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| Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen. |
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#1
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Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich war am Freitag bei einer Zeitarbeitsfirma um mich als Gabelstaplerfahrer zu bewerben, Stelle wurde mir nicht von der BA gegeben sondern wurde "privat" gesucht.Nun hatte der Chef beim lesen meines Lebenslaufs gesehen, dass ich bis Dezember 05 in einem Entleiherbetrieb gearbeitet habe, wo auch diese Zeitarbeitsfirma tätig ist.Natürlich wollte er jetzt, dass ich dort als Produktionshelfer (6,15€ Stunde laut tarifvertrag sind es für ungelernte 6,85€ wie in meiner vorherigen Beschäftigung) anfangen soll und von der Stelle als Gabelstaplerfahrer, die übrigens wo anders war, wollte er plötzlich nichts mehr wissen.Ich habe keinen Arbeitsvertrag unterschrieben oder sonstiges was man als Einwilligung in ein Beschäftigungsverhältnis verstehen kann.Ich muss dazu sagen, dass ich bei diesem Entleiherbetrieb über 2 Jahre war und leztendlich die Arbeit aufgeben musste weil ich Rückenprobleme hatte und auch noch habe.Dies habe ich allerdings beim Vorstellungsgespräch nicht erwähnt, da ich ja davon ausging als Gabelstaplerfahrer eingesetzt zu werden. Am Freitag Nachmittag wollte er sich auch noch einmal Telefonisch mit mir in verbindung setzten, was er allerdings nicht getan hat.Ich habe mir die ganze sache zuhause nochmals durch den Kopf gehen lassen und bin dann zur überzeugung gekommen, dass ich diese Arbeit wegen meinem Rücken nicht mehr ausüben könnte.Daraufhin habe ich einen Privaten Arbeitsvermittler angerufen und mich als Müllwerker beworben, dazu sei aber ein Vermittlungsgutschein notwendig, was ich mit meinem Arbeitsvermittler bei der BA noch klären will.Am Sonntag hat mich der Chef von der Zeitarbeitsfirma angerufen und ich sagte, dass ich eine bessere Stelle gefunden habe, mich dort vorstellen möchte und kein interesse mehr habe.Er sagte er meldet es an die BA. Was könnte mich nun erwarten, wenn ich keinen Vermittlungsgutschein bzw. die Stelle als Müllwerker nicht bekomme? Bin für jede Meinung dankbar! Gruß Cornholio |
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#2
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Cornholio, Zitat:
Du bist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die Dir angeboten wird. Der Fehler war, Deine Absage damit zu begründen, dass Du eine bessere Stelle gefunden habest. Richtig wäre gewesen, zu sagen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen zwar als Staplerfahrer, aber eben nicht als Produktionshelfer arbeiten könnest. Andererseits war dieser Job gar nicht derjenige, den die BA Dir nachgewiesen hatte. Gab's den von der BA nachgewiesenen gar nicht mehr bzw. war er schon besetzt? Wenn es so war, bist Du "aus dem Schneider" und kannst - wenn die BA irgendwelche Sanktionen verhängen will - damit argumentieren, dass Du nicht den Dir von der BA angebotenen Job abgelehnt hast, sondern einen anderen, von dem Du quasi "nur so nebenbei" erfahren hast. Im übrigen frage ich mich ein wenig, ob Müllwerker eine Tätigkeit ist, die besser mit Deinen Rückenproblemen vereinbar wäre - ist doch trotz aller Technisierung auch ein ziemlicher Hauruck-Job, oder? Aber das wirst Du selbst am besten wissen... Die Bedingungen für einen Vermittlungsgutschein findest Du zusammengefasst auf der Internetseite der Bundesagentur. Wenn Du die Bedingungen erfüllst, hast Du darauf einen Rechtsanspruch; es ist also keine Ermessens-Sache des einzelnen Arbeitsvermittlers.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hallo StephanK,
erst einmal Danke für deine Meinung Wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus, da ich mir dieses angebot (bei der Zeitarbeitfirma) selbst gesucht habe und dann eben das gemacht habe was ich geschrieben habe?Ich habe keinen "Bescheid" der Bundesagentur bekommen, dass ich mich dort bewerben "muss". Sollte es Probleme geben und ich trage die ganzen fakten zusammen, könnte dann nichts passieren? Ist eben immer so eine sache mit diesen Zeitarbeitsfirmen, da habe ich bisher nur negative erfahrungen gesammelt Den Vermittlungsgutschein bekomme ich übrigends zugeschickt :P und mit dem Müllwerker hast du vieleicht recht aber andererseits muss ich dort nicht 50Kg schwere säcke stapeln.Einen versuch ist es mir allemal wert 8) |
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#4
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Zitat:
Stellen, die Du privat auf eigene Kappe suchst, kannst Du natürlich ablehnen so oft Du willst. Damit hat die Bundesagentur nix zu tun und hat dann auch nix zu melden, zu kürzen oder sonstwie zu meckern! Es ist deswegen auch etwas daneben, wenn der Chef sagt, dass er Deine Ablehnung der BA melden wolle. Er kann das machen, aber es ist ohne Bedeutung und für Dich ohne Konsequenzen.
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#5
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Hi StephanK,
Keine ursache, passiert mir manchmal auch 8) Ich hatte mir da schon so manch düsteres scenario ausgemahlt im fall der fälle Vielen Dank StephanK, du hast mir wirklich sehr weitergeholfen Gruß Cornholio |
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#6
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Zitat:
Letztlich ist das Stichwort "Eigenbemühen" ... Das heißt aber ja nicht, dass bei einer konkreten Stellenzusage das sog. "Eigenbemühen" aufhört, wenn die ArGe oder BA davon Kenntnis erhält. |
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#7
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§ 144 Abs. 1 SGB III:
Zitat:
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#8
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Ok - Danke Stephan!
Das heißt, jeder Arbeitslose ist bei seinen "frei" und eigenständig gesuchten Arbeitsplätzen vollständig und umfassend Herr seiner eigenen Entscheidung... |
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#9
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Also ich habe das jetzt so verstanden aber ich lasse es einfach mal auf mich zukommen, notgedrungen und wenn ich etwas von der Bundesagentur diesbezüglich bekomme werde ich es hier reinschreiben.
Gruß Cornholio |
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#10
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Hallo Kirstin und StephanK,
ich habe mich im September 05 auf eine selbst gesuchte Stelle beworben und diese abgelehnt, weil sie mir dann doch nicht zugesagt hat und 60 km entfernt gewesen wäre. Ich bekam daraufhin eine 30% Sperre, weil sich der AG bei der AfA beschwert hat. Das gleiche ist mir auch bei einer Stelle passiert, bei der ich ein Praktikum absolviert habe. AG und ich sind uns nicht einig gewesen => 30% weniger. Auch eine Stelle die nicht über die Arge lief. Aus fördern und fordern ist nur noch ein FORDERN geworden. |
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