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  #1  
Alt 23.05.2007, 15:44
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PeterWolk PeterWolk ist offline
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Standard Wunsch auf Umschulung

Hallo an alle,

hoffe es hat von Euch vielleicht jemand einen Rat für mich.

Ich stecke im Moment in folgender Situation:

Bin zum 01.04.2006 von Ba-Wü nach Sachsen zu meiner Freundin gezogen und habe hier auch Arbeit gefunden. Ich bin gelernter Reiseverkehrskaufmann und seit ca. 12 Jahren in diesem Beruf. Nun bin ich seit dem 17.04.2007 arbeitslos. Meine Freundin ist als medizinische Fußpflegerin selbstständig und hat jede Menge Arbeit. Sie würde mich auch gerne einstellen und so hat Sie gegenüber der Arbeitsagentur eine Übernahmeerklärung nach erfolgter Umschulung abgegeben. Ich habe ein Schreiben beigefügt, indem ich gemäß §77 SGB III um die Übernahme der Kosten bat. Heute kam nun der Bescheid, daß mein Antrag leider abzulehnen sei, auf Grund § 77 SGB III. Ich sei als Reiseverkehrskaufmann nun einmal vermittelbar und nur weil ich nicht bereit sei, mehr als Tagespendler zu sein ( also wieder von meiner Freundin wegzuziehen!!!), eben arbeitslos sei. Mir kommt das alles ein wenig widersinnig vor. Meine Vermittlerin sagte, daß ihr Chef in einer Email geschrieben hätte, daß es in unserem Raum keinerlei Stellen als Podologe gäbe, also meine Chancen als Podologe bei 0 % lägen ( wie gesagt hatte Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Übernahmeerklärung zu 100% vorliegen!!!!!!), im Gegensatz hätte ich als Reiseverkehrskaufmann immerhin 24 % Aussicht hier eine Stelle zu finden.Zum Beweiß gab Sie das in diese ominöse Suchmaske ein - und Wunder über Wunder, eine Liste mit ca. 10 Berufsangeboten für Podologen( fast mehr als in meinem Beruf) erschien auf dem Bildschirm. Ein peinliches :Äh, da weiß ich nun auch nicht was mein Chef eingegeben hat!, war alles was folgte. Die Smileys beschreiben wohl ziemlich gut wie es mir ging in diesem Moment - erst hab ich vor Fassungslosigkeit meinen Kopp gegen die Wand gehauen und dann waren da nur noch Fragezeichen.
Mein Eindruck ist, daß diese Behördenhengste einfach nicht wollen - vielleicht bekommt ja der Chef der ARGE eine Erfolgsprämie für eingespartes Geld??? Irgendetwas steckt dahinter. Angeblich würde die Wirtschaftlichkeit die Agentur zwingen das abzulehnen ( so emine Vermittlerin-> die mir keinen meiner letzten Jobs besorgte, ja nicht einmal ein fähiges Angebot vorlegte). Wenn ich nun meine Freundin schwängere und Sie ihre Selbstständigkeit aufgibt und ALG I beantragt und ich ein wenig arbeitslos bleibe und dann Vermittlungsgutscheine kassiere, dann sehe ich die Wirtschaftlichkeit schon nicht mehr gegeben. Naja, wer Programme hat, die bei 10 offenen Stellen eine Wahrscheinlichkeit von 0 % der Einstellung errechnen, wissen über Wirtschaftlichkeit wohl soviel, wie eine Kuh von Fliegen.

Hat vielleicht irgendjemand von Euch einen Tip, was ich, außer natürlich Widerspruch einlegen, tun kann und das Arbeitsamt umzustimmen??

Danke Euch für Eure Tips im Voraus.

Liebe Grüße

Peter
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  #2  
Alt 23.05.2007, 21:52
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Standard AW: Wunsch auf Umschulung

Hallo Peter,

könnte es sein das das Budget der AfA erschöpft ist, oder du vielleicht eine Vermittlerin erwischt hat, die ihr Budget in das doch immer schöne Angebot mancher Bildungsträger (super schöne praktika) mal wieder vorher verplant hat, die Maßnahme nicht vollbekommt und jetzt nich weiter weiß?

Ich kenne das zugut... deshalb würde ich in WIderspruch gehen, und dabei nochmal konkret darauf eingehen, dass da hinter eine sichere Stelle steht.

Zitat:
(1) 1Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1.die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
2.vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und
3.die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
1. trifft zu, da du dadurch beruflich eingeglidert wirst...
2. hattest du schon, richtig?
3. das kann ich dir so pauschal nicht sagen, da ich den Träger nicht kenne...

kommt hier auch nen juristischer Widerspruch

Meiner meinung nach also sofort in Widerspruch gehen... kann aber nichts schaden noch ne weitere Meinung abzuwarten
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  #3  
Alt 24.05.2007, 08:15
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Standard AW: Wunsch auf Umschulung

Ein Widerspruch ist sicher nicht verkehrt. Allerdings sind Weiterbildungen "Kann-Leistungen", so dass man einen Widerspruch nur damit begründen kann, dass nicht alles berücksichtigt wurde, was hätte abgewogen werden müssen oder dass anhand sachfremder Gesichtspunkte entschieden wurde. Deswegen muss der Widerspruch in solchen Fällen sehr sorgfältig begründet werden.

Die Übernahmezusage ist im übrigen ein starkes Argument; darauf sollte deutlich hingewiesen werden.
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  #4  
Alt 24.05.2007, 08:29
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PeterWolk PeterWolk ist offline
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PeterWolk Einmalposter
Standard Wunsch auf Umschulung

Hi Fragi,

erst mal danke für deine Antwort.

Naja, ich hab denen ja diesen ominösen § 77 SGB III vorgeschlagen, denselben haben Sie eben auch in der Ablehnung genannt. Also scheint das etwas sehr sehr schwammiges zu sein.

Das Arbeitsamt hat zu dem Beruf Podologen selbst ein Info Veranstaltung durchgeführt, also scheint ein Bedarf zu existieren. Gleichzeitig wurden gestern die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung veröffentlicht. Nicht nur, daß die Zahl der Bürger in den ostdeutschen Bundesländern um ca 30% zurückgeht, nein der Anteil der Älteren wird vehement steigen, die Jungen werden ja alle in den Westen zum Arbeiten geschickt. Wir wollen das nicht. Der Osten soll nicht weiter ausbluten. Ansonsten können wir die ostdeutschen Bundesländer ja auch einfach an Polen, Tschechien oder Russland verkaufen, dann wären wir die Probleme los .......

Die Frage, die sich für mich eben auch stellt, ist, inwiefern das Amt verlangen kann, daß wir wieder einen getrennten Haushalt führen. Wie gesagt, ein Kind ( aus einer früheren Beziehung) hat meine Lebensgefährtin und eigentlich wollen wir heiraten und noch weitere Kinder. Ich frage mich nun, wie wir das schaffen sollen, wenn ich wegziehen muß bzw. Wochenendpendler werde. Bei einer 6 Tage Woche im Reisebüro bleibt sowieso nur ein Sonntag als Familientag, also sehr sehr wenig Zeit. Meine Lebensgefährtin kann dann nicht mal mehr ihre Selbstständigkeit so führen, daß es sinnvoll ist. Im Moment sind das Aufgaben, die an mir hängen. Die Kleine zur Schule bringen, den Haushalt führen, meiner Freundin alle Anträge zur Weitergewährung der Ich- AG bearbeiten, Steuern vorbereiten, Kochen, putzen, einkaufen, Hausaufgaben erledigen, usw.

Die Vermittlerin sagte mir im persönlichen Gespräch am 24.04.07, daß die Einrichtung, bei der ich gerne die Maßnahme durchführen möchte, zugelassen ist. Also das ist anscheinend nicht das Problem.
Ich habe mir nun auch überlegt, ob ich denen nicht eine Wirtschaftlichkeitsrechnung aufmache und widerlege, daß es unwirtschaftlich sei, mich umzuschulen.
Leider ist in dem Ablehnungsbescheid nur die Rede davon, daß ich "über einen Berufsabschluß verfüge, in welchem Sie Integrationschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" hätte und, so wörtlich " diese allein dadurch erschwert werden, daß Sie sich nur regional ( im Tagespendelbereich) den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stellen.
So etwas lächerliches. Ich frage mich, welche Bemühungen es seitens des Amtes gab?? Keine nämlich. Die letzten zwei Stellen hab ich mir gesucht, da kam vom Amt nichts. Nicht eine Stelle haben die mir vorgeschlagen, also auch nicht mal eine, die schlecht oder unannehmbar gewesen wäre - einfach nur keine . Aber irgendwelche Forderungen stellen - für mich einfach unfassbar.

Naja, dann wart ich mal noch auf´n paar Tips. Meinen Einsapruch bereite ich auf jeden Fall vor - hat ja seit gestern 4 Wochen Zeit.
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  #5  
Alt 24.05.2007, 08:48
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Standard AW: Wunsch auf Umschulung

Zitat:
Zitat von PeterWolk Beitrag anzeigen
Leider ist in dem Ablehnungsbescheid nur die Rede davon, daß ich "über einen Berufsabschluß verfüge, in welchem Sie Integrationschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" hätte und, so wörtlich " diese allein dadurch erschwert werden, daß Sie sich nur regional ( im Tagespendelbereich) den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stellen.
So etwas lächerliches.
Gut, dass Du das zitierst, denn dadurch wird klar, worauf die Arbeitsagentur sich stützt.

Freilich wird dadurch auch klar, dass die Chancen nicht gerade gut sind, um es vorsichtig zu formulieren. Aus Sicht der Arbeitsagentur bist Du Single und ungebunden (die Kinder sind schließlich nicht Deine) und damit ist Dir spätestens ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit ein Umzug zumutbar (siehe § 121 Abs. 4 SGB III.

Es ist sicherlich problematisch, höchst persönliche Entscheidungen von äußeren Umständen wie dieser Frage der Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt abhängig zu machen. Deswegen hüte ich mich auch, irgendetwas anzuraten und rege nur an, darüber mal nachzudenken: Wenn die von Dir erwähnte Absicht einer Eheschließung als solche fest steht und wenn es nur noch um den dafür geeignet erscheinenden Zeitpunkt geht, dann könntet Ihr überlegen, diese Eheschließung zeitlich vorzuziehen. Dann hast Du nämlich die in § 121 Abs. 4 SGB III erwähnten "familiären Bindungen" und das Thema "Job irgendwo bundesweit" ist vom Tisch. Aber natürlich will das wohl überlegt sein - "Flucht in die Ehe" ist genau so problematisch wie die Flucht aus derselben heraus...
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  #6  
Alt 24.05.2007, 09:04
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PeterWolk PeterWolk ist offline
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PeterWolk Einmalposter
Standard AW: Wunsch auf Umschulung

Hallo Stephan,

ne, aus der Ehe will ich nicht wieder flüchten. Bin doch extra deswegen zu meiner Freundin gezoge. Also werden wir wohl überlegen, ob wir uns schnellstmöglich verloben und uns das Jawort geben.

Nur löst das ja nicht die Probleme mit der gewünschten Umschulung. Habe mir auch schon überlegt, das Ganze selbst zu finanzieren. Ist halt ein größeres Unterfangen, aber möglich scheint es. Als Problem ergibt sich daraus, daß ich wohl weder Bafög noch Ausbildungsbeihilfe bekomme, fürs Bafög zu alt, für Ausbildungsbeihilfe hab ich leider schon eine Erstausbildung. Die letzte Überlegung war, das Einkommen meiner Freundin runterzurechen und ALG II zu beantragen, weil mit Beginn der Ausbildung ja ALG I wegfallen dürfte.
Weißt du, ob es eventuell möglich ist, mit dem Amt zu handeln, also so etwas wie, ihr gewährt das ALG II bis Ende der Ausbildung und ich finanziere die Auwsbildung selbst (immerhin 3.000,00 €) und verzichte auf das Fahrgeld.

Was soll ich nur machen
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  #7  
Alt 24.05.2007, 10:35
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StephanK StephanK ist offline
 
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Standard AW: Wunsch auf Umschulung

Zitat:
Zitat von PeterWolk Beitrag anzeigen
Nur löst das ja nicht die Probleme mit der gewünschten Umschulung.
Nicht direkt, aber es könnte zur Lösung des Problems beitragen, denn:
1) Du begründest Deinen Weiterbildungsbedarf damit, dass es auf dem regionalen Arbeitsmarkt nichts in Deinem erlernten Beruf gibt.
2) Die Bundesagentur hält entgegen, dass es überregional durchaus Angebote gebe und Du Dich nach Deinen persönlichen Verhältnissen eigentlich auch überregional zur Verfügung stellen müsstest.
3) Daraus leitet sie ab: wenn Du tätest, was Du müsstest, bestünde kein Weiterbildungsbedarf - und deswegen wird er nicht anerkannt.
Eine Heirat würde also bewirken, dass Deine selbstgewählte Beschränkung auf die Region sozusagen legalisiert würde und der Weiterbildungsbedarf neu eingeschätzt werden müsste anhand des regionalen Stellenangebotes.

Zitat:
Zitat von PeterWolk Beitrag anzeigen
Weißt du, ob es eventuell möglich ist, mit dem Amt zu handeln, also so etwas wie, ihr gewährt das ALG II bis Ende der Ausbildung und ich finanziere die Auwsbildung selbst (immerhin 3.000,00 €) und verzichte auf das Fahrgeld.
Auszuschließen ist das nicht, denn in eine Eingliederungsvereinbarung kann man vieles hineinpacken - auch einen "deal" der Art, wie er Dir vorschwebt.

Das ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks und der Beweglichkeit auf der anderen Seite des Schreibtisches. Ich denke, das Verhandlungsgeschick kann man Dir schon zutrauen; dabei solltest Du im Auge behalten, dass den Alg II-Träger ausschließlich interessiert, dass Du möglichst rasch, aber auch dauerhaft (was gegeneinander abgewogen werden muss) aus der Hilfebedürftigkeit heraus kommst und dass ihm Deine privaten Interessen herzlich wurscht sind. Grund-Strickmuster Deiner Argumentation ist also - platt formuliert - "investieren Sie jetzt in mich, damit Sie mich später nie wieder sehen". Das gilt es so überzeugend zu verkaufen, dass das Gegenüber über seinen Schatten springt. Ob es die dazu notwendige Beweglichkeit aufbringt kann ich freilich nicht vorhersehen.
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  #8  
Alt 24.05.2007, 17:18
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Standard AW: Wunsch auf Umschulung

Zitat:
dass den Alg II-Träger ausschließlich interessiert, dass Du möglichst rasch, aber auch dauerhaft (was gegeneinander abgewogen werden muss) aus der Hilfebedürftigkeit heraus kommst
In der hinsicht kenne ich auch ein Beispiel... es wird auch nicht gerne Weiterbildungen o.ä übernommen, wenn du z.b bei deiner Frau arbeitest... Denn: Wenn ihr geschäft nichtmehr läuft, seit ihr gleich beide Arbeitslos, und das soll von Seiten der Behörde möglichst vermieden werden... Obwohl es ja fast das selbe ist als wenn dort eine Dritte person arbeitet...

Dafür solltest du dir aufjedenfall passende gegenargumente überlegen sollte das zur Sprache kommen.
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  #9  
Alt 24.05.2007, 17:53
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Standard AW: Wunsch auf Umschulung

Der Alg II Träger wird und kann in diesem Falle nicht leisten dürfen, da sich hier die Vorrangigkeit der SGB III Leistung klar herausstellt.
Abseits des speziellen Falles ist die Gewährung von Leistungen der BA, hier eine Umschulung, eine Ermessensleistung.
An den Antragsteller werden dabei persönliche Voraussetzungen gestellt.
Hier ist u.a. eine fehlende Berufsausbildung Voraussetzung.
Allgemein wird dann eine Umschulung nur genehmigt, wenn dies auch arbeitsmarktlich Sinn macht.
Wenn dann im bereits vorhandenen Beruf nennenswerte offene Stellen vorhanden sind, macht es für die BA finanziell keinen Sinn eine Umschulung zu finanzieren.
Da gibt es nun einmal den Grundsatz: Vermittlung vor Fortbildung.
Hier sollte man auch beachten, dass die eigenen, teilweise begründeten Interessen, dem Interesse der Allgemeinheit der Beitragszahler entgegensteht, dass Gelder sinnvoll eingesetzt werden.

Kurz gesagt:
Wenn Arbeitslosigkeit durch Vermittlung beendet werden kann, ist eine teilweise auch teure Umschulung, finanzieller Unsinn!
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  #10  
Alt 26.05.2007, 11:06
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Standard Wunsch auf Umschulung

Ist mir alles ziemlich egal. Dann finanzier ich das eben selbst und werde, da ich keinerlei Einkommen habe ALG II beantragen.
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