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#1
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Hallo.
Der gründungszuschuss ist ja jetzt keine Mussleistung mehr. Gibt es bereits Erfahrung, wie die Ämter dies nun bewilligen? danke tom |
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#2
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Zitat:
ich denke das die Ämter nun genauer Hingucken werden, ob man mit der Selbstständigkeit auch Erfolg haben kann auf längere Sicht. Das war ja vorab nicht umbedingt der Fall als es eine "muss"-Leistung war und der Kunde nur nachweisen musste, das die Selbstständigkeit theoretisch funktionieren hätte können. Desweiteren hat sich jetzt auch die Bezuschußungsdauer und die Anzahl der Tage die man noch Anspruch auf Alg1 haben muss geändert ! Siehe dazu §93 SGBIII & §94 SGBIII |
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