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| ALG I - Bescheid (Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsdauer, Anspruchshöhe)- Wann, wie lange, wie viel? Probleme mit der Leistungsberechnung |
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#1
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Hallo Leute!!! Also ich bin echt verzeweifelt...habe am Samstag mein ALG 1 Berwilligungsbeschied (19.11.06-05.12.06) bekommen.
Gleichzeitig in einem anderen Brief steht dass mir das Jobcenter vom 19.11.2006-05.12.2006 ALG 2 gewährleistet hat und dass die jetzt einen Erstattungsanspruch gegenüber dem ALG 1 haben... ... Ich habe bis zuletzt am 01.09.2006 letztes ALG 2 erhalten und am 11.09.2006 eine Arbeit aufgenommen und am 18.11.06 wieder verloren (Zeitarbeit). Auch wenn das Jobcenter Anspüche aus der Vergangenheit hat...darf die Agentur dies mit den Leistungen für jetzt ausgleichen ...zumal einfach so ohne meine Zustimmung??? Was soll ich machen??? Ich steh seit dem 18.11.2006 ohne ein Cent da... bin wirklich verzeweifelt und weiss nicht was machen soll... Danke!!! Geändert von Forumadmin (31.12.2006 um 18:59 Uhr) |
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#2
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Stiffmaster,dieses Kuddelmuddel durchschaue ich nicht! Wenn Du noch im September Alg II bezogen hast, ist das eigentlich nur dann denkbar, wenn kein Alg I-Anspruch aus früheren Beschäftigungsverhältnissen mehr bestand (oder hattest Du Alg I + aufstockendes Alg II erhalten?). Einen Alg I-Bewilligungsbescheid kannst Du nur bekommen haben, wenn Du auch einen Antrag gestellt hattest. Das ist natürlich denkbar, wenn es auch aussichtslos gewesen wäre, denn ein Beschäftigungsverhältnis von gut zwei Monaten Dauer ist viel zu kurz, um einen neuen Alg I-Anspruch zu erwerben Schließlich ist es denkbar, dass Dir Alg I irrtümlich bewilligt wurde. Das müsste man gründlich anhand der Beschäftigungsverhältnisse der letzten zwei Jahre nachprüfen, falls es noch weitere gab. Und welche Ansprüche des Jobcenters aus der Vergangheit meinst Du?
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#3
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Vielen Dank für die herzlich Bergüßung!!!
Ok...recht haste...vielleicht sollte ich da mal ein wenig Ordnung reinbringen... Also ich bin im März 2006 ( war da noch U25) Arbeitslos geworden (gearbeitet vom 16.03.2005-28.03.2006 also über 1 Jahr) Habe dann ALG 2 bezogen bis 01.09.2006...(jetzt in diesem moment stelle ich mir die frage warum ich kein ALG 1 bekam). Habe dann am 11.09.2006 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen und bin zum 18.11.2006 Arbeitslos geworden und habe den Antrag (21.11.2006) auf ALG 1 gestellt der auch zum 22.12.2006 bewilligt worden ist. Am 06.12.2006 habe ich eine kurzzeitige Beschäftigung (06.12.2006-22.12.2006) von der Agentur aus vermittelt bekommen. Jetzt habe ich den Bewilligungsbeschied erhalten und die Mitteilung dass ich angeblich in diesem Bewilligungszeitraum vom 19.11.2006 - 05.12.2006 ALG 2 bezogen hätte...und das STIMMT NICHT!!! Ich meine ich habe dazwischen gearbeitet...wie kommen die darauf??? Dürfen die das??? Oder ist das mal wieder etwas was ein normaler Bürger ohne Bematenkauderwelschkenntnisse nicht versteht??? Ich hoffe jetzt ist es ein wenig verstndlicher geschreiben!!! Schon mal vielen vielen Dank für die Hilfe!!!! Das ist echt Lieb!!! |
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#4
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Hallo Stiffmaster,
ich befürchte, dass Du den Kuddelmuddel wirklich nur vor Ort klären kannst. Gehe direkt am 02 Januar zur Agentur und kläre das im persönlichen Gespräch. Wenn man dich nicht zur Leistungsabteilung vorlassen will, beschwere dich umgehend bei dem vor Ort ansässigen Teamleiter! Das musst Du unbedingt persönlich vor Ort klären sonst siehst Du erst einmal das Geld nicht. Da der angebliche Erstattungsanspruch der ARGE nur bis zum 05.12.2006 läuft, müsste dir zumindest das Geld vom 06 - 31.12.2006 sofort ausgezahlt werden! Gruß und guten Rutsch!(trotzdem)
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