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#1
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Hallo,
ich wollte fragen, ob mir jemand bei folgender Situation Auskunft geben könnte: Ich habe letztes Jahr meine schulische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, für die auch Schulgeld gezahlt wurde. Leider schaffe ich es aber dennoch nicht im gelernten Beruf oder einfach überhaupt eine Vollzeitstelle zu bekommen. Wohnen tue ich zusammen mit meinen Eltern und meinem volljährigem Bruder, der zur Zeit eine Ausbildung macht, in einer 4-Zimmer Wohnung. Meine Frage wäre, ob es entsprechende Paragraphen gibt, die eine solche Situation regeln ? Denn wenn ich richtig informiert bin, dann gilt die Bedingung, dass man einen trifftigen sozialen Grund für den Umzug nennen muss nur dann, wenn man U25 ist UND keine Ausbildung hat. Das trifft hier aber nicht zu. Oder gibt es für eine solche Situation keine gesetzliche Regelung ? Wenn ja, dann könnte ich den Spieß umdrehen und vom JobCenter fordern, mir eine rechtswirksame Begründung zu nennen, warum sie mir keine eigene Wohnung finanzieren wollen. Schon mal vielen Dank an alle, die antworten. MfG Asti |
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#3
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Zitat:
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#4
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Hallo fragi,
danke für den Link. Soll ich jetzt davon ausgehen, dass es keine Unterschied macht, ob ich ich eine abgeschlosssen Berufsausbildung habe, wenn ich eine eine Wohnung finanziert haben möchte, und meine Info ist somit falsch ? Ansonsten könnte ich immer noch eine Anfrage an das Jobcenter losschicken. MfG Asti |
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#5
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Zitat:
Oh, sorry, für den letzten Beitrag, da haben wir zeitgleich gepostet, hat sich ja dann erledigt, leider ... MfG Asti |
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#6
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Es geht um UNTERHALT bei der Ausbildung, die Eltern
sind unterhaltsverpflichtet, wenn das "Kind" keine abgeschlossene Ausbildung hat. Ein Umzug für U25 ist trotz abgeschlossener Ausbildung nicht möglich, wenn nicht erforderlich. |
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#7
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Zitat:
Ganz genau - Beraufausbildung oder peng - du hast das gleiche Problem wie alle anderen. |
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