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| ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw. |
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#1
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Hallo
Habe am 29.05. meinen ALG2-Neuantrag persönlich bei einer Sachbearbeiterin beim JobCenter abgegeben. Diese prüfte die Miet- und Heizkosten anhand der Kopien, diese ich ihr für diese Angaben vorlegte. Nach 1 Woche bekam ich den Bescheid. Dieser ist aber total falsch. Ich habe 251 Euro Kaltmiete + 15 Euro Nebenkosten (sprich 266 Euro Warmmiete) und eine Heizkostenpauschale von 65 Euro für 1 Monat (bezahle jeden 2. Monat 130 Euro). Ich würde aber anhand dieses Bescheids die 347 Euro (wurde 2 Euro erhöht!!!) Grundsicherung und 110,32 Euro für Miete und Unterkunft, also insgesamt 457,32 Euro bekommen. Die Kosten für Miete und Unterkunft sind grad mal ein drittel von dem, als sie tatsächlich betragen. Ich legte am 31.05. schriftlich Widerspruch ein, diesen ich beim JobCenter in den Briefkasten warf, dieser im Wartebereich hängt und mehrere Male am Tag geleert wird. Ich mache zurzeit ein Praktikum auf Entgeltvariante, was am 31.08. endet und ich ab dem 01.09. arbeitslos und arbeitssuchend bin (habe ich mich beides schon bei der Arbeitsagentur gemeldet!!!). Werde auch demnächst mal anrufen. Die Wohnung suchte ich mir kurz nach Beginn des Praktikums, da ich seit dem 15.09.06 keine Leistungen mehr vom JobCenter bezog und somit U25 von zu Hause, ohne Genehmigung ausziehen durfte. Was soll ich machen, wenn die mir wieder einen falschberechneten Bescheid schicken??? Habe meine kompletten Ausgaben mit Höhe aufgelistet und Kopien der Kontoauszüge beigefügt, damit die mal selber ausrechnen können, was ich an Ausgaben habe. Gruß und Danke im Voraus von Lilian |
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#2
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Hallo lipnik,
das Problem ist folgendes: Wenn du nicht vor dem 17. Feb. 2006 ausgezogen bist, dann könnten sie auf die Idee kommen zusagen, dass du wieder zu deinen Eltern zurückziehen sollst (könnte in Betracht kommen, muss aber nicht so sein...). Mal jetzt als Antwort auf deine Frage... ich würde vorher mal die angemessenheit der Miete prüfen, ist diese erfüllt und die ARGE hat die Kostenübernahme schriftlich zugesichert müssen diese auch getragen werden. Werden sie das nicht (auch nach dem Widerspruch nicht) kannst du damit vors SG gehen. |
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#3
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Hallo
Ich bin zum 01.11.06 in die Wohnung eingezogen. Zu meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten, kann ich nicht zurückziehen, da sie zum 01.06.07 mit Genehmigung vom JobCenter in eine kleinere Wohnung umgezogen sind und somit kein Platz mehr für mich ist!!! Die Wohnung dürfte eigentlich von den Kosten her angemessen sein, da ich bei der Suche schon drauf geachtet habe, dass sie nicht zu teuer ist!!! Gruß Lipnik |
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#4
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Hallo
Habe heute beim JobCenter angerufen. Gab vor 3 Wochen meinen Widerspruch ab, da die mir nur ein Drittel für Unterkunft und Heizung berechnet hatten. Ich fragte, was mit meinem Widerspruch sei. Die Dame am Telefon fragte, ob ich allein wohnen würde, ich sagte ja. Sie sagte, das der eine nur ein Drittel der Miete bekommen würde, wenn man zuzweit wohnen würde. Da ich früher schon mal ALG2 bezogen habe und zu der zeit noch bei meiner Ma wohnte, waren noch die alten Daten im PC bei denen vorhanden, die sie nicht aktualisiert haben, daher dachten die, ich würde noch bei meiner Ma wohnen, obwohl ich es der Sachbearbeiterin gesagt hatte, bei der ich den ALG2-Antrag stellte, das ich eine eigene Wohnung habe. Ich bekomme dann jetzt Änderungsbescheid und hoffe, dass die Unterkunfts- und Heizkosten stimmen und nicht wieder zu wenig berechnet wurde. Gruß Lipnik |
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#5
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Servus Lipnik!
So klärt sich das! Dann hoffen wir mal mit.
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#6
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Hallo zusammen,
das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und das Sozialgericht Aurich hat sich mit dieser Frage auseinander gesetzt und kam zu höheren Richtwerten, als von den ARGE´n oder JobCenter´n angestzt wurde. Ich habe die Entscheidungen schoneinmal an anderer Stelle veröffentlicht. Aktenzeichen:[FONT=Arial]-[/FONT][FONT=Arial]S 15 AS 159/05- und -L 7 AS 494/05-[/FONT] [FONT=Arial]http://www.landessozialgericht.niede...210490_h1.html[/FONT] [FONT=Arial]http://www.landessozialgericht.niede...&useCache=true[/FONT] Demnach wurden einer alleinstehenden AlG II Empfängerin eine Kaltmiete einschließlich der nebenkosten aber ohne heizung ein Betrag iHv € 350,-- zugebilligt. An Heizkosten (Betriebskosten) hat das SG Aurich einen Betrag iHv € 1,60/qm pro Monat für angemessen gehalten. Es grüßt Euch Jimmy |
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