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ALG II - Bescheid Fragen & Antworten zum ALG II - Bescheid

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  #1  
Alt 30.12.2005, 14:33
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Standard ALG II Bescheid - monatl. Einkommen

Hallo,
Ich wünsche Euch, das der neue Jahr 2006 besser als 2005 wird.
. .
Und jeder sein gewünschten Job bekommt.
... und mehr im Leben leisten könnte als bis jetzt.

Problem:
Ich habe gerade mein Bescheid (nachfolgeantrag) ALG II bekommen.
In der Rubrik "Zu berücksichtigendes Einkommen" steht wie folgt:

Es geht um:
1. Einkommensbereinigung
2. Arbeitsagentur Einkommen


Ich bin echt verwirrt...
Dieser Bescheid betrifft 2 Personen - meine Frau und ich.
Wir haben kein Einkommen erzielt.
Hat jemand eine Ahnung was das bedeutet.
Ich möchte erstmal Euere meinung wissen.
Dank im Voraus.

Gruss
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  #2  
Alt 30.12.2005, 14:48
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Hallo Jack,
eine Rückfrage: bezieht Deine Frau auch Alg II oder "richtiges" Arbeitslosengeld?
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  #3  
Alt 30.12.2005, 15:06
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Zitat:
Zitat von StephanK
Hallo Jack,
eine Rückfrage: bezieht Deine Frau auch Alg II oder "richtiges" Arbeitslosengeld?
Normalerweise ALG I, aber auf Grund, das wir BG sind bekommt sie
auch ALG II.

Obwohl am 7.Januar sollte ALG I schon weg fallen
(Sie ist ab Januar 05 arbeitslos).
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  #4  
Alt 30.12.2005, 17:15
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Dann ist das "berücksichtigte Einkommen" das Arbeitslosengeld "I".
Das ist ja eine ganz andere Leistung als das Alg II und wird beim (einkommensabhängigen) Alg II wie anderes Einkommen auch betrachtet und vor allem angerechnet.
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  #5  
Alt 30.12.2005, 18:01
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Zitat:
Zitat von StephanK
Dann ist das "berücksichtigte Einkommen" das Arbeitslosengeld "I".
Das ist ja eine ganz andere Leistung als das Alg II und wird beim (einkommensabhängigen) Alg II wie anderes Einkommen auch betrachtet und vor allem angerechnet.
Na ja... aber
1. ALG I (meine Frau) ist i n der Höhe v . 230 EURO,
ist also weniger als ALG II.
2. Obige wurde nie gezahlt. Gezahlt wurde nur ALG II.

Diese 2. Punkte gebe ich bekannt falls mein Beitrag unklar scheint.

Gruss
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  #6  
Alt 03.01.2006, 11:28
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Zitat:
Zitat von StephanK
Dann ist das "berücksichtigte Einkommen" das Arbeitslosengeld "I".
Das ist ja eine ganz andere Leistung als das Alg II und wird beim (einkommensabhängigen) Alg II wie anderes Einkommen auch betrachtet und vor allem angerechnet.
Ok. Warum wird das angerechnet, was man nie bekommen hat?
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  #7  
Alt 03.01.2006, 12:08
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Das Ganze sieht nach einem faustdicken Fehler beim Amt aus, den wir hier wohl auch nicht komplett werden aufklären können.
Ich kann Dir nur vorschlagen, möglichst bald mit allen Unterlagen zum Alg II-Träger zu gehen, Dir diese Berechnung erklären zu lassen und Unstimmigkeiten dann gleich vor Ort zu klären.
Falls der Alg I-Anspruch unklar oder eine Auseinandersetzung darüber im Gange ist, kann das nicht zu Euren Lasten gehen, denn so lange man nix kriegt ist man nun mal bedürftig.
Lasst Euch also beim Alg II-Träger nicht abwimmeln und fordert eine schnelle Klärung.
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  #8  
Alt 03.01.2006, 13:14
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Besten Dank.
Hab so gedacht, aber wie ich oben geschrieben habe wollte auch andere Meinungen hören.
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