![]() |
|
|||||||
| ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
ALG II Frage zu Wohngemeinschaften
Hallo erstmal an alle. Ich habe da mal ein Anliegen vierleicht kann mir ja jemand weiter helfen. Ich Lebe seit 3 Jahren in einer Wohngemeinschaft eine Freundin und ich hatten uns damals zusammen getan um Mietkosten zu sparen, nun ist es so ich bekomme seit 1einem Jahr ALG II die Miete wurde bis vor kurzem Anteilig berechnet also pro Kopf. Nun Habe ich vom Amt einen Bescheid bekommen das meine Mietkosten zu hoch wären da ich in einer sogenanten Bedarfsgemeinschaft lebe und uns würden nur 60qm und 445,-€ Miete zustehen. Ich habe erklärt das es eben nicht so ist und es Eine Wohngemeinschaft ist wo jeder für sich alleine auf kommt ich zahle für 40qm 420,-inkl. als Alleinstehend würden mir 45qm und 445,-Miete zustehen. Jetzt ist es so das ich mir innerhalb von 4 Monaten eine Neue Wohnung suchen soll ansonsten würde die Miete Gekürzt, zudem sagte man mir auf dem Amt noch das es keinen Sinn machen würde einen Wiederspruch ein zu Legen da dieser eh abgelehnt werden würde. Frage Weiß jemand wie es bei Wohngemeinschaften Geregelt ist mit Miete und qm anzahl und ob das Amt es als Bedarfsgemeinschaft anrechnen darf. 2. Frage macht ein Wiederspruch Sinn? und wie kann mann Den Wiederspruch Formulieren. Danke im Voraus Josi2303 |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo Josi,
da DU nicht in einer Bedarfgemeinschaft lebst sondern in einer Wohngemeinschaft, stimmt es nicht was Dir auf dem Amt gesagt wurde, der Widerspruch müßte ohne weiteres durchgehen. Meines Wissens nach mußt DU auch nicht umziehen da Dir ja auch in einer WG bis zu 45 QM zustehen. also Widerspruch einlegen und auf SGBII Grundsicherung für Arbeitslsoe Seite 15 verweisen, in der erklärt wird wer zur Bedarfsgemenschaft gehört und wer nicht. hier der Link zur pdf: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagen...dsicherung.pdf habe grad festgestellt das es 2 pdf Dateien hierzu gibt in dieser wird auf ab Seite 9 die Bedarfsgemeinschaft besprochen. http://arbeitslosengeld2.arbeitsagen...tand_10-05.pdf - übrigens wie kommt das Amt darauf Euch plötzlich anders einzu gruppieren, habt ihr etwa einen Bogen zur eheähnlichen Gemeinschaft ausgefüllt? MfG Border |
|
#3
|
||||
|
||||
|
WG's wurden bzw. werden ja gerade auch unter dem Aspekt der Kostenreduzierung gegründet.
Dieses Argument erschliesst sich jedoch bisher noch nicht den ArGen/Jobcentern. Grund dafür wird der engstirnige Blick auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sein, denn anders ist es nicht zu erklären, warum sie weiterhin versuchen bei einer 2er-WG die unrealistische Gleichung 2 x 1 Person = 60 qm (wie bei einem Ehepaar) aufzumachen. Diesen gleichen "Knatsch" erlebe ich seit Monaten selbst (auch 2er-WG). Vielleicht entschliesst Du Dich dazu, ebenso wie ich es getan habe, und erhebst Einspruch gegen diesen Bescheid. Bitte unbedingt die 4wöchige Frist beachten!!! Denn es macht Sinn! Du wirst Dich darauf einstellen müssen, dass eine Beantwortung Deines Widerspruchs erhebliche Zeit dauern wird und möglicherweise auch seitens der Behörde abgelehnt wird. Nutze die Zeit auch und nimm Kontakt zu einem Rechtsanwalt (Fachgebiet Sozialrecht) auf, denn vielleicht steht Dir (aufgrund der möglicherweisen Ablehnung Deines Widerspruchs) ein Gang vor das Sozialgericht bevor. Die Chancen stehen gut, denn die Entscheidungen gehen in unsere Richtung. So hat z.B. das Sozialgericht Oldenburg mit Beschluss vom 25.07.05 (Az: S 45 AS 492/05 ER) entschieden, dass auch im Falle einer 2er-WG der Wohnraum für einen Alleinstehenden abgestellt werden kann. Gruss, von 2er-WG zu 2er-WG |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Josi, ich vergass etwas.
Zitat:
Noch ein Tipp: Gebe den Widerspruch persönlich bei der "Behörde" ab und lasse Dir auf einer Kopie den Eingang bestätigen! |
|
#5
|
||||
|
||||
|
Da kann ich mir nur anschließen, ein Widerspruch macht immer Sinn, ich habe es gerade selbst erlsebt wobei auch die Äußerung im Vorfeld gefallen ist, ein Widerspruch würde bei mir abgelehnt.
Ich hatte sogar ein Schreiben erhalten worin ich es nochmals überdenken sollte ob ich Ihn aufrecht erhalten will den ich mit einem JA beantwortet habe und einfach nur darum gebeten hatte es mir so zu erklären das ich es nachvollziehen kann für mich selbst. Und sieh das es ist anderst gekommen als man gedacht hat. Viel Glück und nicht einfach nachgeben. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|