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#1
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Hallo Forum,
wir haben folgende Ausgangslage. Ich und meine Freundin haben uns eine Wohnung gesucht in die wir ab 01.11 einziehen werden. Derzeit verdiene ich schichtabhängig zwischen 1600 und 1700 €. Sie war die letzten Jahre nach abgebrochener Ausbildung arbeitslos. War allerdings nie bei irgendeinem Amt gemeldet und hat auch noch nie Geld von einem Amt bezogen. Nun wollten wir uns mal erkundigen was ihr an Geld zustehen würde wenn sie sich demnächst Arbeitslos meldet. Zudem kommen zwei neue Überaschungen hinzu. Mein Halbjahresvertrag wird auf Grund von Kurzarbeit nicht verlängert und seit 2 Tagen wissen wir das meine Freundin schwanger ist. Da wir beide noch nie mit irgendeinem Amt zu tun hatten wollten wir uns hier mal erkundigen ob es reicht sicht dort einfach zu melden, bzw. welche Fallstricke man beachten muss. Natürlich wären angaben zur eventuellen Höhe der Unterstützung auch informativ und beruhigend. Für eure Antorten danke ich im vorraus. |
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#2
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Hab vergessen zu schreiben. Sie ist unter 25 und ich über 25. Danke nochmals
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#3
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Zitat:
die Frage wäre hier, steht deiner Freundin evtl hier trotzdem noch Alg1 zu ? Dann sollte Sie diesen Anspruch auf jeden Fall geltend machen. Bei Alg1 ist das Vermögen oder dein Einkommen egal, im Gegensatz zu Alg2 Voraussetzung für Alg1 wäre u.a, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahr min ein Jahr gearbeitet hat. Da hier der Anspuch aber gering ausfällt (wenn einer besteht), da sich das Alg1 durch den Durchschnittsverdienst errechnet, könntet ihr ggf. noch Wohngeld oder Alg2 beantragen. Wohngeld wäre aber nur ein Zuschuß und bei Alg2 wird man auch dein Einkommen anrechnen. Grob sieht die Rechnung dann so aus für aufstockendes Alg2:
Zitat:
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#4
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Unter 25 und ohne Genehmigung bei den Eltern ausgezogen, du verdienst ab 1600 Euro aufwärts... Da wird es erstmal für sie nichts geben.
Inwieweit es für euch aufgrund der dann bei dir eintretenden Arbeitslosigkeit noch was gibt, wird wohl von der Höhe der Miete und der Höhe deines Arbeitslosengeldes abhängen. Es gibt für ALG Rechner im Netz, rechne mal aus, was du bekommst, sag uns, was eine Wohnung mit 60 bis 70 qm bei euch so kostet (nicht das teuerste!) und dann kann man ja mal rechnen. Helga
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#5
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Die Freundin ist schwanger, genesst sie da nicht den Schutz des § 9 SGB II, Absatz 3, also volle Leistungen ALG II im Rahmen einer Einstehensgemeinschaft mit dem Kindesvater?
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#6
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Nun ja, darüber ließe sich trefflich streiten, weil sie sicherlich nicht erst ausgezogen ist, als sie schwanger war...
Helga
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