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  #1  
Alt 30.12.2006, 11:24
Benutzerbild von Willi
Willi Willi ist offline
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Willi Neuling
Standard Wie soll ich mich verhalten?

Hallo und Guten Morgen!

Ich bin seit 25.09.06 im Krankenstand, vorher ALG I - Bezieher. Wann die Krankheit geheilt ist, kann ich noch nicht sagen, nur soviel, die Krankenkasse wollte die Zahlung per 31.12.06 einstellen (nach ihrem Medizinischen Dienst wäre ich teilweise für die AA verfügbar und haben mir das schriftlich mitgeteilt, darauf hat aber mein Arzt {Facharzt}, der wohl auch so einen Brief bekommen hat, Widerspruch eingereicht und mich vorerst bis 09.01.07 weiter krank geschrieben und er wird mich wohl auch dann weitehin bis zur völligen Genesung krank schreiben, so seine Aussage und ich soll mir keine Gedanken deswegen machen...).

Meine Frage:
Muss ich selbst Widerspruch einlegen, oder reicht es aus, wenn mein Arzt dies macht?

Nach meiner Genesung habe ich noch 134 Tage Restanwartschaft auf ALG I. Ich werde mich dann auch wieder arbeitslos melden.
Bis vor kurzem hatte meine Frau einen Dienstwagen, den sie aber nun nicht mehr in Anspruch nimmt wegen angeblicher steuerlicher Vorteile (sie hätte dadurch einen Geldwerten Vorteil, so das FA). Sie nimmt nun unser Auto zur Arbeit. Ich bin damit nun nicht mehr "mobil" will sagen, ich muss nun bei der AA angeben, dass ich über kein Fahrzeug verfüge.

Meine Frage:
Entstehen mir Nachteile, wenn ich nicht über ein Fahrzeug verfüge?
Muss ich mit Sanktionen durch die AA rechnen?

In eigener Sache:
Ich möchte mich bedanken bei den vielen Helfern hier, vor allem bei StephanK und Seebarsch!
Sie haben mir schon öfters sehr geholfen.

Vielen Dank dafür!!!
Ihnen allen und Ihren Familien wünsche ich ein gutes und friedvolles 2007!

Mit freundlichen Grüßen
Willi

Geändert von Forumadmin (30.12.2006 um 11:41 Uhr)
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  #2  
Alt 30.12.2006, 12:29
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StephanK StephanK ist offline
 
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Standard AW: Wie soll ich mich verhalten?

Danke für die freundlichen Wünsche zum Jahreswechsel. Dir auch einen guten Rutsch und vor allem ein "gebessertes" Jahr 2007.

Auf die Frage, wie das korrekte Verfahren hinsichtlich Deines Krankengeldes ist, habe ich leider keine eindeutige Antwort. Die allgemeine Überlegung ist: Der Krankengeldanspruch steht Dir zu, also musst auch Du selbst Dich dagegen wehren, wenn er Dir verwehrt wird. Ärztliche Bescheinigungen sind nur Beweismittel, mit denen das Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen für das Krankengeld dargelegt wird; der Arzt ist aber selbst nicht Beteiligter dieses Verfahrens. Wie die weitere Prozedur ist, wenn die Krankenkasse ein "Gefälligkeitsattest" vermutet (und das scheint so zu sein), weiss ich allerdings nicht.
Offenbar ist der MD bereits eingeschaltet worden und hält Dich für eingeschränkt arbeitsfähig. Gegen das Urteil des MD "anzustinken" ist, so weit ich weiss, ziemlich schwierig und selten erfolgreich.

Wegen der (Nicht-)Verfügbarkeit des Pkw musst Du Dir meiner Ansicht nach keine Sorgen machen. Die andere Frage ist, ob die Nichtbenutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Autos wirklich geschickt ist, denn die Absetzbarkeit der Kosten eines eigenen Autos wird zum neuen Jahr weiter eingeschränkt, wenn ich mich richtig erinnere. Vielleicht lohnt es, nochmal nachzurechnen, welche steuerlichen Folgen beide Möglichkeiten hätten.
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  #3  
Alt 30.12.2006, 12:35
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Seebarsch Seebarsch ist offline
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Standard AW: Wie soll ich mich verhalten?

Hallo Willi,
das was dir da geschieht ist typisch für die Krankenkassen.
Vorab mal zu Erklärung:
Die Beurteilung, ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht, unterscheidet sich danach, ob jemand in Beschäftigung steht oder arbeitslos ist.

Bei dem Beschäftigten ist die Arbeitsunfähigkeit (AU) konkret nach der ausgeführten Tätigkeit z.B. als Mauer, Schlosser oder Buchhalter zu beurteilen.
Bei dem Arbeitslosen ist die AU nach den Zumutbarkeitskriterien des allgemeinen Arbeitsmarktes zu beurteilen, d.h. nach dem was dir zumutbar ist.
Wenn Du also als Mauerer in Beschäftigung AU bist, bedeutet das noch nicht , dass Du als arbeitsloser Mauer AU bist.
Hierzu gibt es auch ein Urteil des BSG 4.4.2006, B 1 KR 21/05 R

Für dich gibt es jetzt erst einmal zwei wichtige Sachen:
1) Wenn dein behandelnder Arzt tatsächlich der Meinung ist, dass Du auf dem Arbeitsmarkt wegen der Erkrankung keinerlei Tätigkeit ausüben kannst, solltest Du persönlich gegen den Bescheid der Krankenkasse einen Widerspruch einlegen und ggfls. einen Rechtsanwalt zuziehen.

2) Du musst Dich umgehend bei der Agentur für Arbeit erneut arbeitslos melden und einen Antrag stellen.
Dabei solltest Du angeben, dass Du
a) gegen den Bescheid der Krankenkasse einen Widerspruch eingelegt hast,
b) nicht mehr über ein Auto verfügst, also nicht mehr so mobil bist!

Halte uns bitte auf dem laufenden!
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  #4  
Alt 30.12.2006, 16:33
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Willi Willi ist offline
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Willi Neuling
Standard AW: Wie soll ich mich verhalten?

Hallo,

vielen Dank erstmal für Eure Hilfe sowie Eure Grüße!

Ich habe soeben erstmal schriftlich Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, werden die aber erst am 02.01.2007 erhalten, seis drum.

Ich will Euch mal den Ablauf der Geschichte darlegen.

Ich hatte am 20.12.06 erneut einen Termin beim Facharzt. Am 19.12.06 bekam ich einen Anruf von der KK, indem mir freundlich gesagt wurde, dass der Krankengeldbezug eingestellt werden würde. Nun gut, ich nächsten Tag zum Arzttermin. Der Facharzt hat mir gesagt, dass er ein Schreiben von der KK erhalten habe, und er sich mit ihr in Verbindung setzen wird und darlegen wird, dass ich in keinem Falle arbeitsfähig bin. Soweit so gut. Am Nachmittag kam dann Post von der KK, ich schreib mal den Wortlaut hier rein:

Ihre Arbeitsunfähigkeit

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für das freundliche Telefonat.

Aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen sowie nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen - ein Gremiun unabhängiger Ärzte - geht hervor, dass bei Ihnen ein, für den allgemeinen Arbeitsmarkt ausreichendes positives Restleistungsvermögen vorliegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb den Krankengeldbezug mit dem 31.12.2006 einstellen müssen.

Eine Durchschrift des zu dieser Entscheidung führenden Gutachtens geht an Ihren behandelnden Arzt.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung zu setzen, da ein Leistungsanspruch beim Arbeitsamt frühestens mit dem Tag der persönlichen Meldung besteht.
Bitte fügen Sie dieses Schreiben Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld bei.

Mit freundlichen Grüßen
Krankenkasse

Ich habe daraufhin die Praxis meines behandelnden Arztes angerufen und auf dieses Schreiben verwiesen, worauf mir gesagt wurde, dass ich mir keinerlei Sorgen machen solle, dies würde alles von der Praxis erledigt. Damit gab ich mich auch zufrieden. Nur kamen mir leider wohl zu spät Bedenken. Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dann kann ich mich ja erst frühestens am 02.01.07 wieder arbeitslos melden. Der Arzt hat mich aber weiterhin krank geschrieben, am 09.01.07 habe ich wieder einen Termin bei ihm. Stutzig macht mich nur, weil er explizit darauf hingewiesen hat, dass ich auf keinen Fall arbeitsfähig bin, und er sich mit der Kasse in Verbindung setzt.

Nun gut, ich habe jetzt wie gesagt Widerspruch bei der Kasse eingelegt, sollte es zu spät sein, dann hab ich halt Pech gehabt. Ich werde am 02.01.07 gleich die KK anrufen und nachfragen, wie der Stand der Dinge ist. Sollten sie an dem Gutachten festhalten, werde ich mich anschließend bei der AA melden.

Mit freundlichen Grüßen
Willi
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  #5  
Alt 19.01.2007, 15:42
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Willi Neuling
Standard AW: Wie soll ich mich verhalten?

Hallo und Guten Tag!

Kurze Info zu obiger Sache:

-mein Facharzt hat Widerspruch bei KK bzw. beim MD eingelegt.
-diesem Widerspruch wurde am 11.01.07 durch MD bzw. KK stattgegeben
-mein vorläufiger Krankengeldbezug gilt nun bis 31.01.07

Hatte mich am 02.01.07 gleich bei der AA gemeldet und den Sachverhalt dargelegt. Ich wurde daraufhin als angemeldet geführt, sollte der Widerspruch abgelehnt werden, hätte ich keine Nachteile. Am 11.01. habe ich dann Meldung an AA gegeben das Widerspruch entsprochen wurde. Nun muss ich mich nach bisheriger Sachlage am 01.02. neu bei der AA melden.

Gleichzeitig hatte sich der Rechtsanwalt vom DGB der Sache angenommen, und wäre in meinem Auftrag gegen die KK vorgegangen, wäre ein negativer Bescheid gekommen.

Vielen Dank an Euch alle für Eure Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen
Willi
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  #6  
Alt 19.01.2007, 15:50
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Standard AW: Wie soll ich mich verhalten?

Erfreulich, dass jetzt wenigstens bis Ende dieses Monats mal "Ruhe im Karton" ist. Ich wünsche Dir, dass man Dir die Genesungszeit "gönnt" und Dich von solchen Unannehmlichkeiten verschont.
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  #7  
Alt 19.01.2007, 16:05
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Standard AW: Wie soll ich mich verhalten?

Hallo Willi,
es ist leider mal so, dass es die Krankenkasse einfach versucht und die Leute aus ihren Kostenbereich an die Arbeitsagentur verweisen will!
Ich wünsche Dir eine gute Genesung!
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  #8  
Alt 14.10.2007, 20:17
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Willi Neuling
Standard AW: Wie soll ich mich verhalten?

Hallo StephanK und Seebarsch!

Nach lange währender Krankheit bin ich nun ab dem 13.10.07 wieder arbeitsfähig. Ich war vom 25.09.06 bis 31.04.07 (ab 06.11.06-31.04.07 Zahlung durch KK) und dann vom 28.06.-12.10.07 (ab 09.08.07-12.10.07 Zahlung durch KK) an der gleichen Krankheit erkrankt vom Facharzt krank geschrieben. Wie Ihr ja wisst, hatte die KK versucht, mir Steine bezüglich Zahlung des Krankengeldes in den Weg zu legen, dass sie jedoch dank Eurer Hilfe sowie eines Anwaltes vom DGB gleich wieder bleiben ließ.
Nun hätte ich da aber noch eine Frage an Euch.

Seebarsch schrieb einmal in diesem Zusammenhang, dass unter Umständen ein neuer Anspruch auf ALG1 durch die Zahlung von Krankengeld durch die KK an mich entstehen könnte.
Könntet Ihr mir dies bitte genauer erläutern bzw. ab wann würde so ein neuer Anspruch entstehen und wäre dies dann der Fall bei mir?
Morgen gehe ich mich bei der AA rückwirkend zum 13.10.07 anmelden, ich habe noch einen Restanspruch von 36 Tagen auf ALG1.

Mir liegt noch auf dem Herzen, mich bei Euch allen herzlichst zu bedanken. Ohne Euch hätte ich in mancher Situation mehr als alt ausgesehen. Ihr wisst gar nicht, wie wichtig Ihr seid!!!
Tröstlich, dass es so etwas in diesem "kalten" Land noch gibt.

Viele Grüße an Stephan, fragi, codeman, Seebarsch und all die vielen, die hier helfen!

Danke!
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  #9  
Alt 14.10.2007, 20:31
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Hallo Willi,
mit den genannten Zeiten des Krankengeldbezuges vom 06.11.2006 bis 30.04.2007 = 175 Kalendertage und 09.08.2007 bis 12.10.2007 = 64 Kalendertage = insgesamt 239 Kalendertage hast Du leider keinen neuen Anspruch erworben. Es verbleibt dann nur noch der Restanspruch aus dem Alg 1, so dass Du dich schon mal vorsorglich bei der Alg 2 Behörde melden solltest und einen Antrag auf Alg 2 stellst!

PS: Hast Du in den Zwischenzeiten wieder Alg 1 bezogen?
Gruß
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  #10  
Alt 15.10.2007, 11:03
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Willi Neuling
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Guten Morgen Seebarsch!

Danke für die schnelle Antwort .
Ich hatte zwischenzeitlich von 01.05.07-27.06.07 ALG1 bezogen.

ALG2 kommt für mich nicht in Frage, da unser Einkommen über der Bemessungsgrundlage für ALG2 liegt und ich hoffe, dies bleibt bis zur Rente auch so.

Gruß
Willi
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