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| ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw. |
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#1
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ich bin 26, hab eine abgeschlossene ausbildung und wohne noch bei den eltern.
(hab mich jetzt schon längere zeit so über wasser gehalten, finde aber einfach keinen job) wie realisiere ich den auszug dort mit hilfe von alg2? bei dem antrag müsste ich doch auch das einkommen der eltern angeben, dann zählt das doch als bedarfsgemeinschaft, obwohl ich ja zukünftig einen 1.personen-haushalt gründen will. muss ich mir dann zuerst eine wohnung suchen, die in frage käme, dann damit zur arbeitsagentur, ob die geeignet wäre und dann den antrag auf alg2 ausfüllen ohne die angabe meiner eltern, obwohl ich doch noch bei denen wohne? das wäre ja problematisch, da der vermieter erst mal 8 wochen oder so warten muss, ob der antrag genehmigt wird. welche schritte muss ich konkret in welcher reihenfolge machen? |
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#2
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merkur,wenn ich es richtig aus Deinem Beitrag herauslese, bist Du derzeit noch nicht im Alg II-Bezug, kommst aber bald dort hin. Wenn das so ist, solltest Du zusehen, dass Du den Umzug noch vorher abschließen; das erspart Dir einiges an Bürokratie. Wenn es nicht so ist und Du bereits jetzt Alg II beziehst: Mit "ü25", wie Du das so nett schreibst, bist Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft. So lange Du noch bei den Eltern wohnst ist das eine Haushaltsgemeinschaft. Das führt zwar (wie die Bedarfsgemeinschaft) auch dazu, dass erwartet wird, dass Deine Eltern Dich mit durchfüttern, aber bei weniger strengen Anforderungen in finanzieller Hinsicht (siehe im Einzelnen hier bei Info-Alg II). Ob ein kompletter Neuantrag nötig ist, hängt davon ab, ob Du in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Alg II-Trägers ziehst oder beim bisherigen bleibst. Im ersten Fall ist ein kompletter Neuantrag notwendig, im zweiten "nur" eine Veränderungsmitteilung. In beiden Fällen ist es aber nötig, vor Abschluss des Mietvertrages die Zusicherung des Alg II-Trägers zur Kostenübernahme einzuholen. Unabhängig von Deinem Alter gilt, dass diese Zusicherung nur dann erteilt werden muss, wenn der Umzug erforderlich ist. "Erforderlich" ist zwar weniger als "unumgänglich", aber gute Argumente brauchst Du schon. Die Reihenfolge ist schon in etwa so, wie Du es geschrieben hast. Wenn Du im Zuständigkeitsbereiches Deines jetzigen Alg II-Trägers bleibst, ist es einfacher, weil es dann ja "nur" um die Kosten der Unterkunft geht, alles andere aber so bleibt wie es schon festgestellt und bewilligt ist. Du musst aber wirklich vor Abschluss des Mietvertrages das "go" des Alg II-Trägers haben. Das kann manchmal eine Hängepartie sein, aber die Alg II-Träger wissen andererseits auch, dass Wohnungsangebote nicht über viele Wochen offengehalten werden. Wenn Du abgeklärt hast, dass die neue Wohnung und deren Kosten innerhalb des Rahmens bleiben, der bei Dir gilt, müsste das auch recht flott über die Bühne gehen. Gutes Gelingen!
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Hallo merkur,
ich befinde mich derzeit in der gleichen Situation. Ich beziehe z.Zt. noch ALGI (noch knapp 3 Wochen). Hallo StephanK, ch wollte es so machen: - Antrag mit Wohnungsangebot (noch nicht unterschrieben) beim JoBCenter abgeben. Wie lange braucht der Träger denn um so ein "Go", für den Erstbezug der eigenen Wohnung, zu geben? In wie weit werden wichtige Anschaffungen (z.B. Kühlschrank) teil oder mitfinanziert? Danke im Voraus MfG |
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#4
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Wie flott oder nicht flott die Rostocker ARGE ist weiss ich nun leider wirklich nicht. Ich denke, das hängt sehr von der Organisation und von den Menschen vor Ort ab. Ich habe damit auch keine eigene Erfahrung, weil ich hier schon länger wohne als es Alg II gibt.
Anschaffungen: Wenn Du bisher keinen vollständigen eigenen Hauhalt hattest oder umzugsbedingt Sachen neu anschaffen musst gibt's das schon unter dem Stichwort "Wohnungserstausstattung". Wie alles, was mit Wohnung zu tun hat, wird das aber kommunal verantwortet und ist deswegen überall unterschiedlich einschließlich der Art und Weise: in X gibt's einen festen Satz Bargeld, in Y muss man Belege vorweisen und bekommt danach eine (evtl. nur teilweise) Erstattung, in Z muss man sich aus städtischen Gebrauchtmöbellagern bedienen. Also bitte vor Ort erfragen, wie's bei Euch gehandhabt wird. Unabhängig von der Art und Weise kannst Du jedenfalls nur mit Einfach-Standard rechnen. Träume von der schicken Einbauküche also besser schon vorher begraben...
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#5
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danke zunächst StephanK!
also ich beziehe bisher kein alg2, bin momentan nur arbeitssuchend gemeldet und bekomme lediglich bewerbungskostenerstattung. du schreibst, ich solle am besten vor antragstellung ausziehen. dies kann ich jedoch finanziell nicht- da müsste ich ja mindestens 1-2 monate geldreserven haben um die miete, kaution etc. bezahlen zu können. außerdem brauch ich doch dann für den vermieter das ok der arbeitsagentur, damit der mich überhaupt einziehen lässt. Wie sieht es überhaupt aus bezüglich wohnberechtigungsschein? den muss ich auch beantragen, oder? um die günstigen wohnungen beziehen zu dürfen. geht das parallel, wenn man der antragsstelle sagt, das alg2 beantragt wird? hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich zunächst ganz normal den antrag auf alg2 stellen kann, muss dann aber das einkommen meiner eltern auch offenlegen und wenn ich pech hab gibts abzüge bzw. kein alg2? und wenn es dann bewilligt wäre könnte ich anschließen der arbeitsagentur ein wohnungsangebot vorlegen (dauert das dann wieder so lange wie für die genehmigung von alg2 oder geht das dann schneller, wenn man dieses bereits erhält und sich da nur die höhe ändert weil noch die eigene wohnung dazu kommmt)? |
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#6
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Danke
Nein mit einer Einbauküche rechne ich auch garnicht. Also ich benötige quasi: ein paar Lampen eine Küchenzeile (mit kleiner Herdplatte) einen Kühlschrank ein paar Gardinen oder Jalousien Geschirr und Besteck weiss jetzt nicht in wie weit das genehmigt wird. Werde wenn es genehmigt wird, in eine 1Raumwohnung ziehen. |
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#7
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@ merkur: Wenn Du keinerlei finanzielle Reserven hast, ist das natürlich kein Weg, leider.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchst Du nur für eine sog. Sozialwohnung, amtsdeutsch: eine öffentlich geförderte Wohnung. Ein WBS ist einkommensabhängig, und Du solltest dabei im Hinterkopf haben, dass diese Sachen vor allem auf Familien zielen. Als Single steht man da ganz hinten auf der Warteliste. Trotzdem ist es natürlich einen Versuch wert. Erkundige Dich bei Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung, wer dafür zuständig ist. Im übrigen hast Du das ganz richtig verstanden. Wie lange Dein Alg II-Träger sich Zeit lässt, ggf. dem Bezug einer neuen Wohnung zuzustimmen, weiss ich nicht - in bin kein Prophet und zudem hast Du nicht mal Deinen Wohnort angegeben. Natürlich ist das weniger aufwändig als ein komplettes Neuantrags-Verfahren. Andererseits wird es von der Kommune, die die Wohnkosten trägt, natürlich nicht gerne gesehen, wenn man durch's Ausziehen höhere Kosten verursacht. Je nach der Handhabung in Deiner Stadt oder Deinem Landkreis musst Du vielleicht schon mit "hinhaltendem Widerstand" rechnen. @ ChrisS.: Das hält sich ja durchaus im Rahmen und sollte keine größeren Probleme verursachen. Wie es genau gehandhabt wird (städtische Leistung --> überall anders) musst Du bitte bei Deiner ARGE erfragen.
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#8
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ok, danke für die ausführliche antwort.
letzte frage: ich bin bisher nur arbeitssuchend gemeldet seit november. muss ich mich vor dem alg2-antrag arbeitslos melden und habe ich dadurch restriktionen, dass ich mich nicht schon vorher arbeitslos statt arbeitssuchend gemeldet hab? |
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