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  #1  
Alt 16.07.2007, 15:00
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Schaschy Schaschy ist offline
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Schaschy Einmalposter
Standard ALG I - ja oder nein?

Halli Hallooo...

also ich weiss hier kommen dauernd Fragen zur Anwartschaftszeit (oder wie sich das schimpft)... aber ich hab so langsam das Gefühl ich dreh ein wenig am Rad.

Ich versuch jetzt mal so gut wie möglich zu erklären wo das Problem liegt.
Es geht um meinen Freund (24) er soll am 1.08 seinen momentanen Job wieder verlieren.
Wir haben uns dann von der Rentenversicherung diesen "Wisch" über den Versicherungsverlauf zuschicken lassen und ich nehm jetzt einfach mal was da drauf steht
vom 25.07 - 27.10.05 (4 Monate) hatte er einen Arbeitgeber
vom 28.10.05 - 11.05.06 (7 Monate) gabs laut dem Zettel Alg
am 12.05.06 (1 Tag????) geringfügige Beschäftigung
am 12.05.06 (1 Tag ???) ALG????
13.05-30.06.06 (...) geringfügige Beschäftigung
26.06 - 27.12.06 (7 Monate) Arbeitgeber
28.12- 14.03.06 (...) Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
15.03 - dato hat er einen Arbeitgeber...

soo und jetzt folgendes Problemchen. Wir haben 3 verschiedene Meinungen von Mitarbeitern des Arbeitsamtes.
Mitarbeiter 1: er muss bis mitte September arbeiten
Mitarbeier 2: er würde jetzt schon ALG I beziehen können
Mitarbeiter 3: er müsste bis Oktober arbeiten

Ich habs auch schon versucht nachzurechnen aber ich blick immernoch nich so ganz durch was die da immer rechnen.
Kann mir irgendeiner sagen ob die Zeit erfüllt wurde oder nicht? hiiilfe -_-''''
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  #2  
Alt 16.07.2007, 15:14
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fragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteamfragi Kompetenzteam
Standard AW: ALG I - ja oder nein?

Hallo Schaschy,

es ist ja so, dass:

innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren (§124 SGB III) er mindestens 12 Monate gearbeitet haben muss (Anwartschaftszeit, §123 SGB III)

Nehmen wir mal heute, den 16.07.07 (rückwirkend 2 Jahre):
26.06 - 27.12.06 (6 Monate) Arbeitgeber
15.03 - dato hat er einen Arbeitgeber... (4 Monate)

ergibt eine Arbeit von erst 10 Monaten in der Rahmenfrist von 2 Jahren. Das heißt er muss noch bis zum 15.09.07 arbeiten um die Anwartschaftszeit innerhalb der Rahmenfrist zu erfüllen.
Somit hätte er dann einen Anspruch auf 6 Monate ALG I.

Das heißt Mitarbeiter 1 hat Recht

Denn eine geringfügige Beschäftigung ist nicht sozi-pflichtig und daher baut sie auch keinen Anspruch auf.

Alles vor dem 28.10.05 kann nicht angerechnet werden da hier schoneinmal ein Anspruch bestand.

Was mich allerdings ein wenig verwirrt ist:
Zitat:
vom 28.10.05 - 11.05.06 (7 Monate) gabs laut dem Zettel Alg
Das müsste ja dann eigentlich ein Anspruch von 12 Monaten gewesen sein und noch ein Restanspruch vorhanden gewesen sein, denn dieser kann 4 Jahre später noch verbraucht werden, das heisst, wieso war er hier:
Zitat:
13.05-30.06.06 (...) geringfügige Beschäftigung
normal hätte da ALG parallel weiterlaufen müssen /können.

Nehmen wir den fall mal an, hat er 8 Monate ALG verbaucht. Dann kann es doch aber nich sein, dass er
Zitat:
28.12- 14.03.06 (...) Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
hier ohne Leistungsbezug war, denn hier hätte ein restanspruch doch noch aufgebraucht werden können!?

Sehr verwirrend die Vergangenheit, aber das entstehen des neuen Anspruchs ist wie oben!
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  #3  
Alt 17.07.2007, 10:32
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Schaschy Schaschy ist offline
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Schaschy Einmalposter
Standard AW: ALG I - ja oder nein?

Halli hallo...

erstmal DANKE für die Antwort!
Ich hab mir deinen Beitrag jetzt schon drei mal durchgelesen... ich steh wohl immer ein bissl auf dem Schlauch -.-

Ich frag mich sowieso wieso jeder Mitarbeiter bei diesem Arbeitsamt eine andere Meinung dazu hat... das macht die Sache def. nicht einfach

Zu dem was dich verwirrt... mich verwirrts noch mehr*g*
ich schreib jetzt einfach mal die Sachen von dem Zettel ab die vor dem 28.10.05 sind, vlt. wirds dann klarer? (Ich fang mal bei 2002 an)
01.01. - 31.07.02 (7 Monate) berufliche Ausbildung
01.08. - 30.11.02 (4 Monate) Arbeitgeber
01.12. - 31.12.02 (1 Monat) Arbeitsamt
01.01. - 30.06.03 (6 Monate) Arbeitsamt
04.08 - 24.12.03 (5 Monate) Arbeitgeber
25.12 - 31.12.03 (...) Arbeitsamt
01.01. - 20.05.04 (5 Monate) Arbeitsamt
21.05 - 02.06.04 (...) Arbeitsamt
03.06. - 31.12.04 (7 Monate) Arbeitgeber
01.01. - 10.06.05 (6 Monate) Arbeitgeber
11.06 - 24.07.05 (...) Arbeitsamt
25.07 - 27.10.05 (4 Monate) Arbeitgeber
Ich weiss nur noch das es damals nach 7 Monaten ALG auf einmal gesagt bekam er müsse jetzt ALG II beantragen und darauf hat er ja keinen Anspruch und dann hat er einen Mini-Job gefunden.
Danach war er ja mal wieder ne Zeit festangestellt (26.06 - 27.12.06) und danach hieß es es bestehe weder Anspruch auf ALG I noch II und daher kam dann eben die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.

Was mich ein wenig verwirrt ist
Zitat:
am 12.05.06 (1 Tag????) geringfügige Beschäftigung
am 12.05.06 (1 Tag ???) ALG????
Warum gab es da einen Tag ALG?
Und drei Monate später kam ein Schreiben vom Arbeitsamt das er dieses Geld zurückzahlen müsse.

Vielen Dank das man sich hier so eine Mühe gibt (:
lg Schaschy
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  #4  
Alt 17.07.2007, 11:49
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Codeman Codeman ist offline
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Standard AW: ALG I - ja oder nein?

Mich wundert hier noch viel mehr.

Zitat:
01.01. - 30.06.03 (6 Monate) Arbeitsamt
04.08 - 24.12.03 (5 Monate) Arbeitgeber
Gabs in diesem Jahr keinen Juli ? Was hat dein freund in dieser Zeit gemacht?

Zitat:
Ich weiss nur noch das es damals nach 7 Monaten ALG auf einmal gesagt bekam er müsse jetzt ALG II beantragen und darauf hat er ja keinen Anspruch und dann hat er einen Mini-Job gefunden.
Son Quatsch.Anspruch ist immer 12 Monate,bei kompletter Anwartschaftszeit.Was die meinten,ist wahrscheinlich ergänzendes ALG II oder auch aufstockendes ALG II.Das gibs immer dann,wenn du als Arbeitnehmer wenig er verdienst,als dir als Hartz-IVer Regelleistung zusteht.

Gegenfrage: Hat er damals dieses ALG II beantragt und wenn ja was kam raus.In dem augenblick,wo er das nämlich bekommt,ruhen die restlichen 5 Monate ALG I.

Was allerdings jetzt dazu führt das

Zitat:
Zitat von fragi
ergibt eine Arbeit von erst 10 Monaten in der Rahmenfrist von 2 Jahren
Zitat:
Zitat von fragi
Das müsste ja dann eigentlich ein Anspruch von 12 Monaten gewesen sein und noch ein Restanspruch vorhanden gewesen sein, denn dieser kann 4 Jahre später noch verbraucht werden,
das er 10 monate gearbeitet,ihm aber auf grund dieser regelung,dass ansprüche selbst 4 jahre später noch zu stellen sind,ihm noch 5 monate zustehen.Die ab dem 01.08. beim eintritt der arbeitslosigkeit zu gewähren sind.

Oder bring ich hier jetzt alles durcheinander ?

MfG
Codeman
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  #5  
Alt 17.07.2007, 14:47
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Standard AW: ALG I - ja oder nein?

Zitat:
Zitat von Codeman Beitrag anzeigen
Oder bring ich hier jetzt alles durcheinander ?
Nicht alles
Ich denke, man muss zwei Fragen stellen und sie auch getrennt prüfen und beantworten:
1) Ist ein neuer Alg I-Anspruch entstanden?
2) Wenn nicht, gibt's womöglich noch einen Alt-Anspruch, den er jetzt geltend machen kann.

Zu 1) Das haben fragi und Codeman schon durchgecheckt:
- Relevanter Zeitraum (Rahmenfrist) ist 31.07.07 - 01.08.05 (immer rückwärts gucken!) Nach Schaschys Angaben lagen darin folgende Zeiträume mit (duchgängig versicherungspflíchtiger?) Arbeit:
31.07.07 - 15.03.06 = 499 Tage
Das allein reicht schon für die Entstehung eines neuen Alg I-Anspruches.

Zu 2) Die Frage erübrigt sich also, so dass die ganzen zurückliegenden Zeiträume außer Betracht bleiben können.
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  #6  
Alt 17.07.2007, 14:49
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Schaschy Schaschy ist offline
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Schaschy Einmalposter
Standard AW: ALG I - ja oder nein?

Hallo...

@Codeman:

Ich dachte erst ich hätte den Juli ausversehen nicht abgetippt...aber tatsächlich da ist kein Juli aufgeführt... wie kommt denn so was???

Nochmal zu den 7 Monaten ALG. Mein Freund fragt ob das denn damals schon so war das man 12 Monate Anspruch hatte? Gab es nicht mal früher eine Regelung nach dem Motto "Hat man so und so lang gearbeitet bekommt man so und so viel Monate Arbeitslosengeld"?
Weil das war ja im Jahr 2005 war das schon so rechtlich mit dieser 2 Jahres Frist und den 12 Monaten?

Was mich aber dann doch wundert ist ...
Zitat:
Das heißt er muss noch bis zum 15.09.07 arbeiten um die Anwartschaftszeit innerhalb der Rahmenfrist zu erfüllen.
Somit hätte er dann einen Anspruch auf 6 Monate ALG I.


danke nochmals !!!
lg Schaschy
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  #7  
Alt 17.07.2007, 15:36
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Codeman Codeman ist offline
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Standard AW: ALG I - ja oder nein?

§ 127 Grundsatz

(1) 1Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich

1.
nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und
2.
dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

2Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluß von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.

(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten
12 6
16 8
20 10
24 12
30 55. 15
36 55. 18

(2a) (weggefallen)

(3) (weggefallen)

(4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer.


@Schaschy

das heisst,dass damit die mindestvoraussetzung für einen arbeitslosengeld 1 bezug erfüllt sind.Zur Zeit hat er ja nur 10 monate gearbeitet.Um jedoch ALG 1 zu bekommen muss er noch 2 weitere monate arbeiten.daher der 15.09.2007.Wenn du in die obrige tabelle gucken willst.

12 monate gearbeitet = 6 monate ALG I anspruch.daher kommen diese 6 monate.

wenn du es noch übersichtlicher haben willst,schaust du hier

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html

Aber stephanK hat das ja auch schon sehr schön vereinfacht dargestellt.

Wie kommt es aber zum Juli ? Ich denke da hatte der AG nen schlendrian und ihm nicht angemeldet.Weil er sich ja ab dem 30.06 abgemeldet hatte,gehe ich davon aus,das er ab dem 01.07 einen job hatte.ich würde sagen,da hat der AG einfach mal keine rentenbeiträge abgeführt.Was ja widerum eine straftat wäre.

ich würde mal deinen freund fragen.er muss ja irgendwas haben.lohnbescheinigung oder auch das arbeitszeugnis mit tätigkeitsdauer.und dann würde ich mal beim rentenversicherungsträger anrufen,ob die keinen fehler gemacht haben und wenn bei denen alles senkrecht gelaufen ist.würde ich nen gang zum anwalt gehen und mal klage einreichen.

MfG
Codeman
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  #8  
Alt 18.07.2007, 10:47
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Schaschy Schaschy ist offline
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Standard AW: ALG I - ja oder nein?

Guten Tag,

(wieso war StephanK's Antwort gestern noch nicht da...?hmm...*wunder*)

Frage a) Bisher hat er ja kein ALG I beantragt weil er noch angestellt ist und bisher auch nicht feststeht wann er gekündigt wird. (Sein Chef möchte gerne das er ALG I bekommt und möchte ihn deshalb noch länger versuchen zu beschäftigen )
Mein Freund hat sich bisher nur 3 mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und nachgefragt ab wann er denn Anspruch hätte...
und jedesmal gabs wie gesagt eine andere Antwort und die letzte Mitarbeiterin hat ihm da so einen Ausdruck mitgegeben da steht
wenn er am 1.08 arbeitslos ist fehlen ihm 40 Tage bis er ALG I bekommt.
Sie meint es gäb keinen Restanspruch wär schon alles aufgebraucht.
(ich würd das ja gerne hier reinstellen aber irgendwie bekomm ich das Bild hier nicht kleiner und weiss auch nicht ob das überhaupt erlaubt ist?...)

Ich verstehe schon wieso ihr jetzt auf den 15.09 kommt...aber ich verstehe nicht wieso diese Mitarbeiter da nicht drauf kommen??
Was will man denn dagegen machen wenn die Leute bei ihrer Rechnung immer ein anderes Ergebnis rausbekommen?

Achso das hier hab ich nicht so ganz verstanden
Zitat:
Schaschys Angaben lagen darin folgende Zeiträume mit (duchgängig versicherungspflíchtiger?) Arbeit:
31.07.07 - 15.03.06 = 499 Tage
War da jetzt ein Tippfehler mit der Jahreszahl oder was war gemeint?
Tut mir leid wenn ich etwas begriffsstutzig bin
Weil so rückwärts gesehen vom 31.07.07 - 15.03.06 hatte er nicht durchgängig einen Job?!
Vom 15.03.07 - 31.07.07 wird er wohl einen haben.

@codeman: Ja ich werde meinen Freund mal fragen wegen einer Lohnbescheinigung


Hoffentlich habe ich jetzt nicht alles durcheinander gebracht... ?!
einen schönen Tag wünsch ich noch
lg Schaschy
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  #9  
Alt 18.07.2007, 12:43
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Standard AW: ALG I - ja oder nein?

Ich versuche das nochmal zu erklären:

Um ALG I zu bekommen,muss man in den letzten 2 jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.Bei diesen mindestens 12 monaten ergibt sich automatisch ein mindestanspruch von 6 Monaten ALG I.

Ab 1.8.07 schreibst du,dass dein freund seine arbeit verlieren soll.Das ist jetzt mal unser Stichtag.Jetzt schauen wir mal ob dein freund in den letzten beiden jahren 12 monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Unser Stichtag wäre also der 31.07.05,weil wir ja 2 jahre zurückrechnen müssen.Jetzt schreibst du in deinen ersten posting:

Zitat:
15.03.06 - dato hat er einen Arbeitgeber...
also ist er über 1 jahr in den letzten 2 jahren in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gewesen.Daher ergibt sich ein ALG I Anspruch.

Allerdings verstehe ich nicht,was du uns hiermit sagen willst

Zitat:
Weil so rückwärts gesehen vom 31.07.07 - 15.03.06 hatte er nicht durchgängig einen Job?!
Vom 15.03.07 - 31.07.07 wird er wohl einen haben.
Wichtig wäre es wohl,wenn du dich so ausdrückst,dass es keine verwechslungen gibt.Auf einmal hatte er dann keine durchgängige arbeit oder doch ?

Was war denn vor dem 15.03.07?

Am besten,auch wenn es arbeit macht,schreibst du mal alles auf,was er gemacht hat und zwar vom 31.07.2005-01.08.2007

MfG
Codeman
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  #10  
Alt 18.07.2007, 17:29
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Standard AW: ALG I - ja oder nein?

aaaaaaaaah ich glaub ich weiss warum das so chaotisch ist!

Zitat:
vom 25.07 - 27.10.05 (4 Monate) hatte er einen Arbeitgeber
vom 28.10.05 - 11.05.06 (7 Monate) gabs laut dem Zettel Alg
am 12.05.06 (1 Tag????) geringfügige Beschäftigung
am 12.05.06 (1 Tag ???) ALG????
13.05-30.06.06 (...) geringfügige Beschäftigung
26.06 - 27.12.06 (7 Monate) Arbeitgeber
28.12.06- 14.03.07 (...) Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
15.03.07 - dato hat er einen Arbeitgeber...(wahrscheinlich 1.8
Es war 2007 nicht 2006...^^'
Ok jetzt ist das Chaos hoffentlich geklärt?!
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