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| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
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#1
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Ein Bekannter von mir ist neuerdings Aufstocker, und egal was ich in den ALG2 Rechner eingebe, würde er zwischen 100€ und 300€ Beihilfe bekommen.
Kann das stimmen? Hier mal ein paar Daten: Single Schleswig Holstein Miete inkl. Nebenkosten 510€ Heizung Warmwasser 30€ erwartetes Einkommen Brutto 1150€ Netto 850? Ich bekomme immer um die 350€ berechnet.... kann das sein? Könnte ich dann nicht auch von einer festen normalen Anstellung, in diesen Bereich wechseln.... Kein Bock mehr für 1200€ Netto 60 Std. Wo zu arbeiten wenn das so wäre... Bitte, klärt mich auf |
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#2
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Zitat:
klar, du kannst auch deinen Job kündigen und dann hast du als Arbeitsloser auch wieder genügend Zeit ....... Ansonsten, du musst erst den Bedraf dir ausrechnen und die Differenz zum Einkommen wäre dann das aufstockende Alg2. Sollte Alg2 nicht in frage kommen, wäre es eh besser Wohngeld zu beantragen, da du bei Alg2 auch die Zumutbarkeiten von Alg2 hast !!!! |
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#3
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Moin Pharao,
der Bedarf wäre beim Kollegen: 900€ angerechnete Einkünfte 555€ Vorraussichtliche monatliche Leistungen 349€ So ungefähr zeigen es mehrere Online Rechner. Wenn ich Aufgrund dieser Berechnung überlege in die Zeitarbeit zu wechseln, hat das mit Arbeitslosigkeit wenig zu tun. Vielleicht mache ich aber auch nur bei der Berechnung Fehler? |
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#4
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Es ist ja bekannt das es sich manchmal nicht lohnt nur zu arbeiten
denn ALG II Empfänger + Aufstocker bekommen manchmal mehr oder eben auch nur ALG II Empfänger mit vielen Kindern |
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#5
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Wäre es nicht einfacher, Du fragst ihn, wieviel er bekommt?
Und worin bestünde den denn tatsächlich der Vorteil? Du gibst eine Festanstellung auf für Leiiharbeit?! Unterwirfst Dich freiwillig, ohne Not, den Reglementierungen des JC? Und riskierst Arbeitslosigkeit? Und wirst auch noch sanktioniert (Eigenkündigung). Da würde ich lieber noch weitermalochen und versuchen aus der Anstellung heraus einen besseren Arbeitsplatz zu finden und dann zu wechseln. Wer geht denn ohne Not zur Leiharbeiterbuden? |
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#6
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Ja mit Leiharbeit und ALG II
hätte man nur doppelten Ärger und wie es jetzt bei Dir ist lebst Du sorglos denn Monatsende kommt Kohle und du bist niemanden Rechenschaft schuldig ! |
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#7
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Zitat:
es gibt aber für alle anderen auch die Möglichkeit des Wohngeldes ! Außerdem hat man bei ergänzendem Alg2 auch weiter dann Pflichten, wie zB die Bedürftigkeit ganz abzustellen mit Job`s die Zumutbar sind laut §10 SGBII ! @ Schmu außerdem würdest du meiner Meinung dann erstmal eine Sanktion riskieren, da du dich selber ohne wichtigen Grund verschlechterst und zusätzlich Gelder benötigst. Zumal ich es auch vermeiden würde, andauernd Abhängig zu sein. Lass da es mal Probleme mit dem JC geben und schon steht du ganz bescheiden da. |
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#8
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@Der Schmu
Meinst Du nicht, es wäre besser, wenn man sich mal hinsetzt und mit konkreten Zahlen ganz altmodisch auf Papier den Aufstockungsbetrag streng nach der ALG II-Verordnung berechnet ? Die ALG II-Rechner sind meist zu allgemein und berücksichtigen zum Teil auch nicht die Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2011 Es ist nunmal so, daß mit jedem Euro der Regelsatz- oder sonstiger Erhöhung die Zahl der Aufstocker steigt, weil das Geld aus Erwerbstätigkeit nicht mehr ausreicht. Der Stundenlohn ist keinsesfalls egal. Je weniger, desto höher der Aufstockungsbetrag. Berechnet wird der Betrag aber trotzdem nach dem Bruttolohn!
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#9
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Hm... dann kommt das womöglich hin?
Da bin ich ja mal gespannt was die Änderungsmitteilung so bringt. (Wie gesagt, er ist ganz frisch eingestellt) Ich finde es eben nur Erstaunlich das es egal ist wieviel er verdient, der Staat gibt dem Arbeiter das obendrauf was die ZAF einbehält. Damit die ZAF verdient, wird der Arbeiter vom Staat unterstützt. Komisches System. An einer Zeitarbeitsbeschäftigung würde mich die Verantwortungslosigkeit und die wenigen Stunden reizen. |
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#10
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Zitat:
das der Staat die Personalkosten der unseriösen Firmen übernimmt
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