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| ALG I - Bescheid (Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsdauer, Anspruchshöhe)- Wann, wie lange, wie viel? Probleme mit der Leistungsberechnung |
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#1
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Hallo,
eben finde ich den Bescheid vom Arbeitsamt im Briefkasten. Ich wurde für 12 Wochen wegen Aufhebungsvertrag gesperrt. Arbeitslos bin ich seit dem 15.4.07. Auf dem Bescheid steht, das ich ab dem 15.5 krankenversichert bin. Heisst das, das ich im Moment keine Versicherung habe? bis zum 14.4 war ich in Elternzeit. Dazu steht da noch, das für drei Monate, wo ich gesperrt bin, kein Rentenanspruch besteht. Was bedeutet das jetzt für mich konkret? Bin grad total verzweifelt, vor allem wegen der Krankenversicherung. Danke für Hilfe! |
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#2
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Zitat:
Zitat:
Wenn der Aufhebungsvertrag keine Abfindung vorsieht und wenn Du keine nennenswerten Ersparnisse hast, könntest Du für die Dauer der Sperrzeit sozusagen ersatzweise Arbeitslosengeld II beantragen. Dieses würde zwar nur um 30 % vermindert gezahlt (wegen der Sperrzeit), aber Du wärest krankenversichert (und Dein Kind auch).
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#3
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Danke erstmal für die Antwort.
Ich glaube, ich habe ein echtes Problem. Das ich nicht versichert bin, habe ich nicht gewusst und es wurde mir auch nicht mitgeteilt. Am selben Tag, als ich beim Arbeitsamt den Termin zur Antragsabgabe hatte, hatte ich auch einen Zahnarzttermin. Ich hoffe, das ich das nun nicht aus eigener Tasche bezahlen muss, also den Arztbesuch. Warum ist man denn nicht sofort zu Beginn versichert? Ich versteh das nicht? Käme eine Familienversicherung in Frage? Kann man sich rückwirkend versichern? Alg II brauche ich bestimmt nicht erst versuchen, mein Mann arbeitet, verdient zwar nicht die Welt, aber vermutlich wären wir über der Grenze. |
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#4
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Hallo Shiny69,
erst einmal nicht in Panik verfallen. Der erste Monat der Sperrzeit hat deswegen keine Krankenversicherung, weil man nach dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis einen Monat Nachversicherungszeit bei der Krankenkasse hat. Alternativ wäre für Dich die Möglichkeit der Familienversicherung zu prüfen. Ich empfehle Dir, dich umgehend mit Deiner Krankenkasse in Verbindung zusetzen und das zu klären. Für die Rentenversicherung bedeutet die Sperrzeit, dass in dem Zeitraum keine Pflichtversicherungsbeiträge an die RV gezahlt werden, die Zeit aber als Ausfallzeit bei der RV berücksichtigt wird. Ein evetueller Rentenanspruch wird dadurch nur minimal gemindert. |
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#5
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Danke für die Hilfe.
Hab mit meiner Kk gesprochen und werde vorläufig familienversichert.
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