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#1
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So ersteinmal zum momentanen Stand:
Meine Eltern leben mit meiner Schwester in einer Wohnung, nun hat sie eine Ausbildung angefangen und sie dachten man würde für sowas nicht auch noch bestraft werden das jemand Arbeiten geht. Leider ist dem aber nicht so.... Meine Schwester muss zuhause bis auf knapp 120 oder so, alles zuhause abgeben, weil meinen Eltern das natürlich abgezogen wurde.Leider weiß ich gerade keine genaueren Zahlen, sorry. Aber sie fährt Täglich 30 kilometer zur Arbeit, ein Weg. Dieses wird aber in keinster weise berücksichtigt. Nun, da sie ja selber verdient hat sie ja auch das recht auszuziehen und muss sich da nichts von der Arge vorschreiben lassen. Meine Eltern haben im Keller, naja ist nicht richtig keller, alles schön ausgebaut, mit richtigen Zimmern und so, etwas wie eine kleine Wohnung. Es fehlt nur im moment eine Toilette und eine Küche. Die Frage wäre, wäre es möglich das meine Eltern das untervermieten? Und gillt es als eigene Wohnung, weil sie auf die Toilette bei den Eltern gehen müsste? vielen dank für eure Hilfe |
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#2
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Hallo FiatBenno,
die Frage ist hier, ob dieser Kellerbereich einen eigenen, abschließbaren Zugang hat ... also Deine Schwester nicht jedesmal durch die Wohnung Eurer Eltern hindurch muss. Eine Wohnung muss (auch heute noch) nicht zwingend mit einer eigenen Toilette ausgestattet sein ... früher gab´s ja auch nur Plumpsklo´s hinterm Haus - später gemeinschaftliche Podesttoiletten im Treppenhaus. Bei einer Untervermietung bedarf es aber keiner komplett separaten Wohnung, hier genügt ja im Grunde ein einzelnes Zimmer. Ob Euch eine solche Vermietung etwas nützt steht aber noch auf einem ganz anderen Blatt ... immerhin hätten Deine Eltern dann ja anrechenbare Mieteinnahmen. Und falls Ihr eine Vermietung á la 1,- € machen wollt: Wenn Mieter und Vermieter in einem verwandschaftlichen Verhältnis zueinander stehen, wird sofort ein so genannter "geldwerter Vorteil" angenommen ... hier müsste also schon die ortsübliche Miete (maybe -10% oder so) bezahlt werden. Grüßung |
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#3
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Wenn deine Schwester genug eigenes Einkommen hat, fällt sie raus der BG mit deinen Eltern - sie ist mit ihrer Azubivergütung dann eine HG.
Da sie aber vermutlich nohc kindergeld bekommt, wird geprüft, wieviel sie davon noch selber braucht. Der Rest wird dann an die Eltern als Einkommen angerechnet. Ihr Bedarf ist 287 Euro + KdU-Anteil. Einkommen wäre Azubivergütung, bereinigt um Freibeträge 100 Euro + 20 % vom Rest (denke, dass sie nicht über 800 brutto kommt). Hat sie aber mit Fahrtkosten, Riesterrente mehr Ausgaben wie die 100 Euro Grundfreibetrag, dann erhöht sich der Freibetrag entsprechend. Dann wird ihr das Kindergeld zunächst angerechnet. Dazu wird wohl die Aufforderung kommen, dass deine Eltern für den KdU-Anteil der Tochter Wohngeld beantragen. Ich wollte meinem Sohn auch sein Zimmer vermieten - wird bei u 25 nicht anerkannt. Er musste also die Hälfte der KdU tragen. Von ihrer Azubivergütung braucht sie also nichts abzugeben - aber ihr kann bis zu 184 Euro das komplette Kindergeld an die Eltern übertragen werden. Ich habe gegen die Anrechnung des KG geklagt, da mein Jobcenter mir sofort das komplette KG angerechnet hatte, obwohl ich es gar nicht aufs Konto bekam. Der Richter vom SG meinte, dass mein Sohn nicht so eingeschränkt leben müsse, wie ein Arbeitsloser (er meinte nämlich, dass er die Ausbildung dann auch beenden kann, weil es mir ja dann besser ginge) Aber die ganze BErechnung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Das Jobcenter weigert sich, die Ausgaben meines Sohnes anzuerkennen. |
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