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Alg II - Bedürftigkeit / Anrechnung von (Partner-) Einkommen und Vermögen Info-Forum
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Alt 31.10.2006, 09:37
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Standard Alg II-Träger muss für Klassenfahrt zahlen

Jobcenter müssen Kosten für Klassenfahrten voll übernehmen,
wenn die Eltern der Schüler Arbeitslosengeld (ALG) II beziehen.

Das geht aus einem Eilbeschluss des Sozialgerichts Schleswig hervor,
auf den die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist. (AZ: S 6 AS 556/06 ER)

Demnach ist es nicht zulässig, wenn das Jobcenter den fälligen Betrag nicht oder nur teilweise bezahlt und sich dabei auf Regelsätze beruft,
die es mit städtischen Behörden vereinbart hat.

Im verhandelten Fall wollte eine Schülerin an der Abschlussfahrt ihrer Klasse an den Gardasee teilnehmen.
Die Tour kostete 308 Euro. Das Jobcenter bewilligte der Antragstellerin, deren Eltern ALG II bezogen, jedoch nur einen Zuschuss von 200 Euro.
Dabei berief sie sich auf einen Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt Kiel, in dem dieser Höchstbetrag vereinbart war.

Gesetzliche Verpflichtung
Die Richter am Sozialgericht waren jedoch der Auffassung, dass sich die Arbeitsverwaltung im vorliegenden Fall nicht auf den Vertrag berufen könne.
Eine Vereinbarung dieser Art gelte nur zwischen den Vertragspartnern. Eine gesetzliche Verpflichtung,
Kosten für die Klassenfahrten zu übernehmen, könne damit nicht eingeschränkt werden, argumentierte das Gericht.

Die gesetzliche Verpflichtung ergab sich dem Beschluss zufolge jedoch eindeutig aus dem Sozialgesetzbuch.
Die Schülerin bekam Recht und konnte ihre Abschlussfahrt antreten.
(N24.de, nz)

Der Wortlaut des Beschlusses ist leider nicht im Internet verfügbar.

Anmerkung:
Der Beschluss beruht noch auf dem früheren Recht. Inzwischen ist das SGB II geändert worden. § 23 Abs. 3 gewährt jetzt einen eindeutigen Rechtsanspruch für die Mehrkosten, wenn es sich um mehrtägige Klassenfahrten handelt und sie im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfinden.
Die Kosten eintägiger Klassenausflüge müssen also nach wie vor aus der Regelleistung aufgebracht werden, ebenso Klassenfahrten, die als "Extra" außerhalb der Verantwortung der Schule stattfinden.

Geändert von StephanK (22.07.2007 um 15:36 Uhr)
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