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  #1  
Alt 07.06.2011, 15:35
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sabine-köln sabine-köln ist offline
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Standard Mietkostenanerkenntnis kommt nicht

Hallo zusammen,
ich habe nach langer Suche eine preiswerte Wohnung gefungen (ca. 50 € weniger Miete), der Vermieter ist mit mir einverstanden, hat alles geprüft und mir ein Mietangebot geschickt. Das habe ich an das jobcenter weitergeleitet und warte seitdem auf die Mietkostenanerkenntnis des Sachbearbeiters. Und warte und warte ...
Telefonate mit dem Sachbearbieter brachten bisher nichts, der Vermieter besteht auf diesen Zettel. Wer jemals in Köln eine Wohnung gesucht hat, die in Hartz IV paßt, weiß, daß ich mittlerweile völlig panisch bin,daß diese Wohnung gleich weg ist.
Weiß jemand, wie ich dieses Problem lösen kann? Gibt es noch andere Wege wie Bürgschaften etc? Eine Dringlichkeitsbescheinigung des Wohnungsamtes bekomme ich übrigens nicht. Dieser Weg ist auch verschlossen.
Vielen Dank für Eure Ideen
S.
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  #2  
Alt 07.06.2011, 15:45
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Standard AW: Mietkostenanerkenntnis kommt nicht

Hallo sabine-köln,

Zitat:
Zitat von sabine-köln Beitrag anzeigen
Gibt es noch andere Wege wie Bürgschaften etc?
es liegt doch am Vermieter ob er eine Bürgschaft akzeptiert oder nicht.
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  #3  
Alt 07.06.2011, 15:51
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Standard AW: Mietkostenanerkenntnis kommt nicht

Hi,

also ich kenne nur was wie eine Kautionsbürgschaften, allerdings kosten die halt jeden Monat einige Euronen und auf lange Sicht lohnt sich das wohl nicht. Eine Mietbürgschaft kenne ich jetzt in dem Sinne nicht (also Versicherung), wenn dann halt nur, das jemand anderes (Freunde, Familie) für dich Bürgen würde.
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  #4  
Alt 07.06.2011, 16:44
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Standard AW: Mietkostenanerkenntnis kommt nicht

Zitat:
Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
... wenn dann halt nur, das jemand anderes (Freunde, Familie) für dich Bürgen würde.
Ja natürlich, ... ein Wildfremder würde ja kaum bürgen. Wir machen das z. B. bei Minderjährigen - die im Zuge der Berufsausbildung zwar einen Mietvertrag abschließen dürfen ... aber für gewöhnlich nicht über die ausreichende Bonität für regelmäßige Mietzahlungen verfügen.

So etwas könnte hier auch funktionieren ... allerdings muss da halt der Vermieter zustimmen.

Außerdem werden solche Bürgschaften im Normalfall selbstschuldnerisch abgeschlossen ... und da sabine-köln ja keine Garantie hat, wann die Bewilligung durch ist, kann diese Bürgschaft hier weder zeitlich noch betragsmäßig eingegrenzt werden ... ein sehr hohes Risiko für den Bürgen halt.

Als nächste Problem könnte ich mir vorstellen, daß bei Ablehnung der Umzugskosten und der KdU sowie folgender Inanspruchnahme des Bürgen, dessen Zahlungen an den Vermieter wie ein Einkommen des Leistungsempfängers behandelt werden würden. Das zwar erst wenn das Jobcenter davon erfährt, dann aber eben auch rückwirkend.

Also theoretisch wäre eine Bürgschaft sicherlich möglich ... aber ein Risiko für alle Beteiligten bleibt halt.
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anerkenntnis, mietkosten, umzug, wohnung


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