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| Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen. |
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#1
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Hi,
habe folgende Frage: Ich bin seit 23.05.2011 bei ******* beschäftigt. Heute bekam ich plötzlich einen Anruf der Sachbearbeiterin, dass man mir noch in meiner Probezeit, die heute enden würde, kündigen müsse. Leider wüßte man nicht, ob mein Einsatz weiter geht. Ich konnte sie allerdings aufklären, dass der Einsatz noch mindestens bis Ende Dezember geht. Weiterhin musste ich sie darüber aufklären, dass ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinde und das ich keine Probezeit in meinem Vertrag habe. Diese wurde nämlich damals vergessen einzutragen. Mir ist das sofort aufgefallen und der Zeitarbeit erst heute. Da sie ziemlich überfordert und scheinbar geschockt über die neuen Tatsachen war, rief mich später ein Kollege von ihr an. Dieser meinte auch, dass ich völlig recht habe und damals einige wohl gepennt hätten. Aber man würde normalerweise immer eine Probezeit vereinbaren, damit man flexibel ist. Daher müsse man mir dann zum Januar kündigen. Ich wiess darauf hin, dass er dann aber einen guten Grund in der Kündigung angeben muss, damit diese überhaupt Chancen auf Erfolg hat. Dann habe ich noch auf meine Rechtschutzversicherung, meinen Anwalt der mich schon vor Jahren in einem ähnlichen Fall vertreten hat (die Zeitarbeit mußte mir nach 2 Instanzen € 8500,00 für 1 Jahr Betreibszugehörigkeit zahlen) und das ich auch durch jede Instanz gehen werde, die möglich ist hingewiesen. Das brachte ihn dann aus dem Konzept, aber trotzdem will er kündigen. Was haltet ihr davon? Kann die Zeitarbeit eine Kündigung wegen eines möglichen Nichteinsatz aussprechen und hat diese Aussicht auf Erfolg? Doch eher nicht, oder? Schließlich gehört das doch zum unternehmerischen Risiko der Zeitarbeit. Alex Geändert von Step (22.11.2011 um 19:14 Uhr) Grund: Firmenklarname entfernt |
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#2
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Zitat:
ein "guter" Grund wird sich schon finden lassen und ggf musst du dann gerichtlich dagegen vorgehen. Wie da die Erfolgsaussichten sind, auch das wird dir so pauschal keiner sagen können. Zitat:
Ich persönlich sehe bei einer Kündigung wenig Chancen, aber wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann lass dich doch einfach von einem Anwalt beraten ! |
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#3
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Sofern der Arbeitsvertrag an einen Tarifvertrag gebunden ist (und das ist bei ZAF leider meistens so), so ist dort meist eine Probezeit geregelt, die dann auch gelten würde.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#4
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Aber kann es sein, dass im Vertrag keine Probezeit drinsteht und trotzdem wegen klein gedrucktem in den AGBs eine Probezeit gilt? Dann braucht man ja keinen Vertrag mehr.
Neuster Stand ist, dass mein Einsatz bis 31.12.2011 läuft und man nicht weiß, ob es danach weitergeht. Heute habe ich wieder einen Anruf bekommen, dass man daher die Kündigung zum Januar macht und 4 Wochen Kündigungsfrist gelten. Es wäre mir natürlich freigestellt, zu einem Anwalt zu gehen. Unterschwellig wurde dann gedroht, dass man ja bundesweit Arbeitskräfte vermittelt und ich lt. Vertrag auch bundesweit eingesetzt werden kann. Abgesehen davon, dass ich Kinder habe, die ich auch gerne nach der Arbeit sehe, sehe ich nicht ein, dass ich dann für das bischen Geld die Woche über in irgendeiner Baracke mit anderen wohne, damit ich dann am ***** der Welt arbeite. Da bekomme ich ja schon Panikattacken, die ich mir dann gerne von meiner Psychologin attestieren lasse (betreffend: kann nicht woanders, außer zu Hause schlafen, kann keine weiten Strecken mit Bahn, Bus oder anderen Verkehrsmitteln zurücklegen). Und wenn die mir dann ganz dumm kommen, lassen sich die Attacken und Neurosen beliebig erweitern. Wer weiß, ob die ganzen gesundheitlichen Probleme nicht von der Zeitarbeit durch deren Verhalten ausgelöst wurden. Da bin ich dann mal auf die Meinung des Arbeitsrichters gespannt. Wenn einem die Zeitarbeit jederzeit kündugen kann, dann ist ja der Vertarg nicht das Papier wert, auf dem er steht. Das man sich nicht an gültige Verträge hält, kannte ich bisher nur aus dem Fussball. Nur mit dem Unterschied, dass der Spieler immer finanziell profetiert. Und der Zeitarbeiter, der für einen Hungerlohn arbeitet soll bei ein paar Tagen Nichteinsatz direkt gekündigt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist. Geändert von Step (29.11.2011 um 17:06 Uhr) Grund: Fäkalsprache! Bitte achte zukünftig auf Deine Wortwahl! |
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#5
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Zitat:
der große Unterschied vor der Probezeit und danach, wäre ja nur, das da in der Probezeit andere (kürzere) Kündigungsfristen gelten & der AG auch keine Begründung für eine Kündigung angeben muss. 4 Wochen Kündigungsfrist, wäre m.E. schon wie nach der Probezeit, sodass der AG höchstens noch eine Begründung angeben muss. Und diese wird sich wohl finden lassen, wenn Auftragsmangel herscht :-( Zitat:
Unterschwellig kannst du ja deinem AG auch mitteilen, das zu Zeit ja oft die Seuche rumgeht und solltest du oder die Kinder ....... Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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#6
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Das ist ja wieder eine ganz tolle Zeitarbeitsfirma.
Leider scheint dieses Gebaren mehr die Regel zu sein, als die Ausnahme. Aber, wie es aus dem Wald heraus schallt, so ruft man hinein. Oder, wie ging das? Ich würde mich krank schreiben lassen und eine andere ZAF suchen. Das wäre mein ganz persönlicher Tipp. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du Dir noch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen und der ZAF Feuer geben. Auch wenn es für dich persönlich nicht mehr den Unterschied macht, solltest Du tätig werden. Umso mehr sich wehren, umso schwerer wird es für die ZAF´s dieses Verhalten weiter zu treiben. |
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#7
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Zitat:
Macht aber nur Sinn, wenn auch wirkliche Erfolgsausichten bestehen. |
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#8
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Zitat:
Die sind, meiner Meinung nach, aber gegeben. Selbst wenn es sich nicht "lohnt", sollte man es versuchen. Der Richter der zum X mal eine Firma im Gericht hat, wird irgendwann misstrauisch und solche Muster erkennen und, hoffentlich, unterbinden. |
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#9
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Hi,
ich bin kein Anwalt und darum giehn es mir auch gerade nicht. Zitat:
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#10
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@Atze666
Wie können uns jetzt hier die Köppe heißdiskutieren, aber letztendlich kommt es immer aufs selbe hinaus: Wenn bei den Vertragsverhandlungen schlichtweg geschlampt und vergessen wurde, eine Probezeit zu vereinbaren, dann gibt es auch keine, wenn nicht ein Tarifvertrag etwas anderes sagt. Das solltest Du erstmal in Erfahrung bringen. Dann ist es in der Tat ein festes Arbeitsverhältnis und bei einer Kündigung könnten Kündigungsschutzvorschriften gelten und ggf. müßte eine Sozialauswahl getroffen werden, da das Arbeitsverhältnis ja jetzt 6 Monate besethen dürfte. An Deiner Stelle solltest Du Dich da nicht einfach abwimmeln lassen und Dir eine Probezeit unterstellen lassen, damit man Dich schneller wegen mangelder Einsätze loswerden kann.
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