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| ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten |
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#1
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Nur mal so eine fixe Idee und ich will hier wirklich niemandem zu nahe treten, aber in wie fern geht es einem ALG II-Empfänger eigentlich schlechter als einem Student?
Ich bekomme 420€ Bafög und 150€ Kindergeld - macht 570 € und das muss auch für die Wohnung reichen. Hab hier mal im Forum etwas von 830€ gelesen für ALG II-Empfänger. Wurde dort als zu hoch empfunden, aber selbst dann sind die Beiträge doch mindestens vergleichbar oder übersehe ich etwas? Man will nicht vergessen, dass Bafög zu 50% zurückgezahlt werden muss, ALG II nicht. Wie gesagt, ich will niemandem hier zu nahe treten, aber etwas wundert mich das ganze schon... |
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#2
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ein ALG II Empfänger bekommt die Miete (keine Stromkosten)
und 345 Euro Regelsatz zum Leben, davon ist Strom zu bezahlen. Keine studentischen Ermäßigungen, keine Bibliotheksbenutzung, keine Mensa. |
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#3
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Student22,Du trittst niemandem zu nahe, so lange Du keine unsinnige Sozialneid-Debatte lostrittst ![]() Zum einen ist nur in Ausnahmefällen denkbar, dass eine Einzelperson Alg II in Höhe von € 830 erhält; der Standard ist immer noch € 345 + Miete. Zum anderen vergiss bitte nicht, dass die beiden Hilfe-Systeme BAföG und Alg II für Menschen gemacht sind, die in unterschiedlichen Lebenssituationen stecken (das ist nicht ganz korrekt, aber ich muss in diesem Rahmen typisieren und damit Unschärfen in Kauf nehmen): BAföG bekommt man in Ausbildungssituationen in jungen Jahren, wobei der Gesetzgeber zwei Dinge unterstellt, nämlich (1) dass die Ansprüche bescheiden sind und (2) "irgendwo" noch Eltern im Hintergrund sind, auch finanziell. Unterstellung (2) ist freilich oft nicht realistisch, vor allem, wenn Eltern selbst arbeitslos sind. Ein echtes Problem beim BAföG sind die völlig unzureichenden Mietzuschüsse, die die Situation am Wohnungsmarkt jedenfalls größerer Hochschulorte ignorieren. Alg II hingegen ist ein Hilfesystem, das Menschen betrifft, die von völlig unterschiedlichen Ausgangssituationen her kommen: angefangen bei 18jährigen, die nach Abschluss ihrer Lehre nicht sehr bald einen Job gefunden haben bis hin zum berufserfahrenen Ingenieur in den 50er Lebensjahren, den kein Arbeitgeber mehr einstellt, der (die Kinder sind "aus dem Haus") zwar keinen Luxus, aber doch einen gehobenen Lebensstandard gewöhnt ist. Alg II betreibt insofern "Gleichmacherei" und trifft Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen unterschiedlich hart. Vierzehnnothelfers Hinweis ist schon richtig: Studierende genießen häufig Ermäßigungen, die Alg II-Beziehern verschlossen bleiben. Allerdings gibt es dieses Phänomen auch umgekehrt. Die Situationen sind einfach nur sehr begrenzt vergleichbar, und deswegen finde ich es sehr problematisch, sie im direkten Vergleich nebeneinander zu stellen. Es bringt nichts, wenn die einen auf die anderen zeigen und mit dem Argument, den anderen gehe es doch viel besser, eine Verbesserung ihrer eigenen Situation einfordern. Allerdings muss man einräumen, dass das altbekannte Argument, Studierende erzielten später höhere Einkommen, das sowohl für die BaföG-Rückzahlungsverpflichtung als auch für die Forderung nach Bescheidenheit (und daraus abgeleiteten niedrigen BAföG-Sätzen) herhalten muss, heute nicht mehr durchgängig stimmt. Trotz der unterschiedlichen Situationen muss die Forderung deswegen die gleiche nach kostendeckender Finanzierung (und gebührenfreiem Studium) sein. ![]()
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:::: Moderator :::: FAQ & Hilfe - ALN- PORTAL - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#4
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Hallo Student22,
ich bleibe mal bei einem Singlehaushalt der Deinem dann "ähnlich" ist. (Die Situation bei Alleinerziehenden sieht da schon wesentlich drastischer aus.) Ich erhalte exakt 620,00 Euro inkl. angemessener Miete, NK und Heizkostenpauschale. Dieses wäre für mich als z. B. 18jähriger, der gerade ein Ausbildung anfängt ein traumhaftes Einkommen. Mit Blick auf eine Festanstellung würde ich mich dann auf mein erstes, selbstverdientes Gehalt freuen und könnte mich schon auf den ein oder anderen "Luxus" freuen. Nur sah die Situation bei mir etwas anders aus: Ich habe in den 1970ern eine Ausbildungsvergütung von max. 200 DM erhalten, wohnte bei meinen Eltern und musste 100 DM als sog. Kostgeld zuhause abliefern. Nachdem ich in meinem erlernten Beruf arbeiten konnte und meine ersten Gehälter das Girokonto füllte, habe ich mich flux vom elterlichen Nest entfernt und mich auf eigene Beine gestellt. Als Quereinsteiger habe ich die letzten 2 Jahrzehnte im Kulturbereich gearbeitet, ich glaube auch "ordentliche Arbeit" abgeliefert zu haben und habe darüber hinaus recht gut verdient. Leider bin ich arbeitslos geworden und gehöre nun aufgrund des SGB II bzw. ALG II zu den Menschen, die trotz langjähriger Arbeit nun unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. Und da gibt es nun einen sehr großen Unterschieden zwischen Dir und mir: Du stehst am Anfang Deiner beruflichen Laufbahn und hast Perspektiven, während ich (auch aufgrund meines Alters) kaum noch Chancen auf dem sog. 1. Arbeitsmarkt habe. Liebe Grüße
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#5
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Hallo Student22,
ich möchte das ganze noch etwas vervollständigen. Der ALGII-Empfänger muß jeden Job annehmen, egal ob er ihm paßt oder nicht, egal ob Dumpinglohn oder nicht. Er muß jeden 1€-Job annehmen, wenn er keinen anderen Job hat (selbst wenn er 50 Bewerbungen täglich schreibt oder nicht). Wenn er einen Nebenjob annimmt, wird der größte Teil seines Verdienstes auf den Hartz-IV-Anspruch angerechnet, wenn er weniger als 400€ verdient, muß er sämtliche arbeitsbedingten Kosten vom geringen Selbstbehalt tragen, selbst wenn er dadurch sogar das Existenzminimum (345€ Regelsatz) unterschreitet. (Ausnahme in solchem Fall: unzumutbar, Kündigung erlaubt). Der Wert 830€ kommt daher: Im Durchschnitt kostet der ALG-II-Empfänger 830€ den Staat, darin enthalten sind allerdings krankenversicherung, Rentenversicherung (für 1 Jahr arbeitslos später ca. 2,50€ Rente!!!!! und Pflegeversicherung, Durchschnittsbetrag ca. 190€, so daß der tatsächliche ALG-II-Satz incl. Miete bei durchschnittlich 640€ liegt. Er hat keine freie Wohnungswahl mehr, Arbeitsplatzwahl mehr usw. Daher würde ich als ALG-II-Empfänger mit einem Studenten tauschen (wenn ich noch so jung wäre). Dir will ich absolut nichts unterstellen, aber unter den Voraussetzungen sieht ein Vergleich schon anders aus. Gruß Quinkyjones |
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