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  #1  
Alt 23.09.2005, 08:48
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Omega216 Omega216 ist offline
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Omega216 Schüler
Standard Muß meine Frau trotz Kinder sich auch um Arbeit bemühen ?

Hallo, ich bin der Antragssteller unserer Bedarfsgemeinschaft.

Unsere Kinder 7 Jahre ( Schule ) sowie 3 und 4 Jahre ( Kindergarten ) und meine Frau.

Wie sieht es jetzt aus ?? Können die meine Frau dazu verpflichten sich einen Job zu suchen ??

Eigentlich suche ich ja einen und meine Frau bleibt zu Hause, was auch Sinn macht da der Kindergarten nur bis 12.20 geht und die großer teilweise schon um 10.45 Schule aus hat !!

Wie ist da die Sachlage genau ??
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  #2  
Alt 23.09.2005, 11:52
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Omega,

erstmal im Voraus: Grundsätzlich bei Kindern nach dem 3. Lebensjahr, wenn die Versorgung der Kinder sichergestellt ist.

Die Versorgung ist natürlich auch sichergestellt, wenn der Arbeitslose Vater sich um sie kümmert, falls die bislang Hausfrau nun Arbeit finden sollte.

Da praktisch jede Arbeit zumutbar ist, wäre auch Deine Frau verpflichtet zum gemeinsamen Lebensunterhalt mit beizutragen.
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  #3  
Alt 23.09.2005, 12:20
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Omega216 Omega216 ist offline
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Omega216 Schüler
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OK klar könnte Sie auch arbeiten gehn....

Aber wie würde es mit den Kindern aussehen, angenommen ich krieg nen Jon auch wenn nur Mini Job und man will von ihr das sie zum Beispiel nen 1 Euro Job macht ?? !!

Wo würden die Kinder bleiben wenn man keinen hat der drauf aufpassen kann ??
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  #4  
Alt 23.09.2005, 14:35
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Omega,

leider interessiert das keinen auf den Ämtern wirklich.
Die gucken nur darauf, das sie möglichst wenig bezahlen müssen.
Das ist leider wirklich in der praktischen Realität so einfach.
Wie ihr Eure Kinder da unterbringt ist und bleibt Euer persönliches Problem in diesem unseren "Sozialstaat".
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