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ALG I Wann, wieviel, wie lange?

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  #1  
Alt 31.07.2007, 09:09
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wileandy wileandy ist offline
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wileandy Einmalposter
Standard 10 Monate ALGI anspruch??

Hallo,
Ich hätte eine wichtige Frage!
Vielleicht kann mir ja jemand freundlicherweise dringend helfen.
Ich habe vor, heute zu kündigen weil es Monatsende ist.
Die Kündigungsfrist(2 Monate) läuft noch bis 30.09.2007
Ich habe seit den 01.09.2006 gearbeitet also bis heute sind 10 Monate.
Wie wird ALGI berechnet bis heute den Tag, den ich kündige oder bis zum letzten Arbeitstag 30.09.2007.
Bitte brauche eine schnelle Antwort ; )
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  #2  
Alt 31.07.2007, 09:21
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StephanK StephanK ist offline
 
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Standard AW: 10 Monate ALGI anspruch??

wileandy,
ob Du einen Alg I-Anspruch hast hängt davon ab, ob Du zwölf Monate gearbeitet hast. Auf die Kündigungsfrist kommt es also nicht an, sondern ausschließlich auf die tatsächliche Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Du selbst kündigst und keinen sehr wichtigen Grund dafür hast blüht Dir aber erst mal eine zwölfwöchige Sperrzeit, während der Du kein Alg I bekommst.
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  #3  
Alt 31.07.2007, 09:45
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wileandy wileandy ist offline
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wileandy Einmalposter
Standard AW: 10 Monate ALGI anspruch??

Hi und Vielen Dank für deine schnelle Antwort..
Ich bin im Moment krankgeschrieben weil ich ein Burn-Out-Syndrom von meiner jetzigen Arbeit bekommen habe : ( zu viel Druck und Stress..
Ich glaube dass ist Grund genug um selbst zu kündigen!!
Mein Hausarzt ist bereit mir einen aussagenkräftigen Attest zu erstellen.
Er meint, dass mein aktuelle Job mich kaputt macht und empfihlt mir gleich zu kündigen.

Also wenn ich das richtig verstehe, um ALGI zu bekommen sollte man mindestens 12 Monate gearbeiten haben? genau diese Zeit werde ich nach meine Kündigungsfrist.

danke nochmal für deine Hilfe
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  #4  
Alt 31.07.2007, 10:02
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StephanK StephanK ist offline
 
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Standard AW: 10 Monate ALGI anspruch??

Zitat:
Zitat von wileandy Beitrag anzeigen
... Burn-Out-Syndrom ...
Ich glaube dass ist Grund genug um selbst zu kündigen!!
Nun ja ... darüber gibt es häufig Streit. Selbst kündigen soll nur das letzte Mittel sein, d.h. zuvor muss man eigentlich versuchen, beim Arbeitgeber zu erreichen, dass die Arbeit anders aufgeteilt und/oder organisiert wird.
Es ist also schon richtig, wenn der behandelnde Arzt die gesundheitliche Situation ausführlich beschreibt, aber dazu sollte noch ein Nachweis kommen, dass erfolglos versucht wurde, beim Arbeitgeber etwas zu erreichen. Natürlich wird Dir kein Arbeitgeber bescheinigen "Herr oder Frau X wollte eine Verringerung seines/ihres Aufgabenumfanges, um einem burn-out-Syndrom vorzubeugen, doch leider war das aus betrieblichen Gründen unmöglich." Deswegen ist es für den denkbaren Streitfall nützlich, z.B. selbst angefertigte Gesprächsnotizen über diesbezügliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu haben oder z.B. auch Kolleg(inn)en als Zeugen benennen zu können, mit denen man über die Problematik gesprochen hat.

Zitat:
Zitat von wileandy Beitrag anzeigen
Also wenn ich das richtig verstehe, um ALGI zu bekommen sollte man mindestens 12 Monate gearbeiten haben? genau diese Zeit werde ich nach meine Kündigungsfrist.
Man sollte nicht nur, man muss!
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