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| ALG I - Fallstricke Kürzungen, Sperrzeiten, ungerechtfertigte Kündigungen u.ä. |
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#1
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Hallo alle zusammen,
Also ich hab folgendes Problem. Seit Oktober bin ich arbeitslos und bekomme ALG1. Schon vorher habe ich mich gekümmert und einen 165 Euro Job bekommen, der bei guter Führung im März/April in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden sollte. Dies teilte ich dem Vermittler auch direkt mit und mein AG musste schriftlich bestätigen daß er mich einstellt. So weit-so gut. In dem Schreiben stand wortwörtlich .. beabsichtige ich Frau .... im März / April als Vollzeitkraft in meinem Unternehmen einzustellen." So am 24.2. war ich das letzte Mal bei meinem Vermittler. Dieser gab mir ein Arbeitsangebot mit. Am 1.3. bestätigte mir mein Arbeitgeber daß er mich zum 1.4. fest einstellt und er den AV fertig macht, den ich am 15.3. dann unterschrieb. Da ich ja jetzt wusste daß ich ab dem 1.4. Arbeit habe, habe ich mich bei dem Vermittlungsvoschlag nicht vor gestellt. Heute kam dann ein Schreiben vom AA. Ich hätte eine Sperrzeit vom 24.2. bis 15.3. weil ich mich geweigert hätte mich auf diese angebotene Stelle zu bewerben. Der vermittler wusste daß ich meinen Arbeitzsvertrag unterschreibe, da ich es ihm sofort mitteilte und ihm den Vertrag auch am 16.3. vor legte. Ich versteh grade die Welt nicht mehr. Warum muss ich mich bewerben wen ich weiß daß ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe? kann mir einer sagen was ich machen kann/ soll. 750 €uro kann ich nicht zurück zahlen.. wovon? Danke für eure Antworten und Lg Heike |
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#2
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Solange du im Leistungsbezug stehst, hast du auch die Pflichten eines Arbeitslosen.
Innsofern hättest du dich bewerben müssen, insbesondere auch deshalb, weil der Arbeitgeber nur eine Absichtserklärung abgegeben hat, aber keine verbindliche Einstellungszusage (§ 611 BGB). Wenn nun eine Leistungsüberzahlug stattgefunden hat, müsstest du eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und diese aus deinem zukünftigen Einkommen bedienen. |
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#3
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Ich habe alle Pflichten erfüllt, Maßnahmen mit gemacht, mich vorgestellt, überall zu Veranstaltungen gefahren... die Termine immer wahr genommen. Meine Arbeitststelle habe ich mir selbst gesucht..
Jetzt habe ich einen AV unterschrieben, somit das Ziel erreicht aus der Arbeitslosigkeit zu kommen. Ich habe ALLES sofort dem Vermittler angezeigt. Mein CHef hat bei dem persönlich angerufen und bestätigt daß ich eingestellt werde.... Wenn man es ganz genau nimmt ... hätte ich bei dem Vermittlingsvorschlag angerufen oder mich beworben, hätte ich dem neuen AG davon informiert daß ich einen AV ab 1.4. schon habe. HEIßT: Auch in diesem Fall hätte man mir Verweigerung des Arbeitsangebotes vorwerfen können. Ega wie man es dreht... |
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#4
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Hallo HeikeW,
schreib doch einen Widerspruch und als Begründung gibst du an, dass du dich zum Zeitpunkt des Arbeitsangebots in Arbeitsvertragsverhandlungen befandest und diese mit Abschluss des Vertrages erfolgreich beendet wurden. Gruß |
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#5
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Hallo und Danke..
ich werde es versuchen. Widerspruch gibt es auf alle Fälle. Ich finde es einfach eine Frechheit. Habe jetzt auch schon meine RAin angerufen und die will mal rüber gucken. Danke für eure Beiträge und ich meld mich wenn ich etwas ereicht habe (oder auch nicht) Lg Heike |
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#6
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Zitat:
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#7
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@ Step.. da haste jetzt was nicht verstanden..
Ich hätte genau den selben Stress mit Widerspruch ect. weil ich das AA in deren Augen verweigert hätte denn wenn ich dem neuen AG sage daß ich seine Stelle nicht annehme weil ich bereits einen Vertrag habe ist das auch " Verweigerung" Egal wie man es dreht. Aber egal ich versuch mein Glück. Lg |
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#8
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Ich würde auch einen Widerspruch schreiben.
Dir war ja mündlich bereits der Arbeitsvertrag zugesichert worden. Und dein Chef ist eben noch von dem Schlag, bei dem auch noch mündliches gilt. Ich beginne auch am Montag meine Arbeit. Habe noch gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Telefonisch wurden mir alle Daten durchgegeben, wie Arbeitszeiten, Dauer der Beschäftigung, Bezahlung. Habe auch schon beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragt per E-Mail, weil man das ja vor Vertragsabschluss machen muss. |
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#9
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Nö, habe ich nicht. Klar kannst Du einen Widerspruch versuchen, kostet Dich maximal eine Briefmarke und Deinen eigenen Aufwand.
Wenn der Arbeitsvermittler Dir den Vorschlag ausgehändigt hat, enthielt dieser überhaupt eine Rechtsfolgenbelehrung ? Wenn nicht, dann wäre das Nichtbewerben auch kein Sanktionsgrund, sofern Du nicht eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, in der etwas anderes steht. Zitat:
Vielleicht solltest Du auch mal darüber nachdenken, daß die User, die Dir hier Tips geben und schreiben, was passieren könnte, schon selbst ihre Erfahrungen gemacht haben und wissen, wie es läuft. Über ein "hätte eventuell wenn dann...." zu spekulieren, macht zum jetzigen Fortschritt Deines Verfahrens keinen Sinn (mehr). Du hast jetzt eine Sanktion bekommen und darum müßtest Du Dich jetzt erstmal vorrangig kümmern oder sie eben so hinnehmen. Die Bewerbung bei diesem Arbeitgeber ist gelaufen, und bis über Deinen eventuellen Widerspruch entschieden wurde, läuft Dein neues Arbeitsverhältnis bereits. Das wünsche ich Dir.
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