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Alt 13.12.2010, 09:42
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Standard Eingliederungszuschuss bei ALG II - gesetzl. Vorschrift SGB2

Moin.

Also ich bin mir sicher, daß man einen Eingliederungszuschuss (EGZ) auch bei Bezug von ALG II bekommen kann. Allerdings fehlt mir (rein rechtlich) der Verweis vom SGB II auf das SGB III.

Es gibt ja im SGB II Vorschriften wo z.B. steht: §XY des SGB II ist entsprechend anzuwenden.

Gibt es so eine Vorschrift für den Eingliederungszuschuss (§217 ff. SGB III)???

Falls nicht, aufgrund welcher Grundlage wird der EGZ dann gewährt vom LG II Amt??

Falls nicht, dürfte es keinen EGZ für ALG II Empfänger geben, oder?

Gruß

i2330247
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  #2  
Alt 13.12.2010, 09:52
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Standard AW: Eingliederungszuschuss bei ALG II - gesetzl. Vorschrift

Zitat:
Es gibt ja im SGB II Vorschriften wo z.B. steht: §XY des SGB II ist entsprechend anzuwenden.

Gibt es so eine Vorschrift für den Eingliederungszuschuss (§217 ff. SGB III)???
§ 16 Abs.1 Satz 2 SGB II i.V.m. §217 SGB III

Zitat:
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann die übrigen im Dritten Kapitel, im Ersten und Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Fünften Kapitel, im Ersten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421f, 421g, 421k, 421n, 421o, 421p, 421q und 421t Absatz 4 bis 6 des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. Für Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige nach diesem Buch gelten die §§ 97 bis 99, 100 Nr. 1 und 4, § 101 Abs. 1, 2 und 5, die §§ 102, 103 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 und die §§ 109 und 111 des Dritten Buches entsprechend. § 1 Abs. 2 Nr. 4, die §§ 36, 46 Abs. 3 und § 77 Abs. 3 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden.
Sowohl im SGB II als auch im SGB III ist es eine Ermessensleistung.
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