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| Alg und Kinder-, Eltern- oder Erziehungsgeld Kindergeld, Elterngeld (bis 2008 auch Erziehungsgeld) …. |
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#1
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Hallo, bitte mal um Meinungen zu folgendem :
Frau, Vollzeit tätig bekommt ein Kind 1 Jahr Elternzeit genommen, somit 65% vom letzten Vollzeit Lohn bekommen. Nach der Elternzeit wird Sie nicht wieder eingestellt und ist somit arbeitslos. Bekommt nun für 1 Jahr ALG 1 (für Teilzeitjob, berechnet wieder aus dem vorherigen Vollzeitjob) Was passiert nun wenn Sie innerhalb diesen Jahres erneut schwanger wird ??? Von was werden die 65 % Elterngeld berechnet ? wieder vom letzten Vollzeitjob ??? Und was passiert wenn Sie wieder nach dieser Elternzeit arbeitslos ist ? evtl. Grundsatz Harzt 4 ??? (da verheiratet) Um Erfahrungsaustausch wäre ich sehr dankbar. Gruss FocusGT |
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#2
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Zitat:
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#3
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Elterngeld gibt es in Höhe von mind. 300 Euro. Höher wird es nur, wenn man vorher gearbeitet hat, wobei da die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden. Wenn sie dann tatsächlich 12 Monate ALG 1 bekommen hat, dann wären es nur 300 Euro. Wenn es z. B. 6 Monate ALG 1 und 6 Monate Elternzeit sind, dann würden 6 Monate Arbeitstätigkeit zu Grunde gelegt.
Und was nach der Elternzeit ist, kommt darauf an, mit welcher Leistung sie in die Mutterschaftszeit geht. Ob da ALG 1 noch lief oder ob ALG 1 schon beendet war/ist. Deine Zeitangaben sind schlichtweg zu schwammig. Helga
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#4
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Zitat:
hier mal was aus Wiki dazu: "Nicht-Erwerbstätige erhalten das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages" Zitat:
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#5
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Zeiten der Elternzeit sind Anwartschaftszeiten. WENN man mit einem versicherungspflichtigen Anspruch (Arbeit, Krankengeld, ALG 1) in die Mutterschutz/Elternzeit geht. Wenn ALG 1 bei der Dame schon endete, dann z. B. nicht.
Helga
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#6
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Zitat:
Ja und wenn Sie dann wieder 1 Jahr Elternzeit macht und danach wieder da steht, heist es wieder Hartz4 bzw. Ihr Mann hat Sie auszuhalten. (nehm ich jetz mal an :-( |
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#7
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Wenn sie das Kind 2013 und damit nach Ende des ALG 1 bekommt (quasi aus der Familienversicherung beim Ehegatten heraus), dann bekommt sie nur den Grundbetrag von 300 Euro und hat hinterher natürlich auch keinen neuen Anspruch auf ALG 1.
Und wenn der Mann genug verdient, dann muss er -so wie viele andere auch- seine Familie davon ernähren. Helga
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#8
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Zitat:
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#9
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Warum soll es das denn nicht geben? Wenn der Mann z. B. schlecht verdient, dann braucht die Familie natürlich aufstockend ALG 2.
Und nur, weil ein Kind in die Welt gesetzt wurde, braucht die Allgemeinheit nicht dankesschreiend zusammenbrechen und sämtliche Geldsäcke öffnen. In erster Linie sind ja wohl immer noch die Eltern fürs Kind zuständig. Außerdem gibt es immer noch 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld (mindestens). Im Übrigen hat sie bei einem Jahr ALG 1 auch ein Jahr Zeit, Arbeit zu finden und so später höheres Elterngeld zu bekommen. Helga
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#10
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Zitat:
das hast du sehr schön formuliert und dem kann ich mich nur anschliesen Zitat:
Und um so älter ein Kind wird, um so mehr Bedürfnisse hat es. Auch das ist wohl nichts neues. Und das Eltern "Zahlemann & Söhne" ggf. bis zum 25.Lebensjahr ihres Sprösslings machen dürfen, auch das sollte euch bewusst sein. |
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