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| Meine Erfahrungen / Erlebnisse mit der Arbeitsagentur Erfahrungen und Erlebnisse" mit der Arbeitsagentur,Sozialamt Personalzeitarbeitsfirmen und sonstigen "Arbeits" (Fallmanagern) - Vermittlern..... Jeder kann hier frei über seine persönlichen Erlebnisse - Eindrücke und Erfahrungen berichten. |
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#1
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Hallo an alle Betroffenen
Ich bin neu im Forum und möchte allen sagen lasst Euch nicht unterkriegen. Nun komme ich gleich mit meinem Problem um eventuell ein paar Informationen dazu zu bekommen. · Bin seit 18.02.04 Arbeitslos und hatte 660 Tage genehmigt bekommen. · Vom 30.08.04 – 29.10.04 habe ich an einer Trainingsmaßnahme teilgenommen, in der Zeit wurden die Arbeitslosentage normal weiter gerechnet. · Vom 15.11.04 – 12.08.05 habe ich an einem CNC – Lehrgang teilgenommen, in dieser Zeit müsste eigentlich pro Tag nur ein halber Tag Arbeitslosigkeit gerechnet werden. · Vom 15.11.04 – 31.12.04 bekam ich Unterhaltsgeld wie üblich bei einem Lehrgang, bis hierhin ist eigentlich alles normal verlaufen. · Am 01.01.05 beantragte meine Frau ALG II ab diesem Punkt war ich zwar noch innerhalb meiner 660 Tage ALG I aber auch in der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau. Die Zahlung des Unterhaltsgeldes wurde zum 31.12.04 beendet und ich bekam einen Bescheid über Arbeitslosengeld mit dem Enddatum 14.08.05. · Am 14.08.05 kam dann auch der Aufhebungsbescheid zu meinem ALG I, die Zahlung wird zum genannten Datum eingestellt. · Ich aufs Amt und habe dort versucht zu klären, das ich eigentlich noch ALG I zu bekommen habe. Aussage: Ich brauche nicht mehr zum Arbeitsamt kommen, ich gehöre zur Bedarfsgemeinschaft und muss mich bei der ARGE melden. · Am 17.08.05 ein Anruf vom Arbeitsamt sie hätten sich getäuscht und ich bekomme einen neuen Bescheid. · Am 22.08.05 kam ein Bescheid mit noch 254 Tagen ALG I. · Am 30.08.05 kam der selbe Bescheid noch einmal. Ich dachte doppelt hält besser, was aber ein großer Trugschluss war. · Am 15.09.05 kam ein Aufhebungsbescheid zum 31.08.05 wurden die Leistungen zum Arbeitslosengeld eingestellt. Grund: Sie erhalten hierzu weitere Nachicht. · Am 19.08.05 bin ich aufs Amt aber weiter wie zur Rezeption bin ich nicht gekommen und mehr als das die Dame mein Anliegen auf einen Notizzettel geschrieben ist auch nicht rausgekommen. Nun habe ich erst ein mal einen Wiederspruch geschrieben, an den Amtsleiter. Ich weis nicht genau, aber es sieht so aus als ob die Herrschaften mich vorzeitig ins ALG II haben wollen. Wenn sich bis nächste Woche nichts tut, bin ich bald dazu gezwungen einen Antrag auf ALG II abzugeben. Sollte ich bis nächsten Monat warten, ist der September verloren und es gibt keinen Pfennig. Im Moment bekommt dann nur noch meine Frau 174,20 € ALG II, weil die Herrschaften mein ALG I voll in Ihr ALG II gerechnet haben. Wie würdet Ihr vorgehen? Welcher Schritt wäre der nächst richtige? Freiwillig ALG II beantragen? Wo gibt’s gute Beratungsstellen auch in bezug auf Rechtsfragen? Ich bin Dankbar für jeden Hinweis.
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#2
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Manni,leider ist es durch Änderungen so geworden, dass im Rahmen von Weiterbildungen und Schulungen ab Mitte 2003 ein vorhandener ALG I Anspruch, so zusammengerechnet wird, dass zum Ende der Schulung noch 30 Tage ALG I übrig bleiben (auch wenn eigentlich mehr oder weniger Restanspruch auf ALG I da war). Danach wird Mensch dann automatisch zum sogenannten Langzeitarbeitslosen degradiert - sprich auf Antrag ALG II Empfänger - was die Damen und Herren vom Amt Dir eigentlich irgendwann mal hätten erzählen können und müssen. Also bleibt Dir nur, schleunigst ALG II + dem befristeten Zuschlag beim Wechsel von ALG I zu ALG II zu beantragen (jeder Tag zählt) und den Bescheid Deiner Frau zu widersprechen, da die Voraussetzungen nicht gestimmt haben - möglicherweise als Änderungsantrag ab dem 01.09.05.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Erst mal vielen Dank für die Info. Ich war gestern erst wieder auf dem Amt und habe noch mal nachgefragt wie es weitergehen soll, habe aber wieder nur unzureichende Antwort bekommen mit der Aussage ich bekomme schriftlich Bescheid. Angeblich würde ich nun doch noch das Geld von der Agentur f. Arbeit bekommen, geführt und melden müsste ich mich in Zukunft bei der ARGE. Ich vermute wenn überhaupt dann kommt ein Benachrichtigungsschreiben erst im nächsten Monat, dann hätten die Herrschaften schon wieder einen Monat die Zahlung gespart ( den September ). Also ist mir Deine Antwort schon sehr hilfreich, ich werde mich gleich ans ausfüllen des ALG II Antrags machen. Habe die Formulare schon auf dem Rechner liegen.
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#4
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Bitte daran denken, dass sich die Inhalte nicht zusammen mit dem Antrag speichern lassen, sondern nur separat.
Und auch die Ausfüllhilfen benutzen - sonst wird man gerne zu "ausführlich".
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