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ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

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  #1  
Alt 24.04.2012, 17:03
licht08 licht08 ist offline
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Standard AlgII bei bezahltem Eigenheim

Hallo liebe Leidensgenossen,

heute bin ich das erste Mal in meinem Leben beim Amt gewesen und habe Alg II beantragt. Bin total deprimiert, aber das ist nun ein anderes Thema.

Vielleicht kann man mir hier helfen. Mein Mann war bisher selbständig und ich gehe momentan einer Halbtagsbeschäftigung nach.

Nun kann man sich im Internet ja mit einem Harz4Rechner sein Unterstützung selbst errechnen. Es gibt diesen Rechner aber nicht für Menschen mit einem "bezahltem" Eigenheim. Weiß hier jemand wo ich diesen finden kann?

Oder vielleicht könnt ihr mir auch sagen wieviel Geld uns zustehen würde. Wir haben Mieteinnahmen von ca. 420 Euro, mein Gehalt (470 Euro) und Kindergeld (kind ist 8 Jahre alt). Kinderzuschlag habe ich beantragt, dieser wurde aber abgelehnt weil unser Bedarf höher sei.

An Ausgaben für Strom haben wir 200 Euro monatlich und für Gas 240 Euro. Grundbesitzabgaben sind monatlich ca. 110 Euro. Durch den Mieter können wir die Kosten für das Haus einigermaßen decken. An Belastungen haben wir sonst am Haus nichts.

Mich würde auch einmal interessieren ob ich mir in Zukunft auch einen Vollzeitjob suchen muß oder meine Halbtagstätigkeit noch behalten darf und mein Mann sich hauptsächlich Arbeit suchen muß. Da mein Kind gerade mir gegenüber sehr anhänglich ist glaube ich das eine Vollzeittätigkeit sich negativ auf mein Kind auswirken würde, daher ging ich nur ungern einer Vollzeitbeschäftigung nach. Mein Mann hat jedoch keine Ausbildung, so daß ich glaube das ich eher bessere Chancen als er habe Arbeit zu finden. Hinzu kommt noch das ich gerade mal 1 Jahr bei meiner jetzigen Arbeit arbeite und dort auch total gern bin. Es wäre schlimm wenn ich das nun wieder aufgeben müßte!

Vielen Dank für Eure Antworten!!!

Licht08
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  #2  
Alt 24.04.2012, 17:43
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ex-con ex-con ist offline
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Standard AW: AlgII bei bezahltem Eigenheim

Ich würde dazu raten, dass ihr einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsucht und euch dort beraten lasst.

Allgemein kann man sagen, dass euer Haus nur dann geschützt ist und nicht verwertet werden muss, wenn es "angemessen" ist.

Miete wird als Einkommen angerechnet.

Sollte ALG II (darlehensweise?) gewährt werden, wärest du verpflichtet, die Bedürftigkeit zu mindern, dazu gehört auch ggf. ein Vollzeitjob.
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