorweisen kannst, so wird doch nach wie vor immer noch der § 77 SGB III als Fördervoraussetzung geprüft. LG |
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#6
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@bayer24 , ich würde dir raten , trotdem im März an der Prüfung teil zu nehmen und dich nicht darum zu kümmern was ein Prüfer denkt . Du hast die anderen Prüfungen doch bestanden und in der Schule sicher auch gelernt worauf es in der Praxis ankommt . und vieleicht findest du ja noch ein Hotel wo du bis dahin arbeiten kannst , und wenn es nur als Hilfskraft ist so würde es dir doch die Möglichkeit geben praktische Erfahrungen zu sammeln ! Viel Glück !
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#7
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Hallo,
@ butterbrot..... natürlich werde ich versuchen die letzte Prüfung von 11 zu bestehen!!! hab auch viel dafür gelernt und gaarbeitet!!! für mich ist nur wichtig was wäre wen..... -wen ich nicht bestehe @stummelbeinchen denkst du das sie mir bei nicht bestehen trotzdem noch eine umschulung machen lassen??? lg |
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#8
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Ich fürchte das du erst mal keine weitere Umschulung bekommen wirst , da du ja jetzt eine Weiterbildung gemacht hast , und wenn du die Prüfung nicht bestehst , ändert sich daran ja nichts !
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#9
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Bei einer schulischen Umschulung fehlen ja dann auch die praktischen Erfahrungen und bist schlechter gestellt, als Menschen mit einer betrieblichen Ausbildung....
Kannst du nicht versuchen in Form eines Praktikums (vorher aber unbedingt mir SB besprechen) bzw. eines Nebenjobs in diesem Bereich Dir noch etwas praktische Erfahrung zu erwerben? Schließlich geht es ja nur um eine Prüfung... |
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#10
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Hallo,
vielleicht habt ihr recht!!! Ich werde wohl oder übel mit meiner dummen Entscheidung leben müssen. Ich hätte mich nie zu dieser Weiterbildung überreden lassen sollen.....
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| reha, umschulung, weiterbildung |
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