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#1
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Also ich habe folgendes Problem ...
Ich bin 20 Jahre alt und habe eine Tochter (3Monate). Habe in der Schwangerschaft Alg II beantragt und auch bekommen bis August. Dann musste ich im September einen Folgeantrag stellen, der vor wenigen Tagen erst (!!) abgelehnt wurde. DIe Begründung war, dass ich nur in der SS hilfebedürftig war und jetzt nach der Geburt nicht mehr Der Folgeantrag wurde abgelehnt mit der Begründung, meine Eltern verdienen zu viel. Habe jetzt viel im Internet geschaut und gelesen das ich und meine Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden und doch Anspruch auf ALG II haben. Was tu ich jetzt am besten? Einspruch einlegen? Wenn ja wie? Und wie am Besten begründen? Danke schonmal |
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#2
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Tini,das hat folgenden Grund: Seit Juli ist eine Gesetzesänderung in Kraft, derzufolge Kinder (Du bist gemeint) bis zum 25. Geburtstag eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bilden, wenn sie mit ihnen zusammenwohnen. Zuvor war man ab 18 seine eigene BG, und das galt noch für Deine vorherige Bewilligungsperiode - aber jetzt nicht mehr. In Deinem/Eurem Fall führt das dazu, dass Ihr jetzt eine Drei-Generationen-BG seit und das Einkommen Deiner Eltern komplett angerechnet wird. Dass Du selbst Mutter bist, ändert daran nichts (insofern stimmt das, was Du gelesen hast, nicht). Anders wäre es nur, wenn Du verheiratet wärest.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
aber steht da bei (3) in dem §9 nicht genau das Gegenteil?? |
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#4
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Stimmt! Das hatte ich übersehen
Also bist Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Dennoch bleibt das Elterneinkommen nicht außen vor, sondern wird - wenn auch in geringerem Maße - berücksichtigt, weil mit den Eltern eine Haushaltsgemeinschaft besteht, siehe hier bei Hilfe/FAQ.
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#5
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hmm dann bekomme ich wohl gar nichts, weil meine Eltern schon für das ALG II zuviel verdienen. Das Problem ist nur wenn ich nichts bekomme ist es fraglich, wie lange ich da noch wohnen bleiben darf.
Weil ich kann von Ihnen ja nicht verlangen auch noch für meine Tochter aufzukommen. Gibt es denn die Möglichkeit mit meiner Tochter auszuziehen? Trotz U 25, weil ich wohne mit meiner Tochter in einem 10m² großen Zimmer.. ?? |
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#6
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Rede mit der ARGE. Man kann die Situation so einschätzen, dass die räumliche Enge ein "schwerwiegender sozialer Grund" sei - oder auch nicht. Ich würde keine Prognose wagen. Vergiss nicht, dass Du mit einem Auszug willige Babysitter in nächster Nähe aufgeben würdest...
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#7
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Und wieso habe ich dann eigentlich nur in der Schwangerschaft ALG II bekommen? Habe monatl. 159€ bekommen (Einkommen Eltern hal zu hoch) und danach nicht? Das ist ja das was ich nicht verstehe ..
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#8
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Das verstehe ich auch nicht. Es ist schlicht unlogisch, jedenfalls wenn man nur an Dich und Deine Eltern denkt.
Ich kann Dir nur empfehlen, erst mal Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen. Im übrigen hast Du kein Wort über den Vater des Kindes verloren, den es ja irgendwo geben muss - und gegen den Ihr (Du und das Kind) Unterhaltsansprüche habt. Womöglich liegen die Gründe für die Ablehnung darin. Aber ich bewege mich damit auf dem Gebiet der reinen Spekulation und kann ohne zusätzliche Information nichts weiter aussagen.
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