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| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
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#1
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Hallo liebe Forenmitglieder.
Kurz zur Situation: Ich bin geschieden, 2000, habe zwei Kinder, 12 und 14, welche bei mir 2004 und QI 2005 lebten. Seitdem lebt noch ein Kind bei mir. 2004 habe ich Arbeitslosenhilfe bekommen. Seit 2005 ALG II. Nachdem die Mutter, berufstätig, keinen Unterhalt für die Kinder zahlte, Kindergeld bis zur Sorgerechtsregelung bekam, sie hatte das alleinige SoRe, stehen die Chancen gut, wenigsten ein paar Euro zu bekommen. Frage: Wie wirkt sich das auf das ALG I und ALG II aus, sollten nachträglich aus 2004 und 2005 Unterhalts- und Kindergelder kommen? Wird der Kindesunterhalt und das, seitens der Mutter zu unrecht bezogene Kindergeld - sollte hier etwas per Gericht herauskommen: 1. verrechnet mit ALG I und ALG II 2. zu 100 % den Kindern überlassen 3. ??? Vielen Dank für hilfreiche Info´s. |
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#2
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Zitat:
Für den Kindesunterhalt gilt das Gleiche.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hallo StephanK,
Danke für die Antwort. Wenn ich das richtig verstehe, bleibt mir / uns 100 % des Geldes, welches wir z. Zt. per Familiengericht einklagen - aus 2004 !? Auch wenn es z.B. am 15.07.2006 auf dem Konto gebucht wird und mehr als z.B. 100,-- Euro übersteigt ? Thema Kontoauszüge und Einkommen ... ? Das Thema ALG II aus 2005, dürfte sich erledigt haben, da der Unterhaltsanspruch auf die ARGE bereits übergegangen ist. Aber das ist eh der geringere Betrag. Wenn das so ist - für 2004 - dann ist der Sommerurlaub mit den kids gerettet. Seit langem mal wieder. |
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#4
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Zitat:
Ich nenne das - weil's anschaulich ist - immer das "von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip", amtsdeutsch heisst's das Gegenwärtigkeitsprinzip. Den Sommerurlaub würde ich deswegen lieber noch nicht buchen. Last minute ist aber sowieso meistens günstiger... 8)
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#5
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Zitat:
Unter dem Motto: Von der Tasche der Mutter in die Hände der Kinder? |
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