![]() |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Halli Hallooo...
also ich weiss hier kommen dauernd Fragen zur Anwartschaftszeit (oder wie sich das schimpft)... aber ich hab so langsam das Gefühl ich dreh ein wenig am Rad. Ich versuch jetzt mal so gut wie möglich zu erklären wo das Problem liegt. Es geht um meinen Freund (24) er soll am 1.08 seinen momentanen Job wieder verlieren. Wir haben uns dann von der Rentenversicherung diesen "Wisch" über den Versicherungsverlauf zuschicken lassen und ich nehm jetzt einfach mal was da drauf steht vom 25.07 - 27.10.05 (4 Monate) hatte er einen Arbeitgeber vom 28.10.05 - 11.05.06 (7 Monate) gabs laut dem Zettel Alg am 12.05.06 (1 Tag????) geringfügige Beschäftigung am 12.05.06 (1 Tag ???) ALG???? 13.05-30.06.06 (...) geringfügige Beschäftigung 26.06 - 27.12.06 (7 Monate) Arbeitgeber 28.12- 14.03.06 (...) Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug 15.03 - dato hat er einen Arbeitgeber... soo und jetzt folgendes Problemchen. Wir haben 3 verschiedene Meinungen von Mitarbeitern des Arbeitsamtes. Mitarbeiter 1: er muss bis mitte September arbeiten Mitarbeier 2: er würde jetzt schon ALG I beziehen können Mitarbeiter 3: er müsste bis Oktober arbeiten Ich habs auch schon versucht nachzurechnen aber ich blick immernoch nich so ganz durch was die da immer rechnen. Kann mir irgendeiner sagen ob die Zeit erfüllt wurde oder nicht? hiiilfe -_-'''' |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo Schaschy,
es ist ja so, dass: innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren (§124 SGB III) er mindestens 12 Monate gearbeitet haben muss (Anwartschaftszeit, §123 SGB III) Nehmen wir mal heute, den 16.07.07 (rückwirkend 2 Jahre): 26.06 - 27.12.06 (6 Monate) Arbeitgeber 15.03 - dato hat er einen Arbeitgeber... (4 Monate) ergibt eine Arbeit von erst 10 Monaten in der Rahmenfrist von 2 Jahren. Das heißt er muss noch bis zum 15.09.07 arbeiten um die Anwartschaftszeit innerhalb der Rahmenfrist zu erfüllen. Somit hätte er dann einen Anspruch auf 6 Monate ALG I. Das heißt Mitarbeiter 1 hat Recht ![]() Denn eine geringfügige Beschäftigung ist nicht sozi-pflichtig und daher baut sie auch keinen Anspruch auf. Alles vor dem 28.10.05 kann nicht angerechnet werden da hier schoneinmal ein Anspruch bestand. Was mich allerdings ein wenig verwirrt ist: Zitat:
Zitat:
Nehmen wir den fall mal an, hat er 8 Monate ALG verbaucht. Dann kann es doch aber nich sein, dass er Zitat:
Sehr verwirrend die Vergangenheit, aber das entstehen des neuen Anspruchs ist wie oben! |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Halli hallo...
erstmal DANKE für die Antwort! Ich hab mir deinen Beitrag jetzt schon drei mal durchgelesen... ich steh wohl immer ein bissl auf dem Schlauch -.- Ich frag mich sowieso wieso jeder Mitarbeiter bei diesem Arbeitsamt eine andere Meinung dazu hat... das macht die Sache def. nicht einfach Zu dem was dich verwirrt... mich verwirrts noch mehr*g* ich schreib jetzt einfach mal die Sachen von dem Zettel ab die vor dem 28.10.05 sind, vlt. wirds dann klarer? (Ich fang mal bei 2002 an) 01.01. - 31.07.02 (7 Monate) berufliche Ausbildung 01.08. - 30.11.02 (4 Monate) Arbeitgeber 01.12. - 31.12.02 (1 Monat) Arbeitsamt 01.01. - 30.06.03 (6 Monate) Arbeitsamt 04.08 - 24.12.03 (5 Monate) Arbeitgeber 25.12 - 31.12.03 (...) Arbeitsamt 01.01. - 20.05.04 (5 Monate) Arbeitsamt 21.05 - 02.06.04 (...) Arbeitsamt 03.06. - 31.12.04 (7 Monate) Arbeitgeber 01.01. - 10.06.05 (6 Monate) Arbeitgeber 11.06 - 24.07.05 (...) Arbeitsamt 25.07 - 27.10.05 (4 Monate) Arbeitgeber Ich weiss nur noch das es damals nach 7 Monaten ALG auf einmal gesagt bekam er müsse jetzt ALG II beantragen und darauf hat er ja keinen Anspruch und dann hat er einen Mini-Job gefunden.Danach war er ja mal wieder ne Zeit festangestellt (26.06 - 27.12.06) und danach hieß es es bestehe weder Anspruch auf ALG I noch II und daher kam dann eben die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Was mich ein wenig verwirrt ist Zitat:
Und drei Monate später kam ein Schreiben vom Arbeitsamt das er dieses Geld zurückzahlen müsse. Vielen Dank das man sich hier so eine Mühe gibt (: lg Schaschy |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Mich wundert hier noch viel mehr.
Zitat:
Zitat:
Gegenfrage: Hat er damals dieses ALG II beantragt und wenn ja was kam raus.In dem augenblick,wo er das nämlich bekommt,ruhen die restlichen 5 Monate ALG I. Was allerdings jetzt dazu führt das Zitat:
Zitat:
Oder bring ich hier jetzt alles durcheinander ? MfG Codeman |
|
#5
|
||||
|
||||
|
Nicht alles
![]() Ich denke, man muss zwei Fragen stellen und sie auch getrennt prüfen und beantworten: 1) Ist ein neuer Alg I-Anspruch entstanden? 2) Wenn nicht, gibt's womöglich noch einen Alt-Anspruch, den er jetzt geltend machen kann. Zu 1) Das haben fragi und Codeman schon durchgecheckt: - Relevanter Zeitraum (Rahmenfrist) ist 31.07.07 - 01.08.05 (immer rückwärts gucken!) Nach Schaschys Angaben lagen darin folgende Zeiträume mit (duchgängig versicherungspflíchtiger?) Arbeit: 31.07.07 - 15.03.06 = 499 Tage Das allein reicht schon für die Entstehung eines neuen Alg I-Anspruches. Zu 2) Die Frage erübrigt sich also, so dass die ganzen zurückliegenden Zeiträume außer Betracht bleiben können.
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#6
|
||||
|
||||
|
Hallo...
@Codeman: Ich dachte erst ich hätte den Juli ausversehen nicht abgetippt...aber tatsächlich da ist kein Juli aufgeführt... wie kommt denn so was??? Nochmal zu den 7 Monaten ALG. Mein Freund fragt ob das denn damals schon so war das man 12 Monate Anspruch hatte? Gab es nicht mal früher eine Regelung nach dem Motto "Hat man so und so lang gearbeitet bekommt man so und so viel Monate Arbeitslosengeld"? Weil das war ja im Jahr 2005 war das schon so rechtlich mit dieser 2 Jahres Frist und den 12 Monaten? Was mich aber dann doch wundert ist ... Zitat:
![]() danke nochmals !!! lg Schaschy |
|
#7
|
||||
|
||||
|
§ 127 Grundsatz
(1) 1Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich 1. nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und 2. dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. 2Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluß von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend. (2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten 12 6 16 8 20 10 24 12 30 55. 15 36 55. 18 (2a) (weggefallen) (3) (weggefallen) (4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer. @Schaschy das heisst,dass damit die mindestvoraussetzung für einen arbeitslosengeld 1 bezug erfüllt sind.Zur Zeit hat er ja nur 10 monate gearbeitet.Um jedoch ALG 1 zu bekommen muss er noch 2 weitere monate arbeiten.daher der 15.09.2007.Wenn du in die obrige tabelle gucken willst. 12 monate gearbeitet = 6 monate ALG I anspruch.daher kommen diese 6 monate. wenn du es noch übersichtlicher haben willst,schaust du hier http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html Aber stephanK hat das ja auch schon sehr schön vereinfacht dargestellt. Wie kommt es aber zum Juli ? Ich denke da hatte der AG nen schlendrian und ihm nicht angemeldet.Weil er sich ja ab dem 30.06 abgemeldet hatte,gehe ich davon aus,das er ab dem 01.07 einen job hatte.ich würde sagen,da hat der AG einfach mal keine rentenbeiträge abgeführt.Was ja widerum eine straftat wäre. ich würde mal deinen freund fragen.er muss ja irgendwas haben.lohnbescheinigung oder auch das arbeitszeugnis mit tätigkeitsdauer.und dann würde ich mal beim rentenversicherungsträger anrufen,ob die keinen fehler gemacht haben und wenn bei denen alles senkrecht gelaufen ist.würde ich nen gang zum anwalt gehen und mal klage einreichen. MfG Codeman |
|
#8
|
||||
|
||||
|
Guten Tag,
(wieso war StephanK's Antwort gestern noch nicht da...?hmm...*wunder*) Frage a) Bisher hat er ja kein ALG I beantragt weil er noch angestellt ist und bisher auch nicht feststeht wann er gekündigt wird. (Sein Chef möchte gerne das er ALG I bekommt und möchte ihn deshalb noch länger versuchen zu beschäftigen )Mein Freund hat sich bisher nur 3 mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und nachgefragt ab wann er denn Anspruch hätte... und jedesmal gabs wie gesagt eine andere Antwort und die letzte Mitarbeiterin hat ihm da so einen Ausdruck mitgegeben da steht wenn er am 1.08 arbeitslos ist fehlen ihm 40 Tage bis er ALG I bekommt. Sie meint es gäb keinen Restanspruch wär schon alles aufgebraucht. (ich würd das ja gerne hier reinstellen aber irgendwie bekomm ich das Bild hier nicht kleiner und weiss auch nicht ob das überhaupt erlaubt ist?...) Ich verstehe schon wieso ihr jetzt auf den 15.09 kommt...aber ich verstehe nicht wieso diese Mitarbeiter da nicht drauf kommen?? Was will man denn dagegen machen wenn die Leute bei ihrer Rechnung immer ein anderes Ergebnis rausbekommen? Achso das hier hab ich nicht so ganz verstanden Zitat:
Tut mir leid wenn ich etwas begriffsstutzig bin Weil so rückwärts gesehen vom 31.07.07 - 15.03.06 hatte er nicht durchgängig einen Job?! Vom 15.03.07 - 31.07.07 wird er wohl einen haben. @codeman: Ja ich werde meinen Freund mal fragen wegen einer Lohnbescheinigung ![]() Hoffentlich habe ich jetzt nicht alles durcheinander gebracht... ?! einen schönen Tag wünsch ich noch lg Schaschy |
|
#9
|
||||
|
||||
|
Ich versuche das nochmal zu erklären:
Um ALG I zu bekommen,muss man in den letzten 2 jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.Bei diesen mindestens 12 monaten ergibt sich automatisch ein mindestanspruch von 6 Monaten ALG I. Ab 1.8.07 schreibst du,dass dein freund seine arbeit verlieren soll.Das ist jetzt mal unser Stichtag.Jetzt schauen wir mal ob dein freund in den letzten beiden jahren 12 monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Unser Stichtag wäre also der 31.07.05,weil wir ja 2 jahre zurückrechnen müssen.Jetzt schreibst du in deinen ersten posting: Zitat:
Allerdings verstehe ich nicht,was du uns hiermit sagen willst Zitat:
Was war denn vor dem 15.03.07? Am besten,auch wenn es arbeit macht,schreibst du mal alles auf,was er gemacht hat und zwar vom 31.07.2005-01.08.2007 MfG Codeman |
|
#10
|
||||
|
||||
|
aaaaaaaaah ich glaub ich weiss warum das so chaotisch ist!
Zitat:
Ok jetzt ist das Chaos hoffentlich geklärt?!
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|