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Meine Erfahrungen / Erlebnisse mit der Arbeitsagentur Erfahrungen und Erlebnisse" mit der Arbeitsagentur,Sozialamt
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  #1  
Alt 20.12.2010, 06:24
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Standard Beendigung einer Maßnahme

Mein Sohn hat eine Rehaausbildung absolviert. Diesen Sommer ist er krank
geworden >3 Monate.Die Arbeitsagentur und der Ausbildungsträger wollten dann eine Stellungnahme des Arztes. Das Schreiben wurde erstellt mit dem Ziel die Ausbildung zu erhalten. Die Agentur hat dann bei mir ( Vater) telefonisch die Beendigung der Maßnahme mitgeteilt. Anschliesend kam dann eine rückwirkende Kündigung der Ausbildungsstätte und rückwirkende
Abmeldung bei der Krankenkasse. Dies rechtwidrige Kündigung wurde dann
nach Klage vor dem Arbeitsgericht wieder aufgehoben und einen Vergleich
beschlossen. Mein Sohn hat von der Agentur nie eine Mitteilung oder einen
Bescheid bekommen. Er ist volljährig.

Frage: Kann die Agentur einfach so eine Ausbildung beenden. Es bestand
ein regulärer Arbeitsvertrag von der IHK und er hat einen
Schwerbehidertenausweis. Ist die telefonische Mitteilung an dritte
Personen bzüglich Bendigung ok. Warum hat die Agentur nie einen
schriftlichen Bescheid erlassen. Besteht da eine gesetzliche
Verpflichtung.
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  #2  
Alt 20.12.2010, 07:00
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Standard AW: Beendigung einer Maßnahme

Hallo lokopinta,

erstmal eine grobe Übersicht soweit ich das noch im Kopf habe...:
Es handelt sich ja hier um 2 Dinge:

1.) Einen Ausbildungsvertrag

2.) Die Förderung der Ausbildung über die BA unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung.

Zitat:
Kann die Agentur einfach so eine Ausbildung beenden. Es bestand
ein regulärer Arbeitsvertrag von der IHK und er hat einen
Schwerbehidertenausweis.
Die BA hat damit gar nichts zutun. Die Ausbildung läuft über einen normalen Zivilrechtlichen Vertrag mit dem Arbeitgeber, hiermit hat die BA im Normallfall nichts zutun.
Ausnahme: Die Ausbildung wird von der BA bezahlt, z.b schulische Ausbildung.
Wie du schreibst handelt es sich aber um eine betriebliche Ausbildung, wo der Sohn das Ausbildungsgehalt aufgestockt bekommt. So verstehe ich deine Ausführungen jedenfalls.

Zitat:
Ist die telefonische Mitteilung an dritte
Personen bzüglich Bendigung ok.
Nein. Hier empfehle ich ggf. mal die Korrespondenz.
Da mir dein Wohnort nicht bekannt ist musst du dir aber selbst die Aufsichtsbehörde in deinem Bundesland für den öffentlichen Bereich raussuchen.

Zitat:
Warum hat die Agentur nie einen
schriftlichen Bescheid erlassen. Besteht da eine gesetzliche
Verpflichtung.
Soweit sie die Förderung aufhebt ist dies dem betroffenen Bekanntzugeben.
§37 (1) SGB X

Die Form bestimmt sich nach §33 (2) SGB X.
Aber die BA wird allein wegen der nachweisbarkeit auf den schriftlichen Bescheid setzen.

Soweit es also keinen Aushebungsbescheid gab, und die BA die Zahlung eingestellt hat würde ich denen mal Feuer machen.

Meine Empfehlung wäre die schriftliche Aufforderung zur Leistungsgewährung, mit der Drohung einer Leistungsklage. Frist würde ich 3 Wochen geben zur Klärung des Sachverhalts und ggf. Mitteilung von Hinderungsgründen.

Ebenfalls steht dir natürlich offen, den Weg über das Kundenreaktionsmanagement zu beschreiten. In laufenden Verfahren gibts von hier aber meist keine konkreten Aussagen.
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  #3  
Alt 20.12.2010, 11:24
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Standard AW: Beendigung einer Maßnahme

Hier noch konkrete Angaben Die Ausbildung fand in einer Berufsförderungswerk statt. Ausbildungsgeld wurde nicht bezahlt. Die Agentur hat nur das Fahrgeld und die schulische Ausbildung bezahlt. Die Maßnahme wurde einfach von der Agentur beendet. Da keine Finanzierung mehr da war hat das Berufsförderungswerk einfach ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen und ohne Anhörung des Intergationsammtes gekündigt. Auslöser für die Kündigung war also die Agentur. Der Agentur müsste bekannt gewesesen sein das normale Ausbidungsverträge wie in der freien Wirtschaft vorhanden sind. Vor dem Arbeitsgericht war dann das Berufsförderungswerk der Dumme da die rückwirkende Kündigung unwirksam war. Ich habe dann den Rehaberater um einen schriftlichen
Bescheid gebeten ( per Mail), der wurde dann zugesichert ,bis jetzt hat mein Sohn aber nichts bekommen.
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  #4  
Alt 20.12.2010, 11:40
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Standard AW: Beendigung einer Maßnahme

Wenn ich dich recht verstehe, hat er doch gegen die Kündigung geklagt und es wurde ein Vergleich geschlossen. Wie sieht dieser aus? Wenn die Agentur bzw. der Träger beim Arbeitsgericht verloren hat bzw. auf einen Vergleich einging: dann ist doch die Sache jetzt erledigt? Wozu deine Fragen?

Helga
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  #5  
Alt 20.12.2010, 13:34
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Standard AW: Beendigung einer Maßnahme

Beim Arbeitsgericht war nicht die Agentur sondern das Berufsförderungswerk.Ergebniss Vergleich: Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für mehrer Monate. Mich ärgert vor allem das Verhalten der Agentur wenn es um deren Vorteil geht hält mann sich begrenzt an bestehende Gesetze sonst wird mann mit einer Flut von Gesetzen aus dem Sozialgesetzbuch konfrontiert. Wie momentan [Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit) .Mein Vertauen bezüglich der Agentur ist minimal. Meine Fragen sind vor allem was die Agentur betrifft.
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