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| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
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#11
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Hallo an alle,
wie ihr schon gemutmaßt habt waren die 2 Wochen für die Katz! Mein Sohn hat schön gearbeitet als Dreher alle ihm zugedachte Arbeit erledigt (für Nüsse), vom Jobcenter genehmigt und dann nicht eingestellt. Also demnächst nur noch 2-3 Tage höchstens eine Woche Probearbeit. Alles andere ist ausnutzerei von Arbeitlosen. Auch ich bin der Meinung, dass ein Werkstattmeister nach 2-3 Tagen weiß was ein Bewerber so drauf hat oder was gefordert wird. ALLES ANDERE ist AUSNUTZEREI und der Arbeitgeber hat eine Produktionskraft für NÜSSE. Ekelhaft was ein Arbeitsloser (Hartz 4) so alles mitmachen muß. Deibel |
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#12
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Zitat:
Ja, und das wird alles noch vom Arbeitsamt gefördert. (siehe mein anderer <Post) Ich würde auch keine zwei Wochen für lau arbeiten. Mein Schwiegersohn hatte mehrere solche Probearbeitsverhältnisse. Hat auch mal zwei Wochen gearbeitet für lau. Er hat aber hinterher auch Lohn verlangt und der Arbeitgeber hat zähneknirschend was bezahlt. |
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#13
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Zitat:
Wenn dein Sohnemann in dem Beruf einen Berufsabschluß hat, dann ist eigentlich garkein Probearbeiten nötig !!!! Wenn überhaupt & nur wenn der Job auch wirklich interessant ist, dann max 1-2 Tage. Mit dem Berufsabschluß hat dein Sohnemann bewiesen das er über das nötige Wissen verfügt. Da braucht es kein "mal sehen ob er unseren Erwartungen entspricht", denn dafür gibt es die Probezeit ! Probearbeiten macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn er Bäcker gelernt hat und jetzt als Möbelpacker arbeiten will. Den ich sehe das Probearbeiten eher dafür, das der Bewerber hier testet, ob der Job was seinen kann oder ob er das schaft auf Dauer (weil es evtl eine ganz andere zB körperlich anstrengendere Arbeit ist). |
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