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| 1,- €uro Jobs Informationen, Erfahrungen, Fragen und/oder Befürchtungen zu 1 Euro Jobs für ALG II Bezieher. |
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#1
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Hallo miteinander,
meine Tochter (16), hat im Juli 07 die Hauptschule mit dem "Quali" verlassen, aber leider noch keine Lehrstelle gefunden (Bewerbungen laufen). Nun hat ihr das Jobcenter einen 1-€-Job zugewiesen. Sie muß jetzt täglich 5 h in einem Altenheim putzen gehen. Ist das rechtens?? Ich dachte immer, diese Möglichkeit wäre für Leute vorgesehen, die schon länger keine Arbeit finden, um sie wieder einzugliedern. |
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#2
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Hallo Judy37,
normalerweise gibt es im Altenheim aber eigene "Reinigungsfachkräfte"... Deshalb ist dieses EEJ eigentlich nicht als zusätzliche Tätigkeit bzw. Qualifizierung zusehen. Zitat:
Das einzige worüber man sich streiten kann ist die rechtmäßigkeit der Maßnahme, aber nicht die zuweisung im allgemeinen. Daher würde ich ihr empfehlen darüber einen Tätigkeitsnachweis zu führen. Damit kann man ggf. dagegen vorgehen. Außerdem: Sobald sie vorstellungsgespräche oder dergleichen hat ist sie davon freizustellen, und bei Ausbildungsbeginn wird die maßnahme ganz abgebrochen... Und hoffentlich fällt sie dann ganz aus der BG. Wie und ob das mit dem Jugenschutzgesetz vereinbar ist kann ich nicht sagen da es nicht mein Gebiet ist. Laut §16 Abs.3 SGB II heißt es: Zitat:
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#3
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hätte sie Lust, den Realschulabschluß zu machen?
Es wäre noch möglich, sie für dieses Schuljahr anzumelden. Danach sind die Chancen für einen Ausbildungsplatz besser |
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#4
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Zitat:
Gute idee
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#5
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Leider sind die Noten für die Realschule nicht gut genug. Können also nur auf eine Ausbildungsstelle hoffen. Hab nur Angst, dass sie aufgibt und keine Lust mehr zu kämpfen hat.
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#6
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Judy, geh mit ihr hin, laß sie beraten, man soll ihr Mut
machen, es doch mit dem Realschulabschluß zu versuchen, es gibt viele Stellen mit zusätzlicher Förderung, dann hat sie so viel bessere Chancen. Mach ihr nur Mut, es zu versuchen und dann eher eine Wunschausbildung zu bekommen! Bitte! |
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#7
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Hallo Judy,
ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen.Sollten die Noten allerdings wirklich so sein,dass sie es nicht schafft bzw. sie es nicht machen will,so ist es leider so,dass die diesen 1-euro-job wohl weiterhin ausführen muss. Trotz alledem gilt für unter 18 Jährige immernoch das Jugendarbeitsschutzgesetz. Fangen wir mal an.Wir wollen es diesen Heim ja so schwer wie möglich machen.Gucken wir also als erstes ob deine Tochter überhaupt in den Jugendarbeitsschutzgesetz bereich hinein kommt. §1 Abs. 3 JarbSchG regelt ganz eindeutig Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bezüglich urlaub gilt folgendes.Sollte deiner tochter vor antritt der massnahme das 17 Lebensjahr noch nicht vollendet haben,so hat sie 27 Werktage urlaub pro jahr. 27:12 = 2,25 Tage Urlaub pro Monat. Wenn sie urlaub nimmt,so wird sie allerdings während dieser Zeit keine MAE bekommen. Der für euch wohl interessanteste § ist der mit der Nummer 22. Folgendes steht da. Zitat:
Ferner gilt auch das: Zitat:
Bitte gib doch mal zu all dem stellung. MfG Codeman |
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#8
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Servus Judy!
Du schreibst Zitat:
Zitat:
Was denn nu? Ich denke ein bisschen Quälerei auf der Schulbank ist noch besser als ein schlecht bezahlter Job ohne Perspektive. |
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