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| ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten |
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#1
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Grüße euch ich bitte um hilfe ,darf man ALG 2 komplett sperren wenn man 2 termine nicht nachgekommen ist ?
Das problem ist ich musste 3 wochen weg wegen famieleren gründen,auch meine post konnte ich nicht lesen weil ich 3 wochen bei meiner oma lebte. Ich habe eine eigene wohnung muss sie natürlich bezahlen sonst kann ich drausen unter der brücke schlafen so darf das amt nun mein geld komplett sperren und mich draussen schlafen lassen ? bitte um eine antwort mfg jochen |
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#2
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Hallo Jochen,
also es ist so das wenn man sich zu einem Meldetermin nicht meldet man 10% Abzug als Sanktion aufgebrummt bekommt. Im Wiederholungsfall nochmal 10% dazu. wären dann 20% und das für 3 Monate abgezogen, sowie Streichung des ALG2 Zuschlages falls vohanden, und das für leichte Pflichtverletzungen wie z.B. nicht Nachkommen einer Meldepflicht. das komplette ALG2 zu sperren ist nicht erlaubt. MfG border |
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#3
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Hallo nekita,
grundsätzlich ist das richtig, was der Border da geschrieben hat und ich lese das auch ebenso aus dem Paragraphen 31 heraus. Ich will hier keine schwarzen Bilder malen. Könnte es aber sein, dass es nicht nur die lange Abwesenheit war ohne Abmeldung und bist Du möglicherweise unter 25 Jahre? Oder könnte das Amt da noch andere Gründe haben, z.B. aufgrund von Regelungen in einer Eingliederungsvereinbarung? Zitat:
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