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| ALG I Wann, wieviel, wie lange? |
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#1
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Hallo.
Ich überleg auch, mich Selbstständig zu machen. In Form über den Gründungszuschuss. Ich weiß, dass ich 3 Monate Restanspruch ALG1 haben muß. Dies schaffe ich auch. Ich würde auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Meine Frage: Wenn ich z.B. 4 Monate Restanspruch (statt geforderte) 3 Monate bei Beginn der Selbständigkeit übrig hätte, und meine Selbstständigkeit nach genau 12 Monate beendet wird, bekomme ich dann "nur" ALG1 von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung? (Also nach Qualifizierung) Oder greift der Bestandsschutz von meinem zuletzt bezogenen ALG1. Einen neuen Anspruch hätte ich durch die 12 Monate ja (Selbständigkeit). Wird da nicht verglichen, welches ALG1 ich nach der Selbständigkeit (nach Qualifizierung) und dem zuletzt bezogenen (aus meinem 2jährigen Bestandschutz) bezogen habe? Wäre sehr wichtig! Danke sandra |
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#2
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Hi
(4) Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist. § 131 Abs. 4 SGB III |
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#3
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Rückfrage hierzu:
Heist es nun, dass ich mein zuletzt bezogenes ALG1 vor Existenzgründung (also die Basis für den Gründerzuschuss) wieder erhalte, wenn die Existenzgründung nach 12 Monaten scheitert? Habe ich dann wieder volle 12 Monate anspruch? Weil ich hab mich ja freiwillig versichert! Mein ALG1 (Basis für Gründungszuschuss) ist natürlich höher alsi das ALG1 welches ich nach einer evtl. Einschätzung nach Qualifizierung erhalten würde. Hab ich es so richtig verstanden???? danke |
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#4
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hmm, selbständig machen und nur (!) nach der finanziellen Absicherung für die Zeit danach fragen - ob das wohl der richtige Weg in die Zukunft ist ?
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#5
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Zitat:
Nach 12 Monaten freiwilliger Versicherung erwirbt man einen Neuanspruch von 6 Monaten + Restanspruch ist der neue Gesamtanspruch. Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Dauer des Anspruchs Der § 131 Abs. 4 SGB III gibt die Rechtsgrundlage zur Bemessung eindeutig an. |
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#6
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Hallo.
Sorry, dass ich so nervig bin. Aber ich muß halt alle Wege prüfen. Bis hin zur EM-Rente... Wg. ALG1-Dauer: Ich hatte bevor ich arbeitslos geworden bin 12 Monate gearbeitet! Davor war ich 1 Woche Arbeitslos. Und davor 77 Wochen im Krankenstand. Nun habe ich jedoch 12 Monate ALG1 erhalten! Und zwar Bestandsschutz vom ALG1, welches ich zuvor nur 1 Woche bezogen habe. Zuvor wurde mein ALG1 (1 Woche) vom Job vor dem KG-Bezug errechnet. Dort war ich 2 Jahre beschäftigt. Davor 20 Jahre am Stück! Ich verstehe also nicht, warum ich nun 12 Monate statt wie hier geschrieben wird nicht 6 Monate (zum Glück) erhalte! Danke sandra |
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#7
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Sorry, aber ich muß mir halt Gedanken machen, falls es doch nicht klappt.
Deshalb möchte ich halt wissen, welches ALG1 man nach Scheitern erhält. Danke |
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#8
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Die 12 Monate resultieren aus dem Anspruch, den du während des Bezuges von KG und dem Jahr Arbeit erworben hast.
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