Wer einen neuen BMW fährt, benötigt keine Hilfe der Agentur
Hartz IV:
Ein Antragsteller auf Arbeitslosengeld II hat keinen Anspruch auf Leistungen gegen die Agentur für Arbeit,
wenn er ein relativ neues Auto fährt (hier einen BMW 318 Ci), der einen Verkaufswert von 22.000 Euro hat.
Er muss seinen Wagen abgeben und seinen Lebensunterhalt aus dem Erlös bestreiten.
Hier wollte der BMW-Besitzer dem Verkauf mit dem Argument entgehen, dass diese Maßnahme extrem unwirtschaftlich sei,
da er den Wagen vor nicht all zu langer Zeit für 35.000 € angeschafft habe.
Das Sozialgericht Lüneburg war jedoch der Ansicht, dass ein Verkauf dennoch nicht unzumutbar sei,
da der Wertverlust allein auf der auf dem Fahrzeugmarkt bekannten Tatsache beruhe,
dass Neuwagen bereits kurz nach dem Erwerb erheblich an Wert verlieren.
(AZ: S 25 AS 1215/06)
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