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ALG II - Arbeitslosengeld II Fragen & Antworten

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  #1  
Alt 31.03.2006, 11:19
Marduk Marduk ist offline
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Standard Anrechnung durch Selbstständigkeit / Bescheid ist falsch !!!

Nach langer Zeit bekam ich heute endlich den Bescheid meines Verlängerungsantrages.

Da ich nebenberuflich selbstständig bin, wurde mir damals gesagt ich darf 165 EURO ohne Abzug dazuverdienen.

Nun haben die mir nach meiner letzten Einnahme/Überschussrechnung ersehen daß ich 81,29 EURO Gewinn gemacht habe und nun ziehen die mir für 6 Monate jeweils diesen Betrag ab, ist das rechtens?

Ich denke man darf 165 EURO ohne Anrechnung dazuverdienen ?!?
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  #2  
Alt 01.04.2006, 07:50
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Wie Du auf den Betrag von € 165.- kommst kann ich leider nicht so recht nachvollziehen.
Die "ersten" 100 € sind anrechnungsfrei, aber Dein Gewinn ist ja auch unter diesem Betrag geblieben. Deswegen dürfte nichts angerechnet werden.
Leg also Widerspruch ein!
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  #3  
Alt 01.04.2006, 08:51
Marduk Marduk ist offline
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Also ich hatte damals nachgefragt und da hiess es ich hätte einen Freibetrag von 165 Teuro.

Jetzt sehe ich daß ich im Dezember einen Gewinn von 111 Euro hatte. Aber das kann doch net sein daß die mir dann über 80 Euro nun jeweils abziehen. Vor allem sehen die auch aus meinen Unterlagen daß bei mehreren Monaten auch ein Minus davor steht, im Februar hatte ich zb. ein Verlust von über 400 Euro.
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  #4  
Alt 03.04.2006, 13:03
Marduk Marduk ist offline
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So, ich war soeben auf dem Amt.
Die meinen das waäre so richitg.

Nun nochmal zum mitschreiben:

Ich habe für den Februar einen Gewinn von 98,15 EURO aus nebengewerblicher Selbstsständigkeit erreicht.

Davon wurden mir dann 81,29 EURO vom Arbeitslosengeld II abgezogen.

Das kann doch nicht sein oder? Ich meine da wird mir ja bald alles abgezogen was ich nebenbei verdient habe.

Ich habe die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam gemacht daß ich doch bis zu einem bestimmten Betrag dazuverdienen kann ohne daß mir dies angerechnet wird.

Darauf antwortete mir die Dame daß dies nur bei ALGI so wäre, bei II würde alles angerechnet werden.

Hoffe hier weiss jemand Rat, das kann echt nicht sein....!!!
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  #5  
Alt 03.04.2006, 13:41
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StephanK StephanK ist offline
 
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Wie schon geschrieben: Leg Widerspruch ein! Wenn es sich gesprächsweise nicht regeln lässt (und das scheint leider ja so zu sein), gibt es kein anderes Mittel. Das ärgerliche ist eben nur, dass die Bearbeitung manchmal ziemlich lang dauert.

Natürlich wird nicht alles angerechnet, und Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit werden genau so angerechnet wie aus einer unselbständigen. Es gibt Unterschiede bei der Anrechnung zwischen Alg I und II, aber davon scheint Deine ARGE keinen blassen Dunst zu haben. Das ist ein grober Fehler, der eigentlich nicht vorkommen sollte.
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  #6  
Alt 03.04.2006, 14:08
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Ja vor allem weil ich die Monate davor ja auch nie was aus meiner Selbstständigkeit angerechnet bekommen habe.

Wenn ich wenigstens ne vernünftige Regelung finden würde, wie rechtlich aussieht dann könnte ich das in meinem Widerspruch mit einkommen lassen.

Danke
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  #7  
Alt 03.04.2006, 15:45
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StephanK StephanK ist offline
 
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Wenn Du nicht zurückschreckst vor Verwaltungsdeutsch empfehle ich Dir die Durchführungshinweise zu § 11 SGB II.
Das ist das "Kleingedruckte", mit dem auch die Sachbearbeiter im Amt arbeiten - dementsprechend für deren Blickwinkel geschrieben. Aber Du wirst diese Umdenk-Leistung schon hinkriegen...
http://www.my-sozialberatung.de/file...1-20060303.pdf
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  #8  
Alt 03.04.2006, 19:52
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Super, vielen Dank...das wird mir bestimmt etwas weiterhelfen.

Danke
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