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Alg und Kinder-, Eltern- oder Erziehungsgeld Kindergeld, Elterngeld (bis 2008 auch Erziehungsgeld) ….

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  #1  
Alt 13.12.2011, 15:15
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Standard Elternzeit arbeitslos

Hallo, bitte mal um Meinungen zu folgendem :

Frau, Vollzeit tätig bekommt ein Kind
1 Jahr Elternzeit genommen, somit 65% vom letzten Vollzeit Lohn bekommen.

Nach der Elternzeit wird Sie nicht wieder eingestellt und ist somit arbeitslos.
Bekommt nun für 1 Jahr ALG 1 (für Teilzeitjob, berechnet wieder aus dem vorherigen Vollzeitjob)

Was passiert nun wenn Sie innerhalb diesen Jahres erneut schwanger wird ???
Von was werden die 65 % Elterngeld berechnet ? wieder vom letzten Vollzeitjob ???

Und was passiert wenn Sie wieder nach dieser Elternzeit arbeitslos ist ?
evtl. Grundsatz Harzt 4 ??? (da verheiratet)

Um Erfahrungsaustausch wäre ich sehr dankbar.
Gruss
FocusGT
  #2  
Alt 03.01.2012, 10:58
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Zitat:
Zitat von FocusGT Beitrag anzeigen
Hallo, bitte mal um Meinungen zu folgendem :

Frau, Vollzeit tätig bekommt ein Kind
1 Jahr Elternzeit genommen, somit 65% vom letzten Vollzeit Lohn bekommen.

Nach der Elternzeit wird Sie nicht wieder eingestellt und ist somit arbeitslos.
Bekommt nun für 1 Jahr ALG 1 (für Teilzeitjob, berechnet wieder aus dem vorherigen Vollzeitjob)

Was passiert nun wenn Sie innerhalb diesen Jahres erneut schwanger wird ???
Von was werden die 65 % Elterngeld berechnet ? wieder vom letzten Vollzeitjob ???

Und was passiert wenn Sie wieder nach dieser Elternzeit arbeitslos ist ?
evtl. Grundsatz Harzt 4 ??? (da verheiratet)

Um Erfahrungsaustausch wäre ich sehr dankbar.
Gruss
FocusGT
Niemand der schon mal ähnliches erfahren oder mitbekommen hat ?
  #3  
Alt 03.01.2012, 13:26
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Elterngeld gibt es in Höhe von mind. 300 Euro. Höher wird es nur, wenn man vorher gearbeitet hat, wobei da die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden. Wenn sie dann tatsächlich 12 Monate ALG 1 bekommen hat, dann wären es nur 300 Euro. Wenn es z. B. 6 Monate ALG 1 und 6 Monate Elternzeit sind, dann würden 6 Monate Arbeitstätigkeit zu Grunde gelegt.

Und was nach der Elternzeit ist, kommt darauf an, mit welcher Leistung sie in die Mutterschaftszeit geht. Ob da ALG 1 noch lief oder ob ALG 1 schon beendet war/ist.

Deine Zeitangaben sind schlichtweg zu schwammig.

Helga
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  #4  
Alt 03.01.2012, 13:30
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Zitat:
Zitat von FocusGT Beitrag anzeigen
Was passiert nun wenn Sie innerhalb diesen Jahres erneut schwanger wird ???
Von was werden die 65 % Elterngeld berechnet ? wieder vom letzten Vollzeitjob ???
Hi,

hier mal was aus Wiki dazu: "Nicht-Erwerbstätige erhalten das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages"
Zitat:
Und was passiert wenn Sie wieder nach dieser Elternzeit arbeitslos ist ?
evtl. Grundsatz Harzt 4 ??? (da verheiratet)
Wenn noch Restanspruch an Alg1 besteht, könnte dieser bis zu 4 Jahre nach der damaligen Entstehung noch genommen werden. Ansonsten muss die Anwartschaftszeit wieder erfüllt sein, für einen neuen Anspruch auf Alg1.
  #5  
Alt 03.01.2012, 13:51
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Zeiten der Elternzeit sind Anwartschaftszeiten. WENN man mit einem versicherungspflichtigen Anspruch (Arbeit, Krankengeld, ALG 1) in die Mutterschutz/Elternzeit geht. Wenn ALG 1 bei der Dame schon endete, dann z. B. nicht.

Helga
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  #6  
Alt 03.01.2012, 14:48
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Zitat:
Zitat von Helga40 Beitrag anzeigen
Elterngeld gibt es in Höhe von mind. 300 Euro. Höher wird es nur, wenn man vorher gearbeitet hat, wobei da die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden. Wenn sie dann tatsächlich 12 Monate ALG 1 bekommen hat, dann wären es nur 300 Euro. Wenn es z. B. 6 Monate ALG 1 und 6 Monate Elternzeit sind, dann würden 6 Monate Arbeitstätigkeit zu Grunde gelegt.

Und was nach der Elternzeit ist, kommt darauf an, mit welcher Leistung sie in die Mutterschaftszeit geht. Ob da ALG 1 noch lief oder ob ALG 1 schon beendet war/ist.

Deine Zeitangaben sind schlichtweg zu schwammig.

Helga
aktuell bekommt Sie bis August 2012 ALG1. Wird Sie nun z.b. bis dahin schwanger und bekommst das Kind 2013 hat Sie in den 12 Monaten davor ALG1 und Hartz4 bekommen (wenn Sie da überhaupt was bekommt wenn der Mann arbeitet) ?!?
Ja und wenn Sie dann wieder 1 Jahr Elternzeit macht und danach wieder da steht, heist es wieder Hartz4 bzw. Ihr Mann hat Sie auszuhalten. (nehm ich jetz mal an :-(
  #7  
Alt 03.01.2012, 15:08
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Wenn sie das Kind 2013 und damit nach Ende des ALG 1 bekommt (quasi aus der Familienversicherung beim Ehegatten heraus), dann bekommt sie nur den Grundbetrag von 300 Euro und hat hinterher natürlich auch keinen neuen Anspruch auf ALG 1.

Und wenn der Mann genug verdient, dann muss er -so wie viele andere auch- seine Familie davon ernähren.

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  #8  
Alt 03.01.2012, 20:42
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Zitat:
Zitat von Helga40 Beitrag anzeigen
Wenn sie das Kind 2013 und damit nach Ende des ALG 1 bekommt (quasi aus der Familienversicherung beim Ehegatten heraus), dann bekommt sie nur den Grundbetrag von 300 Euro und hat hinterher natürlich auch keinen neuen Anspruch auf ALG 1.

Und wenn der Mann genug verdient, dann muss er -so wie viele andere auch- seine Familie davon ernähren.

Helga
Gibt überhaupt eigentlich Mütter die Hartz 4 bekommen (wenigstens Grundsatz) weil Sie ja gerne arbeiten möchten und Arbeit suchen, aber einen Mann haben der arbeiten geht??? Ich glaube nicht....somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt :-(
  #9  
Alt 03.01.2012, 21:10
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Warum soll es das denn nicht geben? Wenn der Mann z. B. schlecht verdient, dann braucht die Familie natürlich aufstockend ALG 2.

Und nur, weil ein Kind in die Welt gesetzt wurde, braucht die Allgemeinheit nicht dankesschreiend zusammenbrechen und sämtliche Geldsäcke öffnen. In erster Linie sind ja wohl immer noch die Eltern fürs Kind zuständig. Außerdem gibt es immer noch 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld (mindestens).

Im Übrigen hat sie bei einem Jahr ALG 1 auch ein Jahr Zeit, Arbeit zu finden und so später höheres Elterngeld zu bekommen.

Helga
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  #10  
Alt 03.01.2012, 22:10
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Standard AW: Elternzeit arbeitslos

Zitat:
Zitat von Helga40
Und nur, weil ein Kind in die Welt gesetzt wurde, braucht die Allgemeinheit nicht dankesschreiend zusammenbrechen und sämtliche Geldsäcke öffnen. In erster Linie sind ja wohl immer noch die Eltern fürs Kind zuständig. Außerdem gibt es immer noch 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld (mindestens).
Hi Helga,

das hast du sehr schön formuliert und dem kann ich mich nur anschliesen
Zitat:
Zitat von FocusGT
.... somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt :-(
Das muss man mal ganz deutlich sagen: keiner hat euch dazu gezwungen Kinder in die Welt zu setzen !

Und um so älter ein Kind wird, um so mehr Bedürfnisse hat es. Auch das ist wohl nichts neues. Und das Eltern "Zahlemann & Söhne" ggf. bis zum 25.Lebensjahr ihres Sprösslings machen dürfen, auch das sollte euch bewusst sein.
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