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ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird.

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  #1  
Alt 13.10.2011, 13:34
Wupsi Wupsi ist offline
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Standard Bildungsgutschein abgelehnt/Maßnahme sinvoller,bitte Hilfe!!

Hallo zusammen...

Ich bin 25 Jahre und Mutter einer 4 Jährigen Tochter und Alleinerziehend.
Ich bekomme Harz4 und lebe in Jüchen (Rhein-Kreis-Neuss).

Ich hatte bisher immer Arbeit, seit der Trennung von meinem Mann aber, bin ich auf suche. Ich habe keine Abgeschlossene Ausbildung.

Ich hatte bisher einen guten Draht zu meiner Arbeitsvermittlerin aus Grevenbroich - Letzte Woche bekam ich dann von einer Arbeitsvermittlerin aus Neuss einen Anruf bzw ein Schreiben, dass man mich für das JobAktivCenter vorschlagen möchte bzw das ich dort eine 8 Wöchige Maßnahme mitmachen soll, die auch in Neuss stattfindet. Da ich nicht Mobil bin und mit Öff.-Verkehrsmitteln ich nicht pünktlich dort ankommen würde, sagte ich das ab. - Soweit auch kein Problem, die Frau war auch sehr nett und verständnissvoll.

Da ich keine Ausbildung habe und keine Betreuung für meine Tochter, aber dennoch nach Ausbildungen in TZ ausschau halte, war ich umso Glücklicher, dass ich die ****** gefunden hatte, die mir eine Umschlung zur Bürokauffrau anbieten würde, in TZ, in Rheydt.
Ich rief also die Vermittlerin aus Neuss an, teilte Ihr dies auch Euphorisch (Man verzeihe Rechtschreibung) mit und bat um einen Bildungsgutschein.
Sie Unterbrach mich fast und sagte, ich solle doch erstmal die eine Maßnahme mitmachen und dann sehen was kommt....
Ich erklärte Ihr, dass ich lieber eine Ausbildung machen möchte, als diese Maßnahme und wir beendeten das Gespräch.

Heute habe ich wieder mit Ihr gesprochen nachdem ich bei ***** war und die Zusage für die Umschulung bekommen hatte, und Sie meinte, Sie könnte mir keinen Gutschein ausstellen, da die Vorraussetzungen bei mir nicht stimmen würden, da ich 2002 (Also nach der Schule) 2 Ausbildungen (Im Gleichen Jahr, weil meine Mutter mich rauswarf) abgebrochen hatte und weil ich 2005 angeblich unkooperativ war (Was die da meint weis ich wirklich nicht).
Ich bin total und maßlos enttäuscht, denn diese Umschulung wäre DIE Chacne für mich, denn ich finde mit Kind und in meiner Nähe einfach keine Ausbildung in TZ...

Meine Frage, kann ich irgendwas dagegen Unternehmen?? Und wenn Ja, was?!

Ich habe Mittwoch einen Termin bei der Dame in Neuss, da Sie mich ja nachwievor in das Projekt zwingen will. - Kann ich das irgendwie ablehnen, ohne das ich "Ärger" bekomme?
Ich habe bei der Fahrt dahin das Problem, dass ich in Grevenbroich nur 3 Minuten Umsteigezeit habe, in Kapellen eine Umsteige Zeit von 0 Minuten habe, sprich, der ganze Anschluss ist kaputt wenn Zug oder Bus verspätung haben und ich würde zu spät kommen.

Ich bin grade mega Verzweifelt und ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, was ich jetzt machen kann...

Geändert von Helga40 (13.10.2011 um 15:10 Uhr) Grund: Firmenname gelöscht
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  #2  
Alt 13.10.2011, 15:02
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Helga40 Helga40 ist offline
 
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Standard AW: Bildungsgutschein abgelehnt/Maßnahme sinvoller,bitte Hil

Du bist 25, dir steht schlichtweg kein Bildungsgutschein zu:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__77.html

Zitat:
(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1....
2.nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Du bist 25!!!! und hast noch keine Ausbildung und sicherlich auch noch keine 3 Jahre gearbeitet. Von daher such dir keine Umschulung, sondern melde dich ausbildungssuchend und such dir eine ganz normale Ausbildungsstelle.

Übrigens für das hier:

Zitat:
keine Betreuung für meine Tochter
kann ich kein Verständnis aufbringen. Deine Tochter ist bereits 4 Jahre alt und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (also bereits seit über einem Jahr!!!!) hat sie einen RECHTSANSPRUCH auf Kinderbetreuung. Wenn du den bisher nicht durchgesetzt hast, weil du zu bequem warst oder weil du das Kind vorschieben konntest, damit du nicht arbeiten oder eine Maßnahme machen brauchst, dann fehlen mir da die Worte.

Und lt. Bahnauskunft fahren alle paar Minuten Züge von Jüchen nach Neuss, die Fahrt dauert von 32 Minuten bis 45 Minuten. Von daher kann man die Frage, ob du zum Termin musst und ob du die Maßnahme machen musst, wohl nur mit JA beantworten. ALG 2 ist nunmal keine Leistung fürs Blaumachen.

Helga
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wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere.
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  #3  
Alt 13.10.2011, 15:15
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Standard AW: Bildungsgutschein abgelehnt/Maßnahme sinvoller,bitte Hil

Wupsi,

meines Wissens sind Bildungsgutscheine in der Regel eine "kann"-Leistung :-( (§16 SGBII Abs1)

Das du da nicht wirklich sehr begeister bist an irgendeiner (fragwürden) Maßnahme teilzunehmen, das kann ich nachvollziehen. Allerdings denke ich, auch wenn du da zu spät kommen würdest (weil Bus verpasst, ect), das du da nicht soviel verpassen würdest, das dies es Rechtfertigen würde da garnicht teilzunehmen.

Ich an deiner Stelle würde nochmals mit deinem SB reden (nett & freundlich (!) und evtl auch mal lächeln) und ihn deine Gründe nennen, warum du diese Umschulung für Sinnvoller hälst bzw das diese dich eben auf lange Sicht wesendlich weiter bringt und das sehr wahrscheinlich auch Nachhaltiger und du diesmal ja auch nicht Abbrechen willst/wirst (bzw erkläre das deinem SB auch mal, warum du damals evt. Abbrechnen musstest).
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  #4  
Alt 13.10.2011, 15:30
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Helga40 Helga40 ist offline
 
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Standard AW: Bildungsgutschein abgelehnt/Maßnahme sinvoller,bitte Hil

Sie kann keinen Bildungsgutschein bekommen! Sie erfüllt die Voraussetzungen gar nicht!!!

Pharao, sie ist gerade mal 25! Ihr Kind ist 4! Sie hätte es bereits vor einem Jahr in eine Kita bringen können und könnte auch bereits seit einem Jahr eine Ausbildung machen. Ob nun schulisch, betrieblich oder gefördert (BaE).

Die Umschulung ist ein Spleen, den sie schnellstens vergessen sollte. Dass sie jetzt schon wieder ein Jahr verschenkt hat (die Einstellung von Azubis ist jetzt im Oktober natürlich für dieses Schuljahr gelaufen): allein ihre Schuld.

Helga
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  #5  
Alt 13.10.2011, 15:35
Wupsi Wupsi ist offline
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Standard AW: Bildungsgutschein abgelehnt/Maßnahme sinvoller,bitte Hil

Liebste Helga, bevor Du so den Mund aufreißt, solltest Du mal richtig Lesen was ich geschrieben habe... Ich habe bisher mit der Tochter gearbeitet, da konnte mein Mann die VZ aber noch abfangen, jetzt ist das nicht mehr möglich.
Und das "Alle paar Minuten" ein Zug nach Neuss fährt, ist schlichtweg FALSCH. Ich habe mir die Verbindung genau angeschaut und wie erwähnt, ich würde jedesmal zu spät kommen.

Vielen Dank aber für den Link, vom Alter kann ich da jetzt nichts rauslesen, Hilf mir bitte mal auf die Sprünge.


Zitat:
Zitat von Helga40 Beitrag anzeigen
Du bist 25, dir steht schlichtweg kein Bildungsgutschein zu:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__77.html



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Helga
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  #6  
Alt 13.10.2011, 15:37
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Zitat:
Zitat von Helga40 Beitrag anzeigen

Die Umschulung ist ein Spleen, den sie schnellstens vergessen sollte. Dass sie jetzt schon wieder ein Jahr verschenkt hat (die Einstellung von Azubis ist jetzt im Oktober natürlich für dieses Schuljahr gelaufen): allein ihre Schuld.

Helga
Ich glaub ich werd gleich ausfallend........
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Bitte schreib doch in nem anderen Thread Deine Komentare und lass meinen Beitrag in Ruhe....
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  #7  
Alt 13.10.2011, 15:43
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Zitat:
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Ich glaub ich werd gleich ausfallend........
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Moment !!!!

Du hast dich hier in einem Forum angemeldet und hier darf JEDER seinen Senf dazu geben. Ob dir die Antworten passen oder nicht, das spielt hier keine Rolle ! Ansonsten wende ich an einen Anwalt und zahle paar Eurönchen.

Und "ausfallend" solltest du hier auch nicht werden, denn sonst ist der Thread hier schneller dicht, als du gucken kannst.

Also bitte beruhige dich wieder und nenne lieber Fakten oder frage nach, wenn du was nicht verstehst oder was unklar ist oder du eine andere Meinung hast.

Natürlich passiert es, das man mal was selber falsch gelesen hat oder einfach mal was annimmt, was evtl falsch ist. Aber das kannst du auch nett & freundlich anders schreiben bzw berichtigen.
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  #8  
Alt 13.10.2011, 15:46
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Es gibt kein "mein". Dies ist nicht mehr "dein" Thread. Das Eigentum ist an den Betreiber dieses Forums übergegangen. Das mal nur so zur Kenntnis.

Gut, das mit der Arbeit habe ich überlesen. Trotzdem wird man dir keinen Bildungsgutschein geben und trotzdem musst du an zugewiesenen Maßnahmen teilnehmen. Und trotzdem zeigt die Fahrplanauskunft der Bahn an, dass alle nasenlang Züge nach Neuss fahren. Brauchst du einen Screenshot? Aber ich denke, die User hier können auch selbst die Bahnauskunft nutzen und sich selbst davon überzeugen.

Einen Bildungsgutschein wird es für dich mit 25 nunmal schlichtweg nicht geben. A) weil du keinen Rechtsanspruch darauf hast, B) weil es genug andere gibt, wo ein Bildungsgutschein nötiger ist, z. B. weil sie für eine normale Ausbildung zu alt oder zu krank usw. sind und C) weil du mit 25 nunmal eine normale Ausbildung mit Bafög oder BAB machen kannst.

BTW "Alter" = "aus in der Person liegenden Gründen" - was denn sonst? Bafög gibts z. B. nur bis 30 (Ausbildung) bzw. 35 (Studium).

Helga
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