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ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten

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  #1  
Alt 23.10.2005, 14:19
fraenki2005 fraenki2005 ist offline
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Standard Rückzahlung von Grundsicherung bei Arbeitsaufnahme

Hallo Ich würde gern wissen warum ich die Grundsicherung die ich am 29.01.05 für Februar bekommen habe zurückzahlen muss.Am 03.Februar fing ich an zu arbeiten und bekam am 28.Februar den ersten Lohn,den ich ja dann für März brauchte.Wie soll das ganze denn gehen frag ich mich?Zumal ich mittlerweile wieder arbeitslos bin.Man wirft mir Betrug vor Obwohl ich doch erst am 03.02 erfahren habe das ich an diesem Tag noch anfangen kann.Ich bin kurz vorm explodieren,da hocken keine Menschen mit Hirn sondern Maschinen scheint mir.Wer kann mir konkret sagen was Sache ist?Wäre sehr dankbar.Das Hauptzollamt Koblenz kommt in Kürze zur Vollstreckung der Forderung Danke und mit freundlichen Grüßen Frank Hammer
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  #2  
Alt 23.10.2005, 22:12
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Fraenki,

hier scheint einiges schief gelaufen zu sein und Du dürftest auch mehr als eine Widerspruchsfrist versäumt haben (oder diverse Post ignoriert haben).

ALG II wird bedarfsbezogen vorschüssig für den laufenen Monat bezahlt. In diesem Fall geht es um den Monat Februar.
Das Gehalt das Du am 28. Februar für die Zeit vom 03.02 bis 28.02. erhalten hast, ist die nachschüssige Zahlung für den Monat Februar (nicht für März). Trotzdem dürfte Dir das ALG II für den vollen Monat Februar zustehen, da Du sozusagen bis zur nachschüssigen Gehaltszahlung bedürftig warst.

Dein Problem dürfte ausschliesslich im fehlenden Widerspruch und dem Nicht-Einlegen von Rechtsmitteln liegen gegen den Bescheid der ALG II Behörde und den nachfolgenden Aktionen, die anscheinend jetzt im vorliegenden Titel, der eingepfändet werden soll, bestehen.

Falls Du aktuell wieder ALG II Empfänger bist (oder sonstwie erwerbslos) liegt die Pfändungsgrenze bei irgendwo um 900 Euro.

Hierzu solltest Du Dich aber dringend bei einem lokalen Sozialverband oder Verein erkundigen, wie da jetzt noch gegen angegangen werden kann und wie das mit dem Amt wieder ins Reine kommt.
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  #3  
Alt 26.10.2005, 00:40
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Fränki,

danke für Deine Mail - aber ich möchte lieber hier im Forum bleiben.

Ich meinte nicht Sozialträger sonder Verbände und Hilfsorganisationen zur Beratung, wie sie z.B. hier aufgelistet werden. Da müsste auch für den Bitburger Raum was dabei sein.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/a...n/default.aspx

Viel Erfolg
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  #4  
Alt 26.10.2005, 08:47
fraenki2005 fraenki2005 ist offline
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Hallo Guten Morgen Bin wohl noch nicht recht fit am Pc.Danke für die Antwort...war mir nicht recht klar,das ich nicht ins Forum schrieb,möcht natürlich auch hier bleiben,denn ich finde die Sache hier absolut gut und wichtig.Na jetzt weiss ich ja wo ich drauf klicken muss.In der Liste habe ich leider nichts aus Bitburg gefunden.Ich habe auch keine Ahnung wie ich da wieder raus komme ohne Hilfe.Meine private AV meinte ich solle ihr den ganzen kram mal mitbringen allerdings sagte sie Das ich das zahlen müsste.Versuchte mir die Logik des ganzen zu erklären,aber stockte mittendrin weil sie wohl merkte das es eine merkwürdige Logik ist.Weiss nicht was ich noch tun kann.MfG Fraenki
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  #5  
Alt 26.10.2005, 11:23
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Biberzahn Biberzahn ist offline
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Hallo Fraenki,

schau mal in "meine Stadt.de Bitburg" und gib in der Lokalen Suche "Arbeitsloseninitiative" ein. Ich hab da gerade selber mal nachgeschaut. Da findest du einige Adressen an die du dich auch per Mail etc. wenden kannst.
Ich hoffe das hilft dir ein bißchen weiter. Drück dir die Daumen.

Gruß
Biberzahn
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  #6  
Alt 02.11.2005, 13:24
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@Fraenki,

schau mal hier rein.

Zitat:
c) Laufender Bezug von AlgII; Aufnahme einer Beschäftigung am
15.03.05; Gehalt für März 2005 (15.03.- 31.03.) wird am 05.04.05,
das für April 2005 am 27.04.05 ausgezahlt:
Da beide Einkommen im Monat April 2005 zufließen und zur
Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden können, ist
AlgII bis 31.03.05 in unveränderter Höhe weiter zu zahlen. Im
April 2005 sind beide Einkommen anzurechnen. Es ist auch zu
prüfen, ob das Einkommen für einen Monat (ab Mai 2005) bedarfsdeckend
ist; ggf. ist AlgII ab 01.05.05 unter Anrechnung des
Einkommens weiter zu leisten.
Ich denke, das ist genau das, worum es bei Dir geht.
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