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ALG I - Fallstricke Kürzungen, Sperrzeiten, ungerechtfertigte Kündigungen u.ä.

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  #1  
Alt 11.04.2012, 23:39
HeikeW HeikeW ist offline
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HeikeW Einmalposter
Standard Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

Hallo alle zusammen,
Also ich hab folgendes Problem.
Seit Oktober bin ich arbeitslos und bekomme ALG1. Schon vorher habe ich mich gekümmert und einen 165 Euro Job bekommen, der bei guter Führung im März/April in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden sollte.
Dies teilte ich dem Vermittler auch direkt mit und mein AG musste schriftlich bestätigen daß er mich einstellt. So weit-so gut. In dem Schreiben stand wortwörtlich .. beabsichtige ich Frau .... im März / April als Vollzeitkraft in meinem Unternehmen einzustellen."
So am 24.2. war ich das letzte Mal bei meinem Vermittler. Dieser gab mir ein Arbeitsangebot mit. Am 1.3. bestätigte mir mein Arbeitgeber daß er mich zum 1.4. fest einstellt und er den AV fertig macht, den ich am 15.3. dann unterschrieb.
Da ich ja jetzt wusste daß ich ab dem 1.4. Arbeit habe, habe ich mich bei dem Vermittlungsvoschlag nicht vor gestellt.
Heute kam dann ein Schreiben vom AA.
Ich hätte eine Sperrzeit vom 24.2. bis 15.3. weil ich mich geweigert hätte mich auf diese angebotene Stelle zu bewerben.
Der vermittler wusste daß ich meinen Arbeitzsvertrag unterschreibe, da ich es ihm sofort mitteilte und ihm den Vertrag auch am 16.3. vor legte.

Ich versteh grade die Welt nicht mehr. Warum muss ich mich bewerben wen ich weiß daß ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe?
kann mir einer sagen was ich machen kann/ soll. 750 €uro kann ich nicht zurück zahlen.. wovon?

Danke für eure Antworten und Lg Heike
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  #2  
Alt 12.04.2012, 04:23
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Standard AW: Sperrzeit wegen nicht melden beim Vermittlungsvorschlag

Solange du im Leistungsbezug stehst, hast du auch die Pflichten eines Arbeitslosen.

Innsofern hättest du dich bewerben müssen, insbesondere auch deshalb, weil der Arbeitgeber nur eine Absichtserklärung abgegeben hat, aber keine verbindliche Einstellungszusage (§ 611 BGB).

Wenn nun eine Leistungsüberzahlug stattgefunden hat, müsstest du eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und diese aus deinem zukünftigen Einkommen bedienen.
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  #3  
Alt 12.04.2012, 12:05
HeikeW HeikeW ist offline
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Standard AW: Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

Ich habe alle Pflichten erfüllt, Maßnahmen mit gemacht, mich vorgestellt, überall zu Veranstaltungen gefahren... die Termine immer wahr genommen. Meine Arbeitststelle habe ich mir selbst gesucht..
Jetzt habe ich einen AV unterschrieben, somit das Ziel erreicht aus der Arbeitslosigkeit zu kommen. Ich habe ALLES sofort dem Vermittler angezeigt. Mein CHef hat bei dem persönlich angerufen und bestätigt daß ich eingestellt werde....

Wenn man es ganz genau nimmt ... hätte ich bei dem Vermittlingsvorschlag angerufen oder mich beworben, hätte ich dem neuen AG davon informiert daß ich einen AV ab 1.4. schon habe. HEIßT: Auch in diesem Fall hätte man mir Verweigerung des Arbeitsangebotes vorwerfen können. Ega wie man es dreht...
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  #4  
Alt 12.04.2012, 14:53
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Standard AW: Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

Hallo HeikeW,

schreib doch einen Widerspruch und als Begründung gibst du an, dass du dich zum Zeitpunkt des Arbeitsangebots in Arbeitsvertragsverhandlungen befandest und diese mit Abschluss des Vertrages erfolgreich beendet wurden.

Gruß
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  #5  
Alt 12.04.2012, 14:58
HeikeW HeikeW ist offline
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Standard AW: Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

Hallo und Danke..
ich werde es versuchen. Widerspruch gibt es auf alle Fälle.
Ich finde es einfach eine Frechheit. Habe jetzt auch schon meine RAin angerufen und die will mal rüber gucken.
Danke für eure Beiträge und ich meld mich wenn ich etwas ereicht habe (oder auch nicht)
Lg Heike
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  #6  
Alt 12.04.2012, 17:50
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Standard AW: Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

Zitat:
Zitat von HeikeW Beitrag anzeigen
Wenn man es ganz genau nimmt ... hätte ich bei dem Vermittlingsvorschlag angerufen oder mich beworben, hätte ich dem neuen AG davon informiert daß ich einen AV ab 1.4. schon habe. HEIßT: Auch in diesem Fall hätte man mir Verweigerung des Arbeitsangebotes vorwerfen können. Ega wie man es dreht...
So sieht`s aus. Dann hättest Du auch den ganzen Stress jetzt nicht mit Widerspruch etc., der m.E. keinen Erfolg haben wird, weil Du definitiv gegen eine Pflicht verstoßen hast. Ob Du das einsiehst oder nicht, interessiert das Amt herzlich wenig.
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  #7  
Alt 13.04.2012, 00:09
HeikeW HeikeW ist offline
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Standard AW: Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

@ Step.. da haste jetzt was nicht verstanden..
Ich hätte genau den selben Stress mit Widerspruch ect. weil ich das AA in deren Augen verweigert hätte denn wenn ich dem neuen AG sage daß ich seine Stelle nicht annehme weil ich bereits einen Vertrag habe ist das auch " Verweigerung" Egal wie man es dreht.
Aber egal ich versuch mein Glück.
Lg
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  #8  
Alt 13.04.2012, 00:30
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Standard AW: Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

Ich würde auch einen Widerspruch schreiben.

Dir war ja mündlich bereits der Arbeitsvertrag zugesichert worden.

Und dein Chef ist eben noch von dem Schlag, bei dem auch noch mündliches gilt.

Ich beginne auch am Montag meine Arbeit. Habe noch gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Telefonisch wurden mir alle Daten durchgegeben, wie Arbeitszeiten, Dauer der Beschäftigung, Bezahlung.

Habe auch schon beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragt per E-Mail, weil man das ja vor Vertragsabschluss machen muss.
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  #9  
Alt 13.04.2012, 08:21
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Standard AW: Sperrzeit wegen Nichtmelden beim Vermittlungsvorschlag

Zitat:
Zitat von HeikeW Beitrag anzeigen
@ Step.. da haste jetzt was nicht verstanden..
Nö, habe ich nicht. Klar kannst Du einen Widerspruch versuchen, kostet Dich maximal eine Briefmarke und Deinen eigenen Aufwand.

Wenn der Arbeitsvermittler Dir den Vorschlag ausgehändigt hat, enthielt dieser überhaupt eine Rechtsfolgenbelehrung ? Wenn nicht, dann wäre das Nichtbewerben auch kein Sanktionsgrund, sofern Du nicht eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast, in der etwas anderes steht.

Zitat:
Zitat von HeikeW Beitrag anzeigen
Ich hätte genau den selben Stress mit Widerspruch ect. weil ich das AA in deren Augen verweigert hätte denn wenn ich dem neuen AG sage daß ich seine Stelle nicht annehme weil ich bereits einen Vertrag habe ist das auch " Verweigerung" Egal wie man es dreht.
Das ist Unsinn. Erstmal hättest Du Dich auf den Vorschlag einfach beworben, und wenn es nur eine einfache Kurzbewerbung mit den nötigsten Angaben gewesen wäre. Du wärst Deiner Pflicht nachgekommen und die AfA hätte keinen Grund gehabt zu sanktionieren. Bis es zu einem eventuellen Vorstellungsgespräch gekommen wäre, hätte Dein Arbeitsverhältnis vielleicht schon begonnen. Du kannst außerdem nicht sanktioniert werden, wenn Du in einem Vorstellungsgespräch die Wahrheit sagst. Wenn Du einem AG sagst, daß Du bereits einen Vertrag unterschrieben hast, dann wird der Dich von sich aus schon nicht mehr einstellen wollen. Das sind alles keine Sanktionsgründe!

Vielleicht solltest Du auch mal darüber nachdenken, daß die User, die Dir hier Tips geben und schreiben, was passieren könnte, schon selbst ihre Erfahrungen gemacht haben und wissen, wie es läuft.

Über ein "hätte eventuell wenn dann...." zu spekulieren, macht zum jetzigen Fortschritt Deines Verfahrens keinen Sinn (mehr). Du hast jetzt eine Sanktion bekommen und darum müßtest Du Dich jetzt erstmal vorrangig kümmern oder sie eben so hinnehmen. Die Bewerbung bei diesem Arbeitgeber ist gelaufen, und bis über Deinen eventuellen Widerspruch entschieden wurde, läuft Dein neues Arbeitsverhältnis bereits.

Zitat:
Zitat von HeikeW Beitrag anzeigen
Aber egal ich versuch mein Glück.
Lg
Das wünsche ich Dir.
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Geändert von Step (13.04.2012 um 09:17 Uhr) Grund: Ergänzung
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