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| ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten |
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#1
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Hallo,
ich hoffe das ich in dieser Kategorie richtig bin, ansonsten bitte einmal rumschieben. :-) Ich beziehe Hartz IV und bekomme wie fast jeder andere auch regelmäßige Vermittlungsvorschläge. Soweit sogut. Nun bin ich allerdings seit 2 Monaten in einer Maßnahme, und nach anfänglicher Sekpsis muss ich wirklich sagen, ich bin begeistert. Die Menschen kümmern sich um dich, denen liegt dein Wohl am Herzen, sie sorgen dafür das man eine vernünftige Arbeitsstelle bekommt und haben eine Vermittlungsquote von fast 70%. Nun muss man ein wenig von mir wissen: Ich bin 26, habe noch keine Ausbildung, nur herumgejobbt mit miesem Zeugnis, nun allerdings vor 2 Jahren meinen erw. Realschulabschluss mit einem Schnitt von 1.8 erworben. Mein Ziel ist ganz klar die Ausbildung, auch wenn das nicht einfach wird. Nun erzielen wir (ich+Maßnahmenträger) aber schon kleine Erfolge und sind uns ziemlich sicher, mir eine Ausbildung vermitteln zu können. Nun habe ich am Samstag allerdings einen Vermittlungsvorschlag erhalten, als Helfer im Elektrobereich. Dort soll ich "Strippen ziehen", also Kabel verlegen. Ich wohne in Ort A, die Firma sitzt im Ort B und der Auftragsort ist im Ort C. Unter diesen 3 Orten besteht keinerlei öffentliche Verbindung, was Verkehrsmittel angeht. Nun habe ich weder Führerschein noch PKW, mein Wohnort ist ein kleines Dorf, Auftragsort wäre schon mit Auto 1St entfernt. Will ich da nun irgendwie hinkommen, müsste ich mit dem Bus für knappe 10Euro erstmal in die nächst größere Stadt welche in der genau entgegengesetzten Richtung zum Arbeitsort liegt. Von da müsste ich mit Bus/Bahn weiter zum Einsatzort, was nicht unter 2h machbar ist und mit horrenden Kosten verbunden wäre. Umziehen kann ich nicht, da ich familiär einfach gebunden bin und es auch schlicht weg nicht gewillt bin. Nun hat, wie sich später rausstellte, der Arbeitgeber schon 2x versucht bei mir auf dem Handy anzurufen, allerdings bin ich in dieser Zeit in der Maßnahme gewesen, wo striktes Handyverbot gilt. Kurz und knapp: Allem Anschein nach möchte der Arbeitgeber mich wohl umbedingt haben (Bewerbung ist allerdings noch nicht einmal rausgegangen.) Ich muss aber sagen, ich will diese Arbeitsstelle auf gar keinen Fall. (verurteilt mich ruhig) Es ist von der Verbindung her einfach super schwierig dort überhaupt hinzukommen, ganz zu schweigen von frühem pünktlichem Erscheinen um 8 oder gar 7 Uhr, zudem wird natürlich auch nur Helferlohn bezahlt und wie schon erwähnt, möchte ich umbedingt eine Ausbildung und habe nun durch die wirklich gute Betreuung des Maßnahmenträgers einfach eine ideale Chance dies auch zu schaffen. Aber wie bitte soll ich das meinem Vermittler erklären bzw was würde gar passieren, wenn die Firma mich tatsächlich umbedingt einstellen will? (Klarstellung: Ich bin keineswegs! faul, allerdings sehe ich dies als meine letzte Chance an, noch eine Ausbildung zu bekommen und möchte mir das echt nicht verbauen.) Grüße Santa |
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#2
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Tja, was willst du hören? Dass die meisten Ausbildungen schon längst angefangen haben und es nicht danach aussieht, als wärest du nicht dabei? Dass du, wenn du vor 2 Jahren schon deinen RSA mit 1,8 gemacht hast, du eigentlich schon seit 2 Jahren einer Ausbildung nachgehen müsstest? Dass du, wenn du ALG 2 bekommst, jede zumutbare Arbeit annehmen musst? Dass familiäre Bindung nicht als wichtiger Grund zählt, wenn es nicht grad Frau und Kind sind, die nicht umziehen können, weil z. B. Frau Arbeit hat?
Sei mir nicht böse, aber dein Werdegang sieht nicht danach aus, dass du wirklich intensiv eine Ausbildung suchst. So scheint es auch das JC zu sehen und damit bekommst du das, was geht: Helferjobs. Wenn der Vermittlungsvorschlag mit einer Rechtsfolgenbelehrung ist und du dich nicht langsam mal bewirbst (und zwar so, dass es nicht wie eine Negativbewerbung aussieht), dann wirst du halt mit der Sanktion leben müssen, wenn du den Job unbedingt nicht möchtest. Helga
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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SantaClaus,das man dies mal liest ist sehr selten, aber trotzdem schön das nicht jeder immer der Meinung ist, das eine Maßnahme eh nix bringt. Zitat:
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Ich mein, wie du ohne Führerschein dort pünktlich erscheinen sollst, das ist wohl schon berechtigte Frage auch an den AG und auch sehr wichtig finde ich immer, wann sind meine Pausenzeiten, wielange sind diese, wieviel Urlaub steht mir zu oder wie sieht es mit Überstunden aus, man ja evtl eine Ausbildung anfangen will, sobald sich dazu eine Gelegenheit bietet ...... ![]() Vermeiden solltest du auf jeden Fall, alles was man dir später irgendwie negativ auslegen könnte bzw auch Nachweisen kann, aber wie schon gesagt, auf Fragen darfst du wahrheitsgemäss antworten, auch wenn du dadurch dann schlecht darstehst. Viel Glück, das es mit deiner Ausbildung klappt und du dann hoffentlich so schnell nie mehr was mit Alg2 zu tun hast. |
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#4
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Es ist wohl auch die Frage, was mit dem JC vereinbart wurde, Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und/oder eine Ausbildung.
Wie Helga schon sagte, bist du ja offensichtlich schon 2 Jahre ohne Ausbildung, und dieses Jahr vermutlich wieder mal nicht mit "dabei". Ich behaupte auch mal, das wenn du "gewillt" wärst wegzugehen, schon woanders eine Ausbildung gefunden hättest. Deutschland is groß. Und 3 Jahre sind nicht lange, es gibt Urlaub, Wochenenden usw. Wie gesagt ne familiäre Bindung wird man einem mit 26 nicht mehr so abnehmen, wenn es sich nicht gerade um Frau und Kind handelt Mag auch sein, das dich das JG anscheinend die letzen Jahre in "Ruhe" gelassen hat, und idch jetzt vermitteln will. Das ganze auch ne Zeitarbeitsfirma zu sien, und zumutbar ist dir bei ALG 2 so gut wie alles. Nebenbei woher willst du wissen, das du "Strippen ziehst"? Das läßt man normalerweise keine Helfer machen, höchstens Schlize schlagen, wenn es überhaupt um Elektroinstallation geht. Ich vermute einfach mal ne Helferstelel in der Industerie, motoren montieren oder ähnliches. |
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#5
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Danke für die Antworten.
Natürlich kommt nun die offensichtliche Rechtfertigung von mir. Direkt nach dem Erwerb des Abschlusses habe ich mich selbstständig gemacht, jene Selbstständigkeit musste ich allerdings nach einem 3/4 Jahr wieder aufgeben, da sie heutzutage unter Scheinselbstständigkeit führt. (Da kann sich jeder seinen Teil denken.) Danach war ich kurze zeit als hauswirtschaftlicher Helfer unterwegs, allerdings kam mir ein privater Arbeitsunfall dazwischen, Teilamputation eines Endgliedes der rechten Hand. Diese Verletzung hat es mir nachweislich (Arzt und Co) ein gutes Jahr nicht möglich gemacht, eine Arbeit aufzunehmen, letzendliche Genesungsprognosen waren ziemlich wage, da noch weitere Operationen mit Nachkorrekturen im Raum standen. Und nun, seitdem ich wieder arbeiten darf, nehme ich an der Maßnahme teil. Das ich Strippen ziehen darf, habe ich dem Angebot einfach mal entnommen, da dort wortwörtlich steht: "Stellenangebot: Kabelzieher". Ich hätte dieses Jahr im Übrigen bereits eine Ausbildung beginnen können, jedoch gab es während des Praktikums einen Zwischenfall, bei dem sich heraus stellte, dass ich zZ keine 10St pro Tag in stehender Haltung ohne Bewegung arbeiten kann. (genaue Diagnose steht leider noch aus, grob gesagt sind meine Füße seit 3 Wochen mehr oder minder komplett taub und bereiten mir so einige Schwierigkeiten beim laufen/stehen.) Mir geht es auch gar nicht groß um Verständnis, meine Situation würde ich als Außenstehender wohl ähnlich betrachten wie ihr. Ich weiß einfach nicht wie sinnig es wirklich ist mich auf solch eine Arbeitsstelle zu bewerben, da für mich wie schon erwähnt eine Ausbildung höchste Priorität hat. Bedingt durch Alter und Lebenslauf ist es ohne Hilfe in Form von zb jenem Maßnahmenträger und viel Vitamin B aber einfach mehr als schwer auf dem Land etwas zu finden. |
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#6
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Zitat:
würde mich jetzt auch mal Interessieren, was du mit deinem SB vereinbart hast. Ich mein, steht da eine Ausbildung an erster Stelle oder eher nur die Jobsuche ? Ob es sinnvoll ist sich da zu bewerben, wenn das Amt dich dazu auffordert ? ==> JA ! Denn wenn du ablehnst, könnte evtl eine Sanktion folgen. Zitat:
Ich mein, du weist selber das deine Voraussetzungen nicht gerade die besten sind und da solltest du jetzt nicht ganz zu anspruchsvoll sein, sondern lieber alle Chancen nutzen die du bekommen kannst, gerade wenn es um eine Ausbildung geht die dir ja so wichtig ist. Meine Meinung. |
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#7
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Es ist doch ganz einfach: wenn du wirklich "aussichtsreich" in eine Ausbildung vermittelt werden kannst über den Maßnahmeträger, müsste das ja in den nächsten Tagen erfolgen, denn danach wird dich niemand mehr nehmen, weil du dann den versäumten Berufsschulunterricht nicht mehr nachholen könntest.
Wenn dem so ist und du z. B. zum 1.10. in einer Ausbildung bist, dann kannst du getrost auf das Jobangebot verzichten, denn eine Sanktion würde dich nicht mehr treffen, da du dann zu dem Zeitpunkt der Sanktion schon gar nicht mehr im ALG 2 Bezug sind. Dass ein Maßnahmeträger, bei dem man derzeit eine Maßnahme macht, einen in eine Ausbildung für 2012 vermittelt, wage ich zu bezweifeln. Und selbst wenn: bis 2012 hast du kein Anrecht darauf, dich auszuruhen, bis dahin hast du zu arbeiten, insoweit das zumutbar ist. Wie also sind die Pläne? Ausbildung noch 2011? Dann wirds langsam Zeit. Ausbildung 2012? Dann hast du noch viel Zeit zum arbeiten. Helga
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