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#1
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe auch schon gleich eine Frage: Mein Partner arbeitet Vollzeit und ich bin seit April arbeitslos. Ich beziehe ALG I und aufstocken ALG II (genau 250 Euro) ! Nun habe ich meinen Lohnsteuererstattungsbescheid 2006 bekommen und mir werden knapp 95o Euro zurückerstattet. Ist ja eigentlich super, aber nun habe ich gelesen das es auf ALG II angerechnet wird. Kann mir jemand verraten wie das von statten geht und ob das den auch rechtens ist? Wie wird das Geld angerechnet und was passiert wenn ich das nicht bei der ARGE angebe? Fragen über Fragen...ich weiß, aber ich hoffe mir kann jemand helfen. Rein vom Grundgedanken finde ich es verdammt ungerecht wenn das Geld angerechnet wird, denn wir haben überhaupt kein Vermögen (das man ja zum Teil haben darf)! Andererseits wenn der Steuerbescheid negativ gewesen wäre, könnte ich ja auch nicht zum AMt gehen und um Geld bitten um dieses Minus auszugleichen..oder etwa doch? |
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#2
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Hallo Aitoliko,
wenn du erst seit April Arbeitslos bist und es im letzten Jahr nicht warst, sollte die Rückerstattung normal wie "vermögen" behandelt werden was jetzt erst zur verfügung steht... Deshalb ist es meiner Meinung nach so, dass es auf den Regelsatz nicht angerechnet werden dürfte, sondern bei der Vermögenshöhe berücksichtigt werden müsste. |
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#3
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Danke für die Antwort fragi!! Wie sicher bist Du Dir denn da?
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#4
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Die "Sicherheit" hängt auch vom persönlichen Auftrtitt ab und natürlich von den Entscheidungen der Sozialgerichte der Region.
Beim LSG Berlin-Brandenburg (fernab durchaus wohlwollend agierenden anderer Sozialgerichte) werden z.B. Rückzahlungen zu Betriebskostenvorauszahlungen und auch Steuerrückzahlungen generell als "Einkommen" und nicht als Vermögen betrachtet abzgl. jeweils 30 € Versicherungspauschale aus Einkommen gemäß den Durchführungshinweisen der Bundesagentur - was andere Gerichte durchaus ganz anders und kritischer betrachten. Hier gilt es also ggf. die Beine selbst in die Hand zu nehmen und einen eigenen Beschluß zu bewirken, falls ArGe oder JobCenter nicht wie gewünscht mitspielen. Hintergrund ist dieses (leider wegen formeller Fehler, nicht inhaltlich) wieder aufgehobene Urteil: Steuererstattung ist nicht als Einkommen anzurechnen Dieser Denkansatz hebelt sozusagen das vorherrschende Denkmuster aus - was ich vollkommen korrekt finde. Ansonsten darf nach einem anderen Urteilen eine Anrechnung auch nicht auf einen Schlag sondern bei höheren Werten über 12 Monate gerechnet werden. Hier hatte das SG Münster zwar die Anrechnung als Einkommen bejaht aber auf der Streckung der Anrechnung bestanden. AZ: S 3 AS 44/06
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