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  #1  
Alt 30.05.2007, 19:16
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ryanwalters ryanwalters ist offline
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Standard Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?

Hallo!

Ich bin im April 26 Jahre alt geworden und wohne noch bei meinen Eltern, in unserem Haushalt wohnen 4 Personen mit mir zusammen.

Koennt ihr mir bitte sagen, ob das nun eine Bedarfs-, oder Haushaltsgemeinschaft ist?

Da ich nun seit ca. 3 Jahren meinen Eltern auf der Tasche liege, weil ich als Schwerbehinderter von 70 % keinen Job finden kann und noch keinen ALG II Antrag eingereicht habe, weil meine Eltern ihre Daten nicht veroeffentlichen wollen, was ich auch verstehen kann, waere meine Frage an Euch folgende:
Muss man mit 26 Jahren seine Eltern in einem ALG II Antrag immer noch angeben bzw. ihre finanziellen Daten veroeffentlichen?

Danke an alle.
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  #2  
Alt 30.05.2007, 19:49
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lena lena ist offline
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lena Schülerlena Schüler
Standard AW: Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?

Grundsätzlich bildest du alleine eine eigenne Bedarfsgemeinschaft, da du das 25. Lebensjahr vollendet hast. (Siehe Auszug § 7 SGB II)

§ 7 SGB II besagt:
...1) 1Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

1.das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2.erwerbsfähig sind,
3.hilfebedürftig sind und
4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
(erwerbsfähige Hilfebedürftige).....

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen....

Lange Rede, kurzer Sinn: Du bildest eine eigene Bedarfsgemienschaft, deine Eltern und weitere Angehörige (Geschwister oder so) gehören zur Haushaltsgemeinschaft. Diese Personen werden z.B. bei den kosten der Unterkunft berücksichtigt.
Bewohnt ihr eine gemeinsame Wohnung, erhälst du die Miete nur anteilmäßig. D.h. bei insg. 5 Personen inkl. dir erhälst du 1/5 der KdU.
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  #3  
Alt 30.05.2007, 20:28
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ryanwalters ryanwalters ist offline
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ryanwalters Einmalposter
Standard AW: Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?

Erstmal vielen Dank, an dich lena, fuer deine ausfuerliche Hilfe.

Verstehe ich das dann richtig das trotz meiner 26 Jahre meine Eltern immernoch in dem ALG II Antrag angegeben werden muessen?

Wir sind 3 Personen mit mir 4 Personen und wir leben in einem Haus wie sieht es dann mit den KdU die ich vom Amt event. bekomme aus?
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  #4  
Alt 31.05.2007, 00:01
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StephanK StephanK ist offline
 
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Standard AW: Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?

Zitat:
Zitat von ryanwalters Beitrag anzeigen
Verstehe ich das dann richtig das trotz meiner 26 Jahre meine Eltern immernoch in dem ALG II Antrag angegeben werden muessen?
Ja, jedenfalls dann, wenn Ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet. Maßgeblich dafür ist nicht unbedingt das "wohnen unter einem Dach", sondern wirklich die Frage, ob Du Deinen eigenen Haushalt führst. Das ist z.B. möglich, wenn Du innerhalb des Elternhauses eine vollständig eingerichtete Einliegerwohnung bewohnst, für Dich kochst usw. Natürlich gibt es Misch-Formen ("ich koche für mich, aber Mutter macht meine Wäsche"), bei denen das nicht so eindeutig ist.

Der Unterschied besteht vor allem in einer unterschiedlichen Anrechnung des Elterneinkommens; das ist in dem verlinkten Beitrag erläutert.
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