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#1
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Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin Studentin und suche gerade eine neue Wohnung. Nun besteht das Angebot, dass ich mit meiner Schwester wieder zusammen ziehen könnte. Ich bin BAFöG- Empfängerin und sie Hartz IV Empfängerin. Gelten wir dann als Bedarfsgemeinschaft und müssen zusammen wirtschaften oder gelten wir als WG, da wir nicht gewillt sind für einander einzustehen. Vielen Dank im Vorraus... Pallas |
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#2
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Hallo pallas11,
Nein weder noch ![]() Es wird genau die Mitte dazwischen sein, nämlich eine Haushaltsgemeinschaft Das heißt es wird hier wohl nichts aufeinander angerechnet, da niemand von euch beiden dafür genug Einkommen haben wird... Der Link wird dir dazu mehr Informationen geben. |
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