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| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
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#1
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Hallo ans Board,
ich habe gestern einen merkwürdigen Brief von der ARGE bekommen. Vorab habe ich letzte Woche einen Folgeantrag auf ALG 2 gestellt. Es hat sich nichts verändert bis auf meine Kontonummer,weder Miete,noch sonstige kosten. Gestern kam Post von der ARGE. Darin stand ich solle bis zum 11.08.2007 eine Mietbescheinigung vom Vermieter abgeben sowie den Mietvertrag. Die Frage ist was das nun soll? Mein Vermieter hat gemeint er habe dies schon einmal ausgefüllt und da sich nix verändert hat wüsste er nicht warum er dies noch einmal machen sollte? Denn beide Sachen liegen ja vor. Er meint zur Not ruft er dort an und sagt es denen so. Nun der Hammer. Eben ging ich zum Briefkasten und da war wieder ein Brief von der ARGE. Dies war dann mein Bewilligungsbescheid. Muss man das nun verstehen?? Das einzige was darauf falsch ist,ist meine alte Kontonummer anscheinend können die Herren dort nicht lesen. Nun meine Frage: Muss ich den Mietvertrag nochmals dort abgeben? Vor allem muss mein Vermieter das alles noch einmal ausfüllen obwohl es vorliegt? Oder haben die ganz neinfach nur einen Bock geschossen? Für Hilfe wäre ich dankbar Gruß Sascha |
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#2
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Das sieht sehr nach nicht waidmännisch erlegtem Bock aus.
So geht's Euch Trierern halt: schöne Stadt, aber eine krümelige ARGE... Weil Du Dich wegen der falschen Kontonummer sowieso bei der ARGE melden musst denke ich, solltest Du bei dieser Gelegenheit auch gleich die Sache mit dem Mietvertrag klären - so nach dem Motto: Da Sie antragsgemäß bewilligt haben gehe ich davon aus, dass sich das erledigt hat bzw. Sie den bereits vorliegenden Mietvertrag zeitweilig in der Akte nicht gefunden hatten. Damit signalisierst Du: jaaa, ich hab's brav gelesen und reagiere auch.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Dann kann ich ja am Montag ganz entspannt bei der Arge anrufen. Aber eines noch kurz. Gegen die Bewilligung können die doch nix machen? Nicht das die sagen das sie diese aufheben wenn ich da nix schicke. |
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#4
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Zitat:
Um diese Seite des ganzen ging's mir bei meiner Empfehlung auch nicht, sondern mehr um das menschlich-kommunikative. Ich denke, es ist wichtig und richtig, der ARGE zu signalisieren: Ich habe nicht übersehen, dass da aus ihrer Sicht noch eine offene Frage war. Sie haben jetzt aber trotzdem bewilligt, also nehme ich an, dass die Frage für Sie inzwischen geklärt ist und sich nicht mehr stellt. OK? Das - denke ich - solltest Du "rüberbringen", abseits von dem ganzen Gedöns mit Anträgen usw. Anders ausgedrückt und an eine gängige Redensart anknüpfend: Es reicht nicht immer, wenn man schlafende Hunde nicht weckt. Manchmal muss man aufgewachten Hunden auch ein Leckerli geben, damit sie weiter dösen...
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