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ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw.

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  #1  
Alt 25.11.2005, 19:37
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Maeh Maeh ist offline
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Standard Einzug in WG

Hallo

Es gibt hier zwar viele Threads, aber so 100% finde ich mich da nicht wieder.
Hier erstmal die Daten:
Habe Ende September mein Studium abgebrochen. Bin seitdem "obdachlos", da nicht mehr Studentenwohnheim. Am 10.10. habe ich einen Antrag auf Alg2 gestellt. Seit Mitte Oktober bin ich bei einen Bekannten (Herr W), der auch Alg2-Empfänger ist, "zu besuch". Würde nun gerne vom Amt die Hälfte der Miete übernommen wissen.
Wohnungsgröße: 89,24qm Mietekalt: 760 Euro (München halt!).
Hier ein Auszug aus der ominösen Mietobergrenz-Tabelle für München:
Personen / qm / Mietobergrenze (kalt)
1 / 20-45 / 397,30
2 / 35-60 / 590,60
3 / 50-75 / 649,10
4 / 65-90 / 711,90
5 / 80-100 / 777,40
Ihr ahnt wohl schon, worauf es hinausläuft. Bin ja nicht der einzige mit dem Problem.

Also am besagten 10.10. war ich bei einer dieser Sachbearbeiterinnen, die leider nicht für mich zuständig war. In München wird nach Straßen aufgeteilt. Und ich war noch bei der, die für meine alte Wohnadresse zuständig gewesen wäre. Bin nicht so ein toller Behördengänger. Zumindest sagte sie am Ende unseres Gespräches, dass das mit der Wohnung in Ordnung geht. Musste sie zwar auch erst darauf hinweisen, dass wir keine eheähnliche Beziehung führen, aber daraufhin erhielt ich ein okay. Sie meinte auch, ich sollte mich doch gleich zu Herrn B wenden, der für die neue Adresse zuständig ist.
Daraufhin habe ich meinen Umzug gestartet. War ja froh, wieder ein Dach übern Kopf zu bekommen.

Also bei Herrn B angerufen, um einen Termin mit ihm zu vereinbaren. Soweit kam es erst gar nicht, weil er mich abwimmelte. Seine Argumente:
1. Wenn Herr W auszieht, wäre die Wohnung viel zu groß und teuer. Für mich bedeutet dies, dass ich nie in eine WG ziehen dürfte, außer die Wohnung wäre für mich alleine angemessen. Also nicht größer als 45qm und unter 400 Euro.
2. Müsste ich in der Tabelle für zwei Personen nachschauen. Also zu
groß und teuer.

Daraufhin habe ich verschiedene Stellen in München abgeklappert. Aber keine ist natürlich zuständig und hat somit auch keine Ahnung. So wage Aussagen, dass es eigentlich gehen müsste hat man zwar schon bekommen, aber leider nichts Handfestes. Man sollte doch meinen, dass es alltäglich ist, dass ein Arbeitsloser in eine WG ziehen will. Bei mir kommt halt noch erschwerend hinzu, dass ich vorher noch nicht in der Wohnung offiziell gewohnt habe. Somit hat die ARGE mehr Möglichkeiten mitzusprechen, da ich ja von ihnen eine Kostenübernahmebestätigung brauche, um an einen Mietvertrag zu kommen.

Habe nur den Hinweis bekommen, mich mit der Vorgesetzten (Frau G) in Verbindung zu setzten. Was sich auch länger hingezogen hat. Konferenzen, nicht da, etc. Als ich dann doch endlich mal Frau G an der Strippe hatte (was ich eigentlich vermeiden wollte, damit ich nicht wieder abgewimmelt werde), hat sie mir praktisch bestätigt, dass das mit der Wohnung klappen müsste, wenn mit dem Mietvertrag alles stimmt. Was genau sie damit meinte weiß ich nicht, da sie ja die Wohnungsgröße und Miete kannte. Bin davon ausgegangen, wenn meine Angaben ihr gegenüber stimmen. Gefreut habe ich mich auf jeden Fall. Endlich mal eine gute Nachricht, nach knapp einen Monat Behörden-Marathon.

Nach ein paar Tagen habe ich dann die Unterlagen bekommen, was ich noch abgeben muss, damit mein Antrag bearbeitet wird. Was wirklich nicht sonderlich kompliziert war, da ich nichts habe, was ich nachweisen müsste. Bin halt nun mal am unteren Ende der Gesellschaft. Wiederum ein paar Tage später saß ich bei Herrn B im Büro und schon fängt der Stress wieder von vorne an. Tabelle für zwei Personen, Wohnung zu teuer, etc. Der Sachbearbeiter hat sich dann mit der Vorgesetzten eine knappe Stunde beraten, wo ich natürlich nicht dabei war. Ich vermute ja mal eher, er war Kaffee trinken oder so was in der Art. Egal, ich sollte nicht so viele Vermutungen aufstellen. Auf jeden Fall meinte Herr B, dass Frau G falsche Informationen hatte, und dass das definitiv nicht geht. Was für falsche Infos das waren habe ich nicht genau verstanden. Für mich hörte sich es so an, als ob das Problem daran liegt, dass mein Mitbewohner auch Alg2-Empfänger ist.

Toll ist auch, dass nun mein Bekannter auch Probleme kriegt, obwohl er seit knapp einen Jahr die Hälfte der Wohnung bezahlt bekommt. Ihn konnte ich leider da nicht raus halten, da der Sachbearbeiter ja auch für ihn zuständig ist. Sein Name steht ja mit im Mietvertrag.

Auf meine Frage hin, wie viele Personen denn in der Wohnung sein müssten, damit sie in Ordnung wäre, antwortete der Sachbearbeiter mit drei. Laut meiner Tabelle ergibt das überhaupt keinen Sinn. Da weder von der qm-Zahl, noch von der Mietobergrenze die Wohnung passen dürfte. Bei der Miete bin ich mir nicht sicher, da ich die Nebenkosten nicht genau kenne. Aber eigentlich zählt doch die Kaltmiete. Aber alleine von der Größe müssten ja vier Personen rein. Wenn ich die Kaltmiete anschaue, dann fünf. Was bei einer 3,5 Zimmer Wohnung wohl wirklich nicht möglich wäre. Ich finde das ganze total Widersprüchlich. Okay die Wohnung mag überteuert sein für ihren Zustand. Aber von Größe und Lage her ist der Preis okay. Auch der qm-Preis liegt mit knapp 8,50 Euro gut (zahlen würden der Staat bei einer Person bis zu 12,40 Euro).

So aber nun endlich mal zu den eigentlichen Fragen.
Welche Tabellenzeile ist denn nun für mich wichtig? Ist das überhaupt schon geregelt (siehe Absurdistan...)? Es hat sich für mich auch nicht so angehört, dass er uns als eheähnliche Gemeinschaft einstuft.
Welche Gesetze wären für uns interessant? Möchte was vorlegen können.
Das ich meine Oktobermiete nicht wiederbekomme, die ich aus eigener Tasche gezahlt habe und dafür meine Eltern anschnorren musste, ist mir ja klar, da ich keinen Mietvertrag habe. Bekomme ich aber das Alg2 von 10.10. ab? Es ist zumindest ein entsprechender Stempel auf dem Antrag, dass er an diesen Tag eingegangen ist. Oder bekomme ich das Geld nur für die letzten Tage, seit dem der Antrag erst richtig bearbeitet wird? Habe ihn vorher bei mir zu Hause gehabt, weil sich keiner für mich zuständig gefühlt hat und ich mich erst informieren musste, ob es richtig ist, was Herr B mir erzählte. Das es sich alles so in die Länge gezogen hat, kann ich ja eigentlich nichts dafür. Aber ich befürchte, dass sie mir die Schuld in die Schuhe schieben werden und ich habe leider nichts Schriftliches.

Es ist ein halber Roman geworden. Sorry. Aber ich musste es mal loswerden, was für ein tolles System wir haben.
Es lebe die Bürokratie, wo sich nicht mal die Bürokraten auskennen.
Wir haben nun zusammen am Montag einen Termin bei unseren Sachbearbeiter. Es wäre schön, wenn mir jemanden weiterhelfen könnte, wie ihr es ja bei anderen auch schon gut gemacht habt.
Vielen Dank
Mäh
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  #2  
Alt 25.11.2005, 22:18
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Maeh,

vielleicht wollen sich die Müncher dieser geplanten Regelung der Nordlichter anschliessen?

Umzugschaos in Bremen verhindern

Ein "gutes" Urteil wäre z.B. dieses hier:
Zitat:
Sozialgericht Osnabrück
Aktenzeichen: S 22 AS 243/05 ER
Datum der Entscheidung: 01.08.05
Paragraph: § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II
Entscheidungsart: Beschluss
Überschrift: Angemessene Unterkunftskosten / Bei der Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten in WG's ist jeweils von den Höchstgrenzen für Aufwendungen für einen Einpersonenhaushalt auszugehen
Entscheidung: SOZIALGERICHT OSNABRÜCK
S 22 AS 243/05 ER
Keine Ahnung, ob das inzwischen rechtskräftig ist.
Das gesamte Urteil ist hier zu finden:
Angemessene Unterkunftskosten in WG
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  #3  
Alt 26.11.2005, 11:06
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Hallo Maeh,

auch ich lebe in einer 2er-WG und erlebe ähnliches. Der "Knackpunkt" bei Dir und mir ist die vorherrschende Auffassung der Kommunen, dass z.B. 2 Personen in einer WG mit Eheleuten oder Menschen die in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" zusammen leben, gleichzusetzen seien.

Als ALG II - Empfänger seid Ihr zwei Bedarfsgemeinschaften und damit jeder für sich seine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Dies sollte in dem Gespräch am Montag auch deutlich formuliert werden.

Zitat:
Zitat von Maeh
Habe nur den Hinweis bekommen, mich mit der Vorgesetzten (Frau G) in Verbindung zu setzten. (...) Als ich dann doch endlich mal Frau G an der Strippe hatte (...), hat sie mir praktisch bestätigt, dass das mit der Wohnung klappen müsste, wenn mit dem Mietvertrag alles stimmt. (...)
Wiederum ein paar Tage später saß ich bei Herrn B im Büro... (...) Auf jeden Fall meinte Herr B, dass Frau G falsche Informationen hatte, und dass das definitiv nicht geht. Was für falsche Infos das waren habe ich nicht genau verstanden.
Auch auf diesen Aspekt würde ich hinweisen und, sollte das Gespräch mit Herrn B. nicht den erwünschten Erfolg haben, sofort auf ein Gespräch mit Frau G. drängen und auf diese Widersprüchlichkeiten hinweisen. Nicht abwimmeln lassen, denn da brennt ja einiges an.

Zitat:
Zitat von Maeh
Bekomme ich aber das Alg2 von 10.10. ab? Es ist zumindest ein entsprechender Stempel auf dem Antrag, dass er an diesen Tag eingegangen ist.
Ja. Entscheidend ist der Tag der Antragstellung; und der ist mit dem "Eingangsstempel" dokumentiert.

Gutes Gelingen und berichte uns von Deinem Gespräch.

Gruss

P.S.: Ich habe, zwecks besserer Übersichtlichkeit, ein paar Absätze in Deinem Beitrag eingefügt.
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  #4  
Alt 26.11.2005, 18:51
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Tachchen.

Darauf hingewiesen, dass wir zwei Bedarfsgemeinschaften sind, habe ich bei jedem Gespräch. Diese Tatsache wird aber einfach ignoriert. Werde aber diesmal drauf pochen, eine genaue Begründung zu bekommen. Und vor allem möchte ich dies auch mal schriftlich haben. Auch auf die Unstimmigkeiten mit der Vorgesetzten habe ich hingewiesen. Aber angeblich hat er ja mit ihr geredet und sie hat ihre Meinung geändert, bzw. nicht die korrekten Tatsachen gekannt. Auch auf ein Gespräch mit der Vorgesetzten werde ich diesmal bestehen.

Sind die Leute eigentlich verpflichtet, mir das schriftlich zu bestätigen, was ich möchte?

Kann ich einen Vorschuss beantragen? Muss schriftlich eingehen, oder? Habt ihr hier schon einen Vordruck dafür?

Wie würde es eigentlich mit einem Umzug ausschauen. Den müssen sie ja bezahlen, wenn es ein Zwangsumzug ist. Da ich aber offiziell hier nicht wohne, kann ich darauf auf nicht bestehen. Sehe ich das richtig?

Und noch eines. Kann mir jemand erklären, warum mein Sachbearbeiter meint, drei Personen wären für die Wohnung okay? Denn selbst für eine dreier Bedarfsgemeinschaft wäre doch die Wohnung zu groß und zu teuer. Das ist eine dieser Ungereimtheiten, die ich ganz und gar nicht verstehe.

Man bin ich froh, wieder Internet zu haben. Ihr seid nämlich Gold wert. Vielen Dank für eure Bemühungen.

Klar werde ich mich am Montag wieder melden. Möchte doch auch mal was Positives verlauten lassen. Haha. Bis dann

Mäh

P.S.: Stimmt ja. Absätze waren ja mit zwei Returns. Danke.

P.S.S.: Muss wohl auch mal einen Avatar erstellen. Mit dem bayrischen Wappen komm ich ja wirklich nicht klar. Da hättet ihr ja gleich unseren Eddi verwenden können.
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  #5  
Alt 26.11.2005, 22:09
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Hallo Mäh,

nach Deinen Beiträgen bin ich mir sicher, dass Du Deine Angelegenheiten am Montag sehr gut vertreten wirst.

Zitat:
Zitat von Maeh
Kann ich einen Vorschuss beantragen? Muss schriftlich eingehen, oder? Habt ihr hier schon einen Vordruck dafür?
Vordrucke gibt es nicht, schriftlich bzw. „Antragsmässig“ ist es nicht erforderlich. Lege einen aktuellen Kontoauszug vor und dokumentiere damit Deinen Bedarf, denn Du bist ja „mittellos“. Nicht abwimmeln lassen, denn die „Leistungen“ stehen Dir zu.

Zitat:
Zitat von Maeh
Wie würde es eigentlich mit einem Umzug ausschauen. Den müssen sie ja bezahlen, wenn es ein Zwangsumzug ist. Da ich aber offiziell hier nicht wohne, kann ich darauf auf nicht bestehen. Sehe ich das richtig?
Ich befürchte: Ja.

Zitat:
Zitat von Maeh
Und noch eines. Kann mir jemand erklären, warum mein Sachbearbeiter meint, drei Personen wären für die Wohnung okay? Denn selbst für eine dreier Bedarfsgemeinschaft wäre doch die Wohnung zu groß und zu teuer. Das ist eine dieser Ungereimtheiten, die ich ganz und gar nicht verstehe.
In die Gedankenwelt des Sachbearbeiters möchte ich mich nicht hinein begeben und kann es daher nicht erklären. Fest steht, dass in der Mietobergrenz-Tabelle München für eine Person (20-45 = 397,30) vorgesehen sind, bei zwei Personen innerhalb einer WG dieses mal 2 (wie in Eurem „Fall“) zu multipliziern ist. Und das musst Du bzw. Ihr durchsetzen.

Grüsse aus dem Norden

P.S.: Das wechseln Deines Avatars finde ich prima. Zwei Gemeinsamkeiten haben wir da: Zweier-Wg und Wiederkäuer als Avatar. Und die können verdammt zäh sein…
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  #6  
Alt 27.11.2005, 01:43
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  #7  
Alt 28.11.2005, 17:18
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So, heute also bei der ArGe gewesen. Ist alles bisschen zwiespältig verlaufen.

Das Positive: Ich darf erstmal hier einziehen. Freu. Für die nächsten Monate ist ein Dach über den Kopf gesichert.
Das Negative: Wir werden weiterhin als Zwei-Personen-Haushalt angesehen. Somit ist die Miete nach wie vor zu teuer.

Es hat sich auch geklärt, warum drei Personen. Die Kaltmiete beträgt doch nur 620. Somit ist das auch verständlich.

Vorerst kann ich weiter nichts tun. Muss nun erstmal klären, ob ich vom Vermieter aus hier einziehen kann. Dann erst ist der Sachbearbeiter auch offiziell für mich zuständig und mein Antrag kann bearbeitet werden. Und auch dann kann ich erst Einspruch etc einlegen.

Aber wundern tut mich das ganze schon. Ich meine, dass die mich überhaupt einziehen lassen obwohl die Miete zu teuer ist. Okay es gibt da die 10% Toleranzgrenze, aber bei Neueinzug? Fürs Frühjahr steht für die Wohnung eine Mieterhöhung an und die kann er nicht akzeptieren. Ohne die Miete wäre es auch weiterhin kein Problem. Folgerung: eine dritte Person mit aufnehmen oder die Mieterhöhung abwenden, was bei dem Zustand der Wohnung möglich sein müsste. Aber macht wohl auch keinen guten Eindruck, gleich bei der Vertragsunterzeichnung mit solchen Ideen anzukommen. Somit ist bei mir auch erstmal warten angesagt.

Ich danke auf jeden Fall dem Forum für die Unterstützung.

Man wird wohl früher oder später wieder voneinander hören.

Mäh
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  #8  
Alt 29.11.2005, 11:03
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Hallo Mäh,

hoffe, dass der Vermieter Deinem Einzug in die Wohnung zustimmt!

Zitat:
Zitat von Maeh
Es hat sich auch geklärt, warum drei Personen. Die Kaltmiete beträgt doch nur 620. Somit ist das auch verständlich.
Das mag aus der Sicht des Sachbearbeiters so „verständlich“ sein, aus der Sicht einiger Sozialgerichte (Betroffener hat dazu auch auf eine Entscheidung eines SG hingewiesen) jedoch nicht:

Zitat:
Bei der Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten in WG's ist jeweils von den Höchstgrenzen für Aufwendungen für einen Einpersonenhaushalt auszugehen.
Dies würde für Euch dann wie folgt aussehen:
Mietobergrenze (kalt) für 20-45 qm = 397,30 EUR x 2 Personen = 794,60 EUR.

Ihr seid weder eine Haushaltsgemeinschaft noch eine Bedarfsgemeinschaft, sondern zwei Bedarfsgemeinschaften.
Und diesen Leitsatz müsst Ihr Euch verinnerlichen, denn es ist davon auszugehen, dass die Behörde versucht dies gänzlich anders zu sehen.

Zitat:
Zitat von Maeh
Muss nun erstmal klären, ob ich vom Vermieter aus hier einziehen kann. Dann erst ist der Sachbearbeiter auch offiziell für mich zuständig und mein Antrag kann bearbeitet werden.
Am 10.10. hast Du einen Antrag auf ALG II gestellt. Da Du ja bisher keinen gültigen Mietvertrag vorweisen kannst, steht Dir bisher auch keine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zu. Was aber ist mit der Dir zustehenden Regelleistung in Höhe von 345 EUR/monatl.?
Wolltest Du nicht einen Vorschuss beantragen? Was ist daraus geworden?

Gruss
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