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  #1  
Alt 07.09.2011, 10:23
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Wentzovic Wentzovic ist offline
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Standard Hartz IV/Schwangerschaft

Hallo Forum,
wir haben folgende Ausgangslage.
Ich und meine Freundin haben uns eine Wohnung gesucht in die wir ab 01.11 einziehen werden. Derzeit verdiene ich schichtabhängig zwischen 1600 und 1700 €. Sie war die letzten Jahre nach abgebrochener Ausbildung arbeitslos. War allerdings nie bei irgendeinem Amt gemeldet und hat auch noch nie Geld von einem Amt bezogen.
Nun wollten wir uns mal erkundigen was ihr an Geld zustehen würde wenn sie sich demnächst Arbeitslos meldet. Zudem kommen zwei neue Überaschungen hinzu. Mein Halbjahresvertrag wird auf Grund von Kurzarbeit nicht verlängert und seit 2 Tagen wissen wir das meine Freundin schwanger ist.
Da wir beide noch nie mit irgendeinem Amt zu tun hatten wollten wir uns hier mal erkundigen ob es reicht sicht dort einfach zu melden, bzw. welche Fallstricke man beachten muss. Natürlich wären angaben zur eventuellen Höhe der Unterstützung auch informativ und beruhigend.

Für eure Antorten danke ich im vorraus.
  #2  
Alt 07.09.2011, 10:25
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Wentzovic Wentzovic ist offline
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Standard AW: Hartz IV/Schwangerschaft

Hab vergessen zu schreiben. Sie ist unter 25 und ich über 25. Danke nochmals
  #3  
Alt 07.09.2011, 11:22
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Standard AW: Hartz IV/Schwangerschaft

Zitat:
Sie war die letzten Jahre nach abgebrochener Ausbildung arbeitslos
Hi Wentzovic,

die Frage wäre hier, steht deiner Freundin evtl hier trotzdem noch Alg1 zu ? Dann sollte Sie diesen Anspruch auf jeden Fall geltend machen. Bei Alg1 ist das Vermögen oder dein Einkommen egal, im Gegensatz zu Alg2

Voraussetzung für Alg1 wäre u.a, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahr min ein Jahr gearbeitet hat. Da hier der Anspuch aber gering ausfällt (wenn einer besteht), da sich das Alg1 durch den Durchschnittsverdienst errechnet, könntet ihr ggf. noch Wohngeld oder Alg2 beantragen.

Wohngeld wäre aber nur ein Zuschuß und bei Alg2 wird man auch dein Einkommen anrechnen. Grob sieht die Rechnung dann so aus für aufstockendes Alg2:
  • Ermittlung des Bedarfes: 2 x Alg2 + angemessene Miete
  • minus eure Einkünfte (kann auch Alg1 sein).
  • Sollte also da eine Differenz sein, also die Einkünfte euren Bedarf nicht decken, würdet der Betrag mit Alg2 aufgestockt werden.
Zitat:
ein Halbjahresvertrag wird auf Grund von Kurzarbeit nicht verlängert
Nicht vergessen, für Alg1 musst du dich rechtzeitig Arbeitssuchend melden, also bei Zeitverträgen min 3 Monate vor Ablauf.
  #4  
Alt 07.09.2011, 12:02
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Standard AW: Hartz IV/Schwangerschaft

Unter 25 und ohne Genehmigung bei den Eltern ausgezogen, du verdienst ab 1600 Euro aufwärts... Da wird es erstmal für sie nichts geben.

Inwieweit es für euch aufgrund der dann bei dir eintretenden Arbeitslosigkeit noch was gibt, wird wohl von der Höhe der Miete und der Höhe deines Arbeitslosengeldes abhängen. Es gibt für ALG Rechner im Netz, rechne mal aus, was du bekommst, sag uns, was eine Wohnung mit 60 bis 70 qm bei euch so kostet (nicht das teuerste!) und dann kann man ja mal rechnen.

Helga
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  #5  
Alt 07.09.2011, 15:13
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Standard AW: Hartz IV/Schwangerschaft

Zitat:
Zitat von Helga40 Beitrag anzeigen
Unter 25 und ohne Genehmigung bei den Eltern ausgezogen, du verdienst ab 1600 Euro aufwärts... Da wird es erstmal für sie nichts geben.

Helga
Die Freundin ist schwanger, genesst sie da nicht den Schutz des § 9 SGB II, Absatz 3, also volle Leistungen ALG II im Rahmen einer Einstehensgemeinschaft mit dem Kindesvater?
  #6  
Alt 07.09.2011, 20:57
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Standard AW: Hartz IV/Schwangerschaft

Nun ja, darüber ließe sich trefflich streiten, weil sie sicherlich nicht erst ausgezogen ist, als sie schwanger war...

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