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| ALG II - Bescheid Fragen & Antworten zum ALG II - Bescheid |
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#1
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[FONT=arial]folgender sachverhalt:
Ich lebe mit Frau und Kind (1,5 jahre) in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Ich bin arbeitslos geworden und habe einen aufhebungsvertrag unterschrieben. Folge natürlich 3 monatige sperre beim arbeitsamt und kein Arbeitslosengeld. Also musste ich ALG 2 beantragen.Mir liegt nun der Bescheid vor und es stehen uns 860 Euro zur verfügung. Ziehe ich miete(580) und strom(65) ab bleiben 220 euro übrig.Dazu kommt noch das Kindergeld in höhe von 154 Euro. Rechne ich noch Rechnungen ab die halt nun mal da sind -telefon -Haftpf. -Riesterrente u.s.w. kommt ein so geringer betrag raus der es wohl keinem möglich macht über die runden zu kommen. Das alles nur weil ich 3 Monate sperre vom Arbeitsamt bekommen habe und dadurch auch 3 Monate kein ALG2 bekomme und mir somit 311 Euro abgezogen werden. Der Grundbedarf muss doch gedeckt sein oder sehe ich das falsch. Der zuständige Sachbearbeiter meinte nur das daran nichts zu machen sei.Er höchstens mit Lebensmittel Gutscheinen aushelfen kann die dann später wieder abgezogen werden. Kann mir jemand helfen wie ich jetzt am besten vorgehen sollte.[/FONT] |
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#2
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floben25,dass der Alg II-Auszahlungsbetrag so niedrig ist, dürfte mehrere Gründe haben: 1) Wegen der Sperrzeit gibt es auch beim "ersatzweise" gezahlten Alg II eine Sanktion, aber in anderer Form. Weil Alg II nur das Lebensnotwendige abdeckt, gibt es dort in der Regel keine komplette Sperre (jedenfalls nicht für mindestens 25jährige), sondern eine "Absenkung", sprich: teilweisen Entzug. Es werden also 30 % einbehalten. Bei Deiner BG bedeutet das (ohne Miete berechnet, weil die von der Absenkung ausgenommen ist) statt des Regelbedarfs von € 828 eine Leistung von nur € 580.- abzüglich des Kindergeldes, so dass nach meiner Rechnung € 426.- (+ Miete) an Alg II-Leistung bleiben (unterstellt, dass Deine Frau kein eigenes Einkommen hat). 2) Ich weiss nicht, ob Eure Miete vollständig als "angemessen" anerkannt wurde oder evtl. wegen "Unangemessenheit" auch nur teilweise übernommen wird; das müsstest Du bitte dem Alg II-Bescheid entnehmen. Es kann also sein, dass die Miete nur teilweise berücksichtigt wurde. Das ist in Eurer Situation hart, aber kaum zu ändern. Strom muss aus der Regelleistung getragen werden (es sei denn, man heizt die Wohnung auch mit Strom). Ich halte es für sinnvoll, den Bescheid zunächst noch mal mit dem Amt durchzugehen, also sozusagen gemeinsam nachzuprüfen, ob die Berechnung stimmt. Vielleicht lässt sich das so aufklären und ggf. ausräumen; das wäre das beste, weil schnellste. Ansonsten bleibt nur der übliche und leider langwierige Weg von Widerspruch und ggf. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht. Letzteres sollte dann, wenn beim Sozialamt (? - jedenfalls bei Euch ein städtische Behörde) nichts zu erreichen ist, möglichst zügig laufen, und am besten unter Einschaltung eines Fachanwalts für Sozialrecht. Wegen der Anwaltskosten müsst Ihr Euch keine Gedanken machen; siehe hier bei Hilfe/FAQ.
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