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| ALG II - Bescheid Fragen & Antworten zum ALG II - Bescheid |
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#1
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Hallo,
Ich wünsche Euch, das der neue Jahr 2006 besser als 2005 wird. . . Und jeder sein gewünschten Job bekommt. ... und mehr im Leben leisten könnte als bis jetzt. Problem: Ich habe gerade mein Bescheid (nachfolgeantrag) ALG II bekommen. In der Rubrik "Zu berücksichtigendes Einkommen" steht wie folgt: ![]() Es geht um: 1. Einkommensbereinigung 2. Arbeitsagentur Einkommen Ich bin echt verwirrt... Dieser Bescheid betrifft 2 Personen - meine Frau und ich. Wir haben kein Einkommen erzielt. Hat jemand eine Ahnung was das bedeutet. Ich möchte erstmal Euere meinung wissen. Dank im Voraus. Gruss |
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#2
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Hallo Jack,
eine Rückfrage: bezieht Deine Frau auch Alg II oder "richtiges" Arbeitslosengeld?
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Zitat:
auch ALG II. Obwohl am 7.Januar sollte ALG I schon weg fallen (Sie ist ab Januar 05 arbeitslos). |
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#4
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Dann ist das "berücksichtigte Einkommen" das Arbeitslosengeld "I".
Das ist ja eine ganz andere Leistung als das Alg II und wird beim (einkommensabhängigen) Alg II wie anderes Einkommen auch betrachtet und vor allem angerechnet.
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#5
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Zitat:
1. ALG I (meine Frau) ist i n der Höhe v . 230 EURO, ist also weniger als ALG II. 2. Obige wurde nie gezahlt. Gezahlt wurde nur ALG II. Diese 2. Punkte gebe ich bekannt falls mein Beitrag unklar scheint. Gruss |
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#6
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Zitat:
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#7
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Das Ganze sieht nach einem faustdicken Fehler beim Amt aus, den wir hier wohl auch nicht komplett werden aufklären können.
Ich kann Dir nur vorschlagen, möglichst bald mit allen Unterlagen zum Alg II-Träger zu gehen, Dir diese Berechnung erklären zu lassen und Unstimmigkeiten dann gleich vor Ort zu klären. Falls der Alg I-Anspruch unklar oder eine Auseinandersetzung darüber im Gange ist, kann das nicht zu Euren Lasten gehen, denn so lange man nix kriegt ist man nun mal bedürftig. Lasst Euch also beim Alg II-Träger nicht abwimmeln und fordert eine schnelle Klärung.
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#8
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Besten Dank.
Hab so gedacht, aber wie ich oben geschrieben habe wollte auch andere Meinungen hören. |
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