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Arbeitsverträge Was ist zu beachten?

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  #1  
Alt 11.06.2007, 10:51
Benutzerbild von Stephanie
Stephanie Stephanie ist offline
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Stephanie Einmalposter
Standard Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Hallo,bin neu bei euch und habe viele Fragen,vielleicht kann mir jemand helfen.

Meine Firma hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten mit Abfindung über 20.000 EURO da ich nicht Kündbar bin,wegen Schwerbehinderung 50 %.

Wieviel bleibt mir von der Summe Netto übrig und was wird auf ALG 1 angerechnet.?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Danke
Stephanie
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  #2  
Alt 11.06.2007, 15:11
Benutzerbild von StephanK
StephanK StephanK ist offline
 
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Standard AW: Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Stephanie,
es ist nicht so, dass infolge der Schwerbehinderung eine Kündigung komplett ausgeschlossen wäre; sie würde vielmehr der Zustimmung des Integrationsamtes bedürfen. Ob die Zustimmung erteilt werden würde, kann ich nicht einschätzen.

Wenn Du einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung schließt, hat das zwei Folgen:
(1) Wegen der Abfindung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Weile. Die Einzelheiten sind in § 143a SGB III geregelt.
(2) Zusätzlich wird eine zwölfwöchige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängt, während der ebenfalls kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Für Dich könnte von besonderer Bedeutung sein, dass ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit und während der Zeit des Ruhens wegen der Abfindung keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht und Du Dich freiwillig versichern müsstest. Falls Du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist, wird sich das vermutlich arrangieren lassen, aber es dürfte empfehlenswert sein, dass Du das rechtzeitig abklärst, um keine Versicherungslücke entstehen zu lassen.
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