Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Arbeitslosengeld I (ALG I) > ALG I - Bescheid

ALG I - Bescheid (Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsdauer, Anspruchshöhe)-
Wann, wie lange, wie viel? Probleme mit der Leistungsberechnung

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.01.2011, 13:37
Benutzerbild von NixBlick
NixBlick NixBlick ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 3
Renommee-Modifikator: 5
NixBlick Einmalposter
Standard Wieviel muss ich mir gefallen lassen?

Hallo miteinander!

Ich bin nach meiner Ausbildung vor 1,5 Jahren arbeitslos geworden und gemäß meiner Ausbildungsvergütung wurde mir ALG1 genehmigt.

Zum April letzen Jahres nahm ich dir Arbeit wieder auf und in der Zeit bis November arbeitete ich bei drei verschiedenen Firmen...
so, dass ich mich zum 18.11 wieder arbeitslos melden musste
Die nette Dame sagte mir das ich noch Restanspruch habe, und das dieser beantragt sei.

AUsserdem gab sie mir Arbeitsbescheinigungen die ich von den letzten AG ausfüllen lassen sollte..

Bis zum 30.12.10 habe ich gewartet, zu diesem Zeitpunkt war eine Bescheinigung zurückgekommen,
Ausserdem war zum 1. die Miete wieder fällig und auch sonst sind alle Reserven restlos erschöpft.

Um 07.35 hatte ich meinen Termin...welchen ich nutzte um den Herrn die Dringlichkeit meiner Lage zu erklären.
Der SB sagte, dass er ohne die Arbeitsbescheinigungen keinen Leistungsantrag genehmigen kann, da er die Monatsabrechnungen brauche.
Ersatzweise würde ihm auch eine von der Krankenkasse ausgefüllte Ersatzbescheinigung reichen.

Aber, in diesem Falle würde die ARGE in Vorkasse treten...dort solle ich Vorsprechen.
In Köln liegen diese Gebäude unmittelbar nebeneinander...
Der nette Herr auf Serviceplatz 1 sah mein Übergabeprotokoll verschränkte die Arme und Gab mir deutlich zu verstehen, dass ich das vergessen kann - und das das Arbeitsamt zuständig ist.

Zurück zum Arbeitsamt:

SB sieht mich, holt Teamleiter dazu..
SB: Ich gebe Ihnen ebenfalls meine Nummer und den Namen die Arge möchte mich anrufen
TL: "Kann nicht sein, dass der Kunde hin und her laufen muss"

Wieder zur ARGE

Der Security vom Eingang klopft freundlihcerweise für mich am Büro an, damit ich nicht nochmal warten muss..als der Sachbearbeiter mich sieht, winkt er sofort wieder ab "er hätte mir shcon gesagt ich wäre falsch und wenn überhaupt soll ich zu seiner kollegin gehen"

Die Kollegin treffen wir auf dem Flur, wo sie auch gleich vor allen Leuten mit mir ausdiskutiert was ich zu bekommen habe und was nicht.
Sie gibt mir meine Kundendaten ausgedruckt schreibt darunter "Für ausstehende Leistungen wäre die ARGE U25 zuständig"
und schickt mich wieder zurück

Im Arbeitsamt gehe ich sofort in das Büro des Teamleiters welcher jetzt erst merkt, dass es sich bei mir um Restanspruch und nicht um einen Neuantrag handelt.Er versichert, dass er mich schnellstmöglich anruft - und sagt wie er mir helfen könne.

Er ruft an und sagt das er ohne die Arbeitsbescheinigungen nichts tun könnte, oder aber die Ersatzbescheinigung der KK - ich sage, dass diese für die Bemessung der Leistung doch nicht erforderlich wären..er denkt kurz nach sagt dann "Ich tue was ich kann und melde mich wieder..."

Er meldete sich nicht mehr....

Über Sylvester war die ARGE 3 Tage geschlossen
ich habe am 30. Mittellosigkeit versucht geltend zu machen - aber NIEMANDEN hat es interessiert...

Heute morgen war ich wieder dort.
Das Arbeitsamt fragte wieder nach den Bescheinigungen, die Firmen versicherten sich darum zu kümmern. Taten sie aber offensichtlich nicht.
Das Arbeitsamt hat dann heute morgen (Zu meinen Gunsten, damit mir jetzt endlich und sofort geholfen werden kann) ohne jegliche Unterlagen mit dem gleichen WIssensstand vom 18.11 den ALG1 Anspruch aufgrund einer Sperrzeit wegen Eigenkündigung (die ich am 18.11 angegeben habe)
ganz aufgehoben.
Das Gibt sie mir auch gleich schriftlich hochoffiziell damit die ARGE jetzt auch tätig werden muss.
Natürlich bin ich sofort zur ARGE, die Mittwochs geschlossen hat.... was das Arbeitsamt auch ganz sicher nicht wusste...
Nach etwas durchboxen, kam ich dann doch noch zur Teamleiterin, und durfte ihr ausserhalb des Planers erzählen, dass ich seit 1,5 Monaten ohne Bezüge, ohne Mietzahlung zum 01. diesen Monats ohne Geld für Lebensmittel und sonstiges bin.

Sie erklärte mir, dass ich morgen um 08.00 bei der ARGE sein solle, dann würde man mir bei Antragsstellung soviel Bargeld aushändigen, dass ich bis zum nächsten Termin überleben könne.

Nicht nur, dass ich mehrmals darauf hingewiesen habe, dass ich mittellos bin und sie es einfach überredete...hinzu kommt jetzt noch, dass für den Zeitraum vom 18.11-30.12 keinerlei leistung fällig wird....

Ganz ehrlich....WAS KANN ICH TUN?!
  #2  
Alt 05.01.2011, 17:14
Benutzerbild von Step
Step Step ist offline
 
Registriert seit: 11.12.2005
Beiträge: 5.233
Renommee-Modifikator: 490
Step Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste KompetenzStep Höchste Kompetenz
Standard AW: Wieviel muss ich mir gefallen lassen?

Bitte stelle Dein Thema unter Anwendung aller bei Deiner Anmeldung akzeptierten Forenregeln neu ein und vergib insbesondere eine aussagekräftige Überschrift!

Zitat:
Was erwarten wir von den Benutzern in diesem Forum:
  • Unter Verwendung von Groß-/Kleinschreibung mit Interpunktion verfaßte klar
    formulierte Fragen bzw. Antworten in normaler deutscher Umgangssprache.
  • Bei der Stellung von Fragen bitten wir um weitgehend personenneutrale,
    aber möglichst vollständige Darstellung des Sachverhalts - auch von manchmal entscheidenden Nebenumständen.
  • Verwendung einer brauchbaren Überschrift und die richtige Schreibweise
    von definierten Begriffen, da ansonsten die Suche nichts vernünftiges zurückliefern kann.
    Also nicht "ich habe da ein Problem...", sondern besser: "Hartz IV: Heizkostenerstattung"
    Vielfach ist es auch sinnvoll, sich seinen Text vorher zu schreiben und dann nur ein zu kopieren
  • Keine Verunglimpfung oder Beleidung anderer (auch wenn es manchmal schwerfällt!)
Thema geschlossen!
__________________
:::: Moderator ::::

- FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II -

Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen.
Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur
meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere.
Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben
nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
---------------------------------------------------------------------------------------------
Hinweis in eigener Sache:
Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für
die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde,
würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen.
Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen.
Thema geschlossen

Lesezeichen


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Maßnahme: Was muss ich alles mit mir machen lassen? Seeanemon Maßnahmen 47 02.01.2011 11:13
Muss man sich von seinem Vermittler alles gefallen lassen? Zitrone Allgemeine Fragen 1 20.07.2009 16:04
alg II von partner - muss ich mich anlegen lassen? cori Allgemeine Fragen 2 25.01.2006 20:55


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland