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1,- €uro Jobs Informationen, Erfahrungen, Fragen und/oder Befürchtungen zu 1 Euro Jobs für ALG II Bezieher.

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  #1  
Alt 20.08.2007, 09:36
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Judy37 Judy37 ist offline
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Standard 1-€-Job für Schulabgänger?

Hallo miteinander,
meine Tochter (16), hat im Juli 07 die Hauptschule mit dem "Quali" verlassen, aber leider noch keine Lehrstelle gefunden (Bewerbungen laufen). Nun hat ihr das Jobcenter einen 1-€-Job zugewiesen. Sie muß jetzt täglich 5 h in einem Altenheim putzen gehen. Ist das rechtens?? Ich dachte immer, diese Möglichkeit wäre für Leute vorgesehen, die schon länger keine Arbeit finden, um sie wieder einzugliedern.
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  #2  
Alt 20.08.2007, 09:44
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Standard AW: 1-€-Job für Schulabgänger??

Hallo Judy37,

normalerweise gibt es im Altenheim aber eigene "Reinigungsfachkräfte"... Deshalb ist dieses EEJ eigentlich nicht als zusätzliche Tätigkeit bzw. Qualifizierung zusehen.

Zitat:
Ich dachte immer, diese Möglichkeit wäre für Leute vorgesehen, die schon länger keine Arbeit finden, um sie wieder einzugliedern.
Da liegst du leider falsch mit, sie können da jeden reinstecken in dem Sinne...
Das einzige worüber man sich streiten kann ist die rechtmäßigkeit der Maßnahme, aber nicht die zuweisung im allgemeinen.

Daher würde ich ihr empfehlen darüber einen Tätigkeitsnachweis zu führen. Damit kann man ggf. dagegen vorgehen.

Außerdem: Sobald sie vorstellungsgespräche oder dergleichen hat ist sie davon freizustellen, und bei Ausbildungsbeginn wird die maßnahme ganz abgebrochen... Und hoffentlich fällt sie dann ganz aus der BG.
Wie und ob das mit dem Jugenschutzgesetz vereinbar ist kann ich nicht sagen da es nicht mein Gebiet ist.

Laut §16 Abs.3 SGB II heißt es:
Zitat:
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.
Leider sagt dies nichts darüber aus wie lange jemand schon ALG II bezieht...
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  #3  
Alt 20.08.2007, 09:54
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Standard AW: 1-€-Job für Schulabgänger??

hätte sie Lust, den Realschulabschluß zu machen?
Es wäre noch möglich, sie für dieses Schuljahr anzumelden.
Danach sind die Chancen für einen Ausbildungsplatz besser
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  #4  
Alt 20.08.2007, 10:20
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Standard AW: 1-€-Job für Schulabgänger??

Zitat:
hätte sie Lust, den Realschulabschluß zu machen?
Es wäre noch möglich, sie für dieses Schuljahr anzumelden.
Danach sind die Chancen für einen Ausbildungsplatz besser
stimmt, daran hab ich gar nicht gedacht... eine Abmeldung aufgrund einer Ausbildung ist jederzeit möglich (durch die Ausbildung sollte sie den Abschluß auch bekommen), das eine Jahr ist in jedem Fall gesichert und der EEJ hinfällig.

Gute idee
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  #5  
Alt 21.08.2007, 17:00
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Standard AW: 1-€-Job für Schulabgänger??

Leider sind die Noten für die Realschule nicht gut genug. Können also nur auf eine Ausbildungsstelle hoffen. Hab nur Angst, dass sie aufgibt und keine Lust mehr zu kämpfen hat.
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  #6  
Alt 21.08.2007, 17:11
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Standard AW: 1-€-Job für Schulabgänger??

Judy, geh mit ihr hin, laß sie beraten, man soll ihr Mut
machen, es doch mit dem Realschulabschluß zu versuchen,
es gibt viele Stellen mit zusätzlicher Förderung, dann hat
sie so viel bessere Chancen. Mach ihr nur Mut, es zu versuchen
und dann eher eine Wunschausbildung zu bekommen! Bitte!
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  #7  
Alt 21.08.2007, 20:26
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Standard AW: 1-€-Job für Schulabgänger??

Hallo Judy,

ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen.Sollten die Noten allerdings wirklich so sein,dass sie es nicht schafft bzw. sie es nicht machen will,so ist es leider so,dass die diesen 1-euro-job wohl weiterhin ausführen muss.

Trotz alledem gilt für unter 18 Jährige immernoch das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Fangen wir mal an.Wir wollen es diesen Heim ja so schwer wie möglich machen.Gucken wir also als erstes ob deine Tochter überhaupt in den Jugendarbeitsschutzgesetz bereich hinein kommt. §1 Abs. 3 JarbSchG regelt ganz eindeutig

Zitat:
(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,

mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,
Das dies so der Fall ist,davon gehe ich aus.Es wäre allerdings besser,wenn ihr es so macht wie fragi gesagt hat.

Zitat:
Zitat von fragi
Daher würde ich ihr empfehlen darüber einen Tätigkeitsnachweis zu führen. Damit kann man ggf. dagegen vorgehen.
So nachdem wir uns einig sind,dass sie unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt gelten selbstverständlich auch sämtliche damit verbundene Vorschriften,wie z.B. Pausen (30min.).Da gilt folgendes

Zitat:
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume

(1) 1Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. 2Die Ruhepausen müssen mindestens betragen

1.
30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,

(2) 1Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. 2Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Leider sieht das gesetz vor,dass deine Tochter auch am Samstag arbeiten kann,allerdings ist dieser tag durch einen anderen arbeitsfreien tag in der woche auszugleichen.Mindestens 2 Samstage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Das selbe gilt für Sonntags.

Bezüglich urlaub gilt folgendes.Sollte deiner tochter vor antritt der massnahme das 17 Lebensjahr noch nicht vollendet haben,so hat sie 27 Werktage urlaub pro jahr.

27:12 = 2,25 Tage Urlaub pro Monat.

Wenn sie urlaub nimmt,so wird sie allerdings während dieser Zeit keine MAE bekommen.


Der für euch wohl interessanteste § ist der mit der Nummer 22.

Folgendes steht da.

Zitat:
§ 22 Gefährliche Arbeiten

(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden,

1.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
2.mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
3.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
Ich denke es ist deiner Tochter,die 16 ist,auf dauer sicherlich nicht zuzumuten sich das Elend,was man zwangsläufig in einen Altenheim sieht,anzutun.Darunter leidet sie und auch ihr Charakter.Daher ist Satz 1 erfüllt.Bei satz 2 sehe ich keine anhaltspunkte.Allerdings bei Satz 3.Sie ist 16 Jahre und ich gehe nicht davon aus,dass sie dort schlicht und ergreifend nicht nur "putzt".Ebend daher ist es wichtig das sie die Doku schreibt,was sie wirklich macht.Ich wette da findet schon irgendwo satz 3 seine anwendung.Also bitte mein Tip: setze dich mit deiner tochter zusammen und sie soll die alles erzählen.Gemeinsam geht ihr dann zur Arge,erst zu dem normalen SB und wenn das nicht hilft,sofort zu seinen vorgesetzten.

Ferner gilt auch das:

Zitat:
§ 32 Erstuntersuchung

(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

1.
er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung)
Ich denke das ist auch nicht passiert ?

Bitte gib doch mal zu all dem stellung.

MfG
Codeman
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  #8  
Alt 21.08.2007, 22:59
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Standard AW: 1-€-Job für Schulabgänger??

Servus Judy!

Du schreibst
Zitat:
Leider sind die Noten für die Realschule nicht gut genug.
und
Zitat:
meine Tochter (16), hat im Juli 07 die Hauptschule mit dem "Quali" verlassen
?
Was denn nu?
Ich denke ein bisschen Quälerei auf der Schulbank ist noch besser als ein schlecht bezahlter Job ohne Perspektive.
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