![]() |
|
|||||||
| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Guten Abend,
ich bin 26, komme aus dem Land Brandenburg, und beziehe wie viele Andere seit 2007 ALG II. Ich habe im Jahr 2007 meine Ausbildung (Überbetrieblich) zum Maler relativ erfolgreich abgeschloßen. Seit dem bin ich auf Arbeitssuche, erfolglos. Habe mich seitdem mit Jugendmaßnahmen und 1€ Jobs rumgeärgert ohne Aussicht auf eine Festeinstellung. Habe viele Gespräche mit Malerfirmen gehabt wo ich mich rechtfertigen musste überhaupt einen "Männerberuf" erlernt zu haben und haben mir unter anderen ihre Gründe erklärt warum sie NIE eine Frau einstellen würden, u.a. Sanitäranlagen, doppelte Kosten wie Unterkunft etc., Keine Lust auf Zimperliesen und Zicken. Dazu muss ich persönlich sagen, dass die Ausbildung ein absoluter Notnagel sonst säße ich evtl. noch heute ohne Ausbildung zu Haus. Während diverser Jugenmaßnahmen konnte ich in verschiedene Berufe reinschnuppern und habe meinen "Traumberuf" gefunden. Kauffrau für Bürokommunikation, habe gute Beurteilungen und mein Abschlußzeugnis ist auch sehr gut (Mathe, Deutsch, Englisch, WiSo 1 und 2). Nun meine Frage habe ich mit meiner Vorgeschichte/Ausbildung überhaupt eine Chance auf einen Bildungsgutschein? Muss ich was beachten? LG |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Irgendwas "besonderes" finde ich jetzt nicht an deinem Fall. Ob man dir einen Bildungsgutschein ausstellt, hängt vom Ermessen deines Vermittlers ab. Normalerweise ist eine Integration auf dem Arbeitsmarkt trotzdem möglich und sei es in ungelernten Berufen oder über eine ZAF. Von daher denke ich, dass du nicht einfach einen bekommen wirst.
Helga
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Deshalb war besonder auch in " gefasst.
Und eine Frau die einen Beruf wie Maler/Maurer Co. erlernt ist sicher seltener als eine Friseurin/Verkäuferin etc. |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Das war dein freier Entschluss und ist keine Grundlage dafür, dir jetzt irgendeine Wunschumschulung zu finanzieren. Du könntest genauso irgendeinen Kauffrau-Beruf über eine schulische Ausbildung anfangen. Beim Bafög wird nämlich problemlos auch noch eine zweite Ausbildung bezahlt.
Helga
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#5
|
||||
|
||||
|
Zitat:
sicherlich hast du es in einen "Männerberuf" vielleicht schwerer, aber ich denke ja eher, das mittlerweile eher die lange Arbeitslosigkeit zusätzlich hier ganz schön negativ wirkt. Ich mein seit 2007 ist schon eine lange Zeit. Zitat:
Zitat:
|
|
#6
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Ich habe bisher nur Absagen bekommen, nichtmal die Chance auf einem Bewerbungsgespräch, auch habe ich mich un eine zweite Ausbildung bemüht, ebenso erfolgslos. |
|
#7
|
||||
|
||||
|
@ Katoli,
nimm`s mir nicht übel, aber wenn du in ganz Deutschland dich umgeschaut & beworben hast, nee sorry, das alle AG seit 4 Jahren nur ablehnen weil du weilblich bist, das glaube ich dir nun wirklich nicht. Deine Ablehnungen haben zu 98% sicherlich andere Gründe. |
|
#8
|
||||
|
||||
|
Hallo,
als Tipp und zur Info...wir haben hier im Dorf!! zwei Malermeisterinnen...die ihr eigenes Geschäft haben und der Betrieb läuft... also sooooo abwegig finde ich es nun garnicht, dass eine Frau Malerin geworden ist... ich drück dir die Daumen, dass du doch noch zum Erfolg kommst... Selbständigkeit? wäre das was für dich? LG Anna |
|
#9
|
||||
|
||||
|
Ich denke, dass Dir mit dem Lebenslauf (nach der Schule erst mal längere Zeit nichts gemacht, dann eine überbetriebliche Ausbildung, dann Maßnahmen...) wenig Möglichkeiten auf einen Berufseinstieg bleiben, eigentlich gar keine. So wie ich dich verstanden habe, hast Du dir auch keine Jobs gesucht und von daher keine Berufspraxis im "echten Leben".
Dass es ein Männerberuf ist, spielt sicher auch eine Rolle, aber mit so einer Biographie täte sich auch ein männlicher Bewerber äußerst schwer! Ich glaube auch nicht, dass ein Bildungsgutschein dich weiter bringt. Noch ein Zertifikat... Ich würde alles daran setzen einen Ausbildungsplatz zu finden ... |
|
#10
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Bevor man Sachen in den Raum wirft sollte man nochmal nachfragen wenn man den Sachverhhalt nicht verstanden hat, oder am besten garnix sagen. Ich habe etliche Bewerbungen nicht nur als Maler rausgeschickt, sondern auch als Aushilfe im Verkauf/Reinigungsfirmen etc.@Anna B., ja als ich auf Google suchte, fand ich auch einige Malermeisterinnen mit eigenem Betrieb, die Bewerbungen gingen auch raus, von einer bekam ich eine Antwort, leider Absage, gab mir aber den ein oder anderen Tip für meine Bewerbung. Selbstständigkeit ist denke ich für meine Verhältnisse ein zu großer Schritt, da ich vorallem überhaupt keine Berufserfahrungen habe noch das nötige Kleingeld für benötigte Anschaffungen, war vor einigen Jahren auch meine Idee von der mir aber meine SA beim AA abgeraten hat. @Ophelia ja das sehe ich genauso, es sind zu viele Faktoren die einen AG negativ auffallen. Beworben habe ich mich sowohl für einen festen Arbeitsplatz sowie auch als Aushilfskraft in anderen Bereichen. Ich wäre ja schon glücklich wenn ich einen 400€ Job bekommen würde um wenigstens Berufserfahrungen im Lebenslauf vorweisen könnte. Ein kleinen Erfolg habe ich nun auch, habe heute eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen für eine zweite Ausbildung als Hotelfachfrau. Das Problem ist, als das schonmal Thema bei meiner SA war, sagte sie mir Unterstützung gibt es für die zweite aber nicht, BAB habe ich im Berufsvorbereitungsjahr schon bekommen, einzige Möglichkeit wäre da noch Bafög. LG |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| bildungsgutschein |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Mogelpackung "Bildungsgutschein" | ALN - Robot | Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ | 0 | 18.08.2010 12:30 |
| Mogelpackung "Bildungsgutschein" | ALN - Robot | Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ | 0 | 17.08.2010 03:41 |
| Wird "Fahrkostenbeihilfe" in jedem Fall gewährt? | Sommerblumen | ALG I - Fallstricke | 6 | 14.08.2008 13:44 |