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  #1  
Alt 18.06.2007, 16:25
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Asti84 Asti84 ist offline
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Standard Wohnung bei U25 aber MIT Ausbildung ?

Hallo,

ich wollte fragen, ob mir jemand bei folgender Situation Auskunft geben könnte:

Ich habe letztes Jahr meine schulische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, für die auch Schulgeld gezahlt wurde. Leider schaffe ich es aber dennoch nicht im gelernten Beruf oder einfach überhaupt eine Vollzeitstelle zu bekommen. Wohnen tue ich zusammen mit meinen Eltern und meinem volljährigem Bruder, der zur Zeit eine Ausbildung macht, in einer 4-Zimmer Wohnung.

Meine Frage wäre, ob es entsprechende Paragraphen gibt, die eine solche Situation regeln ? Denn wenn ich richtig informiert bin, dann gilt die Bedingung, dass man einen trifftigen sozialen Grund für den Umzug nennen muss nur dann, wenn man U25 ist UND keine Ausbildung hat. Das trifft hier aber nicht zu.
Oder gibt es für eine solche Situation keine gesetzliche Regelung ?
Wenn ja, dann könnte ich den Spieß umdrehen und vom JobCenter fordern, mir eine rechtswirksame Begründung zu nennen, warum sie mir keine eigene Wohnung finanzieren wollen.

Schon mal vielen Dank an alle, die antworten.

MfG
Asti
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  #2  
Alt 18.06.2007, 16:28
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Standard AW: Wohnung bei U25 aber MIT Ausbildung ?

Hallo Asti84,

schau mal bitte hier
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  #3  
Alt 18.06.2007, 16:33
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Standard AW: Wohnung bei U25 aber MIT Ausbildung ?

Zitat:
Zitat von Asti84 Beitrag anzeigen
Denn wenn ich richtig informiert bin, dann gilt die Bedingung, dass man einen trifftigen sozialen Grund für den Umzug nennen muss nur dann, wenn man U25 ist UND keine Ausbildung hat.
Da bist Du leider falsch informiert - das gilt für alle unter 25, ob mit oder ohne Ausbildung. Schau einfach in den Absatz 2a des § 22 SGB II. Dort gibt es keine solche Unterscheidung.
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  #4  
Alt 18.06.2007, 16:44
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Standard AW: Wohnung bei U25 aber MIT Ausbildung ?

Hallo fragi,

danke für den Link. Soll ich jetzt davon ausgehen, dass es keine Unterschied macht, ob ich ich eine abgeschlosssen Berufsausbildung habe, wenn ich eine eine Wohnung finanziert haben möchte, und meine Info ist somit falsch ?

Ansonsten könnte ich immer noch eine Anfrage an das Jobcenter losschicken.


MfG
Asti
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  #5  
Alt 18.06.2007, 16:47
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Standard AW: Wohnung bei U25 aber MIT Ausbildung ?

Zitat:
Zitat von StephanK Beitrag anzeigen
Da bist Du leider falsch informiert - das gilt für alle unter 25, ob mit oder ohne Ausbildung. Schau einfach in den Absatz 2a des § 22 SGB II. Dort gibt es keine solche Unterscheidung.

Oh, sorry, für den letzten Beitrag, da haben wir zeitgleich gepostet, hat sich ja dann erledigt, leider ...


MfG
Asti
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  #6  
Alt 18.06.2007, 18:57
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Standard AW: Wohnung bei U25 aber MIT Ausbildung ?

Es geht um UNTERHALT bei der Ausbildung, die Eltern
sind unterhaltsverpflichtet, wenn das "Kind" keine
abgeschlossene Ausbildung hat.
Ein Umzug für U25 ist trotz abgeschlossener Ausbildung
nicht möglich, wenn nicht erforderlich.
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  #7  
Alt 04.09.2007, 20:41
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Standard AW: Wohnung bei U25 aber MIT Ausbildung ?

Zitat:
Zitat von Asti84 Beitrag anzeigen
Hallo fragi,

danke für den Link. Soll ich jetzt davon ausgehen, dass es keine Unterschied macht, ob ich ich eine abgeschlosssen Berufsausbildung habe, wenn ich eine eine Wohnung finanziert haben möchte, und meine Info ist somit falsch ?

Ansonsten könnte ich immer noch eine Anfrage an das Jobcenter losschicken.


MfG
Asti

Ganz genau - Beraufausbildung oder peng - du hast das gleiche Problem wie alle anderen.
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