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| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
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#1
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Hi,
ich habe mir bissel Werkzeug zugelegt und habe 2 Holzmodelle, Tribok, Balliste bei Ebay verkauft. Puppenmöbel wollte keiner haben..naja , freut sich Töchterchen ![]() Muss ich solche Sachen auch melden bzw darf bis 165 EUro Sachen verkaufen ? Ich hatte meine Arbeitsvermittlerin mal gefragt, das einzigste was kam,(Vom Fräulein Leistungsabteilung) war nen Zettel wo ich mein Nebengewerbe angeben sollte, monatlichen Verdienst und was weiß ich. (wie soll ich das denn machen, bei Auktionen...). MC |
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#2
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Ich habe diese Frage verselbständigt und hierher verschoben.
Wenn ich es recht verstehen, willst Du keinen dauerhaften Handel aufziehen, sondern schlicht Dinge aus Deinem Hausrat, die auch schon vor dem Alg II-Bezug vorhanden waren, verscherbeln. Das musst Du überhaupt nicht nirgends melden, weil Du nur Sachvermögen in Geldvermögen umwandelst. Bei diesen Dingen gilt: wer (seinen Alg II-Träger) viel fragt, geht viel irr...
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