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ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

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  #1  
Alt 01.03.2006, 14:11
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Standard Hartz IV: Anrechnung der Unterhaltsforderung an die Mutter

Hallo liebe Forenmitglieder.

Kurz zur Situation: Ich bin geschieden, 2000, habe zwei Kinder, 12 und 14, welche bei mir 2004 und QI 2005 lebten. Seitdem lebt noch ein Kind bei mir.

2004 habe ich Arbeitslosenhilfe bekommen. Seit 2005 ALG II.

Nachdem die Mutter, berufstätig, keinen Unterhalt für die Kinder zahlte, Kindergeld bis zur Sorgerechtsregelung bekam, sie hatte das alleinige SoRe, stehen die Chancen gut, wenigsten ein paar Euro zu bekommen.

Frage: Wie wirkt sich das auf das ALG I und ALG II aus, sollten nachträglich aus 2004 und 2005 Unterhalts- und Kindergelder kommen?

Wird der Kindesunterhalt und das, seitens der Mutter zu unrecht bezogene Kindergeld - sollte hier etwas per Gericht herauskommen:

1. verrechnet mit ALG I und ALG II
2. zu 100 % den Kindern überlassen
3. ???

Vielen Dank für hilfreiche Info´s.
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  #2  
Alt 01.03.2006, 18:00
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Zitat:
Zitat von Seelöwe
Frage: Wie wirkt sich das auf das ALG I und ALG II aus, sollten nachträglich aus 2004 und 2005 Unterhalts- und Kindergelder kommen?
Auf Alg I gar nicht, auf das Alg II wird es jedoch wie jedes andere Einkommen (dem Kind) angerechnet im Monat des Zuflusses; ab dem nächsten Monat wird der im Vormonat nicht verbrauchte Betrag dem Kind als Vermögen angerechnet.
Für den Kindesunterhalt gilt das Gleiche.
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  #3  
Alt 01.03.2006, 18:26
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Hallo StephanK,

Danke für die Antwort.

Wenn ich das richtig verstehe, bleibt mir / uns 100 % des Geldes, welches wir z. Zt. per Familiengericht einklagen - aus 2004 !?

Auch wenn es z.B. am 15.07.2006 auf dem Konto gebucht wird und mehr als z.B. 100,-- Euro übersteigt ? Thema Kontoauszüge und Einkommen ... ?

Das Thema ALG II aus 2005, dürfte sich erledigt haben, da der Unterhaltsanspruch auf die ARGE bereits übergegangen ist. Aber das ist eh der geringere Betrag.

Wenn das so ist - für 2004 - dann ist der Sommerurlaub mit den kids gerettet. Seit langem mal wieder.
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  #4  
Alt 01.03.2006, 18:39
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Zitat:
Zitat von Seelöwe
Wenn ich das richtig verstehe, bleibt mir / uns 100 % des Geldes, welches wir z. Zt. per Familiengericht einklagen - aus 2004 !?
Leider nicht! Beim Alg II kommt es immer auf die aktuelle Bedürftigkeit an. Dass ein "größerer Batzen", der eingeht, rückständiges Geld für zurückliegende Zeiten ist, wird dabei ausgeblendet - und man muss erst mal - mindestens - einen Monat davon leben.
Ich nenne das - weil's anschaulich ist - immer das "von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip", amtsdeutsch heisst's das Gegenwärtigkeitsprinzip.

Den Sommerurlaub würde ich deswegen lieber noch nicht buchen.
Last minute ist aber sowieso meistens günstiger... 8)
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  #5  
Alt 01.03.2006, 19:02
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Zitat:
Zitat von StephanK
rückständiges Geld für zurückliegende Zeiten ist, wird dabei ausgeblendet - und man muss erst mal - mindestens - einen Monat davon leben.
Eine oder mehrere Ideen um doch 100 % aus 2004 zu retten ?

Unter dem Motto: Von der Tasche der Mutter in die Hände der Kinder?
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